— 593. — — Von Zſercz hat ſich am 14. Januar 1902 mit einer geborenen Deutſchen verheiratet. Dieſer Ehe iſt ein Sohn entſproſſen, der gegenwärtig im Alter von 3 Jahren ſteht. Er betreibt im Hauſe Engliſche Straße Nr. 1 ein Friſeurgeſchäft, weiches nach ſeiner eigenen An⸗ gabe ein Jahreseinkommen von ca. 3000 ℳ abwirft. Für 1906 iſt er mit 9 ℳ zur Snaatseinkommen⸗ ſteuer veranlagt. Zur Begründung des Geſuches führt von Zſercz an, daß er durch ſein eigenes Geſcräft hier ſein gutes Auskommen habe und ſich wohler fühle als in Ungarn. Dem Antrage ſteyen diesſeits keine Bedenken entgegen. Charlottenburg. den 24. November 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. IIIa. 1563. Druckſache Nr. 503. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Kaufmanns Salo⸗ mon Karpf nebſt Familie als preußiſche Staatsangehörige werden Einwendungen nicht erhoben. Der Kaufmann Salomon Karpf iſt am 10. Iali 1874 zu Ulanow in Galizien, im Staate Oſterreich⸗ Ungarn, geboren, moſaiſcher Religion und beſitzt durch Abſtammung die öſterreichiſche Staatsangehörigkeit. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1891 hat er ſich in ſeinem Geburtsorte und von da ab in Berlin auf⸗ gehalten. Seit dem 20. April 1896 wohnt er in Charlottenburg, z. 3t. Pemalozzi Straße 71. Seit dem 23. Februar 1899 iſt er verheiratet, aus dieſer Ehe ſind 3 Kinder entſproſſen, die jetzt im Alter von 5, 4 und 2 Jahren ſtehen. Karpf betreibt eine Eierhandlung und erzielt daraus einen angeblichen Jayresgewinn von 4000 ℳ, auch befitzt er ein Vermögen von c. 20 000 ℳ. Für 1906 iſt er mit 21 ℳ zur Staatseinkommenſteuer und mit 24 ℳ zur Gewerbeſteuer veranlagt. Zur Begründung des Einbürgerungsgeſuches führt er an, daß er beabſichtige dauernd in Deutſch⸗ land zu bleiben, da er hier ſein gutes Auskommen habe; auch ſollen ſeine Kinder eine deutſche Erziehung genießen. Dem Antrage ſtehen diesſeits keine Bedenken entgegen. Charlottenburg, den 24. November 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. III a. 1666. Druckſache Nr. 504. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Ur ſchriftlich mit 1 Heft und 1 Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Wiedereinbürgerung des Privat⸗ eiſtlichen Wilhelm Anton Poloczek als preußi⸗ ſce Staatsangehöriger werden Einwendungen nicht erhoben. Der Privatgeiſtliche Wilhelm Poloczek iſt am 6. November 1869 zu Schwientochlowitz in Schleſien geboren, katholiſcher Religion und beſaß durch Ab⸗ ſtammung die preußiſche Staatsangehörigkeit. Laut Entlaſſungsurkunde vom 23. Oktober 1886 iſt er aus dem preußiſchen Staatsverbande ausgeſchieden und hat eine andere Staatsangehörigkeit bisher nicht erworben. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1877 hat er ſich in ſeinem Geburtzorte, von 1877 bis 1883 in Schönebeck a. E. und von 1883 bis 1885 in Calbe a. S. aufgehalten. Oſtern 1885 wanderte er nach Holl and aus und hat ſich daſelbſt in verſchiedenen Orten, ſowie auch abwechſelnd in England aufge⸗ halten. Vom 14. September 1905 vis 30. Auguſt 1906 war er in Brünn. Seit dem 1. September d. I. wohnt er in Charlottenburg, z. 3. Lützow 4 im St. Joſefsheim. Sein Einkommen beläuft ſich angeblich auf jähr⸗ lich etwa 600—700 ℳV.; an Vermögen beſitzt er 800 ℳ. Zur Steuer iſt er noch nicht veranlagt. Für den erforderlichen Lebensunerhalt dürfte ge⸗ ſorgt ſein; umſomehr als er vom Sti. Joſefsheim Wohnung und Umerkunft erhält. (§ 8, 4 des Ge⸗ ſetzes über die Erwerbung und den Verluſt der Reichs⸗ und Staatsangehörigkeit.) Als Grund für ſeine Wiedereinbürgerung führt Poloczek an, daß er die für einen katyotiſchen Geiſt⸗ lichen erforderlihen Staateprüfungen ablegen möchte und zu dieſem Zwecke im Befitze der preußiſchen Siaatsangehörigkeit ſein muß. Dem Antrage ſtehen diesſeits Bedenken nicht entgegen. Charlottenburg, den 6. Dezember 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. 1II a. 2163. Druckſache Nr 505. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 2 Heften und 1 Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Wiedereinbürgerung der Witwe Paula Garbell geb. Roſenblatt nebſt Tochter als preußiſche Staatsangehörige werden Ein⸗ wendungen nicht erhoben. Die Witwe Garbell iſt am 1. Mai 1877 zu Berlin geboren, moſaiſcher Religion und beſitzt durch Verheiratung die ruſſiſche Staatsangehörigkeit. Von ihrer Geburt bis zum Jahre 1894 hat ſie ſich in Berlin aufgehalten, ſeit dem 19. April 1894 wohnt ſie in Charlottenburg, 3. 3. Peſtalozziſtraße 30. Am 19. April 1894 verheiratete ſie ſich mit dem ruſſiſchen Staatsangehörigen, Schriftſteller Itzig Garbell. Aus dieſer Ehe iſt eine Tochter entſproſſen, die gegenwärtig im Alter von 11 Jahren ſteht. Garbell iſt am 3. November 1902 verſtorben, er war zuletzt Lektor an der hieſigen Königlichen tech⸗ niſchen Hochſchule. Frau Garbell ernährte ſich und ihre Tochter bisher als Leiterin einer Filiale der Korſettfabrik von W. G. Neumann. Ihr Einkommen betrug jährlich 1500 ℳ, für 1906 iſt ſie mit 9 zur Einkommenſteuer veranlagt. Als Gründe für die Einbürgerung gibt ſie an, daß ſie ſich mit einem Bahnmeiſter der Berliner Straßenbahn verheiraten will. Die zu der Ver⸗ heiratung erforderlichen Papiere kann ſie aus Ruß⸗ land nicht erhalten, auch verweigert ihr Schwager,