Aus allen dieſen Erwägungen heraus ſind wir zu der Uberzeugung gelangt, daß es ſich nicht empfiehlt, die Bearbeitung der Verkehrsangelegenheiten von der Tiefbau⸗Deputation abzuzweigen und dafür eine beſondere Verkehrs⸗Deputation einzuſetzen. Im übrigen bemerken wir, daß die Tiefbau⸗ D pulation aus ihrer Mitte einen ſtändigen Aus⸗ ſchuß für Verkehrsangelegenheiten, beſtehend aus 2 Mualiedern des Magiſtrats und 3 Mitgliedern der Stadtverordneten⸗Verſammlung eingeſetzt hat. Wir halten dieſe Maßnanmen für zweckmäßig und aus⸗ reichend, ſowohl in Bezug auf die Sache ſelbſt, als auch um den Abſichten der Stadwerordneten⸗ Ver⸗ ſammlung zu entſprechen, die für ihre Mitglieder, die in der mit der Bearbeitung der Verkehrsfragen betrauten Deputation ſitzen, eine ausgiebige Möglich⸗ keit zu ſchaffen wünſcht, um ſich ſowohl über die in dieſer Richtung ſchwebenden Vorarbeiten zu unter⸗ richten, als auch ſich bei dieſen Arbeiten durch eigene Anregungen beteiligen zu können. In UÜbereinſimmung mit der Tiefbau⸗Deputation bitten wir daher, von dem durch Beſchluß der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung vom 29. März 1906 aus⸗ geſprochenen Wunſch auf Einſetzung einer beſonderen Verkehrs⸗Deputation Abſtand nehmen zu wollen. Charlottenburg, den 31. Dezember 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. 1. 2350. Druckſache Nr. 3. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. XIV—5—6 für 1906. Urſchriftlich mit den Akten Fach 12 Nr. 15 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. XIV—5—6 für 1906 werden 1000 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt. Seit dem Winter 1901/02 wird den bedürftigen Kindern der Gemeinde⸗ und Hilfsſchulen in den Wintermonaten warmes Frühſtück gewährt. Es werden in erſter Linie ſolche Kinder berückſichtigt, die von ihren Angehörigen kein Morgenfrühſtück erhalten können. Außerdem aber werden auch kränkliche und ſchlecht genährte Kinder bedacht, deren Familien ſich in einer beſonderen Notlage befinden. Die Einrichtung hat ſich bisher durchaus bewährt. Die Auswahl der Kinder erfolgt durch die Rektoren und Leiter der Gemeinde⸗ und Hilfsſchulen. Die Lieferung des Frühſtücks hat der Vaterländiſche Frauenverein hier übernommen, der die erforderliche Menge Milch und die entſprechende Anzahl Schrippen an die Schuldiener verabfolgen läßt. Jedes Kind erhält täglich ⅝ 1 warme Milch und eine Schrippe; die Koſten hierfür betragen etwa 7 Pfg. Da für den genannten Zweck im laufenden Jahre 5000 ℳ— zur Verfügung ſtehen, ſo konnten bisher 700 Kinder berückſichtigt werden, denen vom 24. November 1906 ab bis zum 23. März 1907 (Schluß des Schul⸗ jahrs) an jedem Schultage Frühſtück gewährt wird. Nach den von den Gemeinde⸗ und Hilfsſchulen ſ. 3. eingereichten Nachweiſungen ſind jedoch noch 195 Kinder vorhanden, die ebenfalls bedürftig und zur Verabfolgung des Frühſtücks in Vorſchlag ge⸗ bracht ſind. (Vergl. die den Akten vorgehefteten Nachweiſungen.) Dieſe Kinder mußten mangels weiterer Mittel bis jetzt unberückſichtigt bleiben. In Anbetracht der beſtehenden Teuerungsverhältniſſe und der dadurch eingetretenen größeren Notlage haben wir in Übereinſtimmung mit der Schul⸗ deputation beſchloſſen, auch dieſen Kindern noch für den Reſt des laufenden Winterhalbjahres Frühſtück zu gewähren. Ferner beabſichtigen wir. den in dem Kindergarten für einſchulungsunreife Kinder, Nehringſtraße 9/10, befindlichen bedürftigen Knaben und Mädchen, die zum größten Teil ſchwächlich und blutarm ſind, die gleiche Wohltat zukommen zu laſſen. Es handelt ſich im ganzen um etwa 200 Kinder. Die Koſten für Gewährung von Frühſtück an 200 Kinder in der Zeit vom 14. Januar bis zum 23. März 1907 ſtellen ſich auf 200 Kinder an 60 Tagen je 7 Pfg. 840 ℳ Entſchädigung für die Schuldiener (für 1 Kind 30 Pfg.). — 60 ℳ 200 Trinkbecher à 24 Pfg. — 48 ℳ Verſchiedenes (Kochgeſchirre pp.) — 32 zuſammen 1000 ℳ Wir erſuchen, unſern Antrag als dringlich⸗ zu behandeln. Charlottenburg, den 31. Dezember 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. VIIa 1 706. Neufert. Druckſache Nr. 4. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. XIV—2—1 für 1906. Urſchriftlich mit den Akten Fach 5 Nr. 9 Band an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etatsnummer Ord. Kap. XIV Abſchn. 2 Nr. 1 für 1906 (Beitrag der Stadtgemeinde zu den Koſten der hieſigen Königlichen Polizei⸗ verwaltung) wird um 2701,50 ℳ aus lau⸗ fenden Mitteln verſtärkt. Die Stadtgemeinde hat nach dem Polizeikoſten⸗ Geſetz vom 20. April 1892 zu den Koſten der hieſigen Königlichen Polizei⸗Verwaltung für den Kopf der ortsanweſenden Zivilbevölkerung einen Jahres⸗ beitrag von 1,50 ℳ zu leiſten. Dieſe Beiträge werden auf Grund der aene der alle 5 Jahre ſtattfindenden Voltszählungen feſtgeſetzt und ſind dann für die Jahre bis zur nächſten Volkszählung maßgebend. Das endgültige Ergebnis der letzten Volks⸗ zählung vom 1. Dezember 1905 iſt erſt im Laufe dieſes Jahres ſeſtgeſtelt worden. Für die Etats⸗ aufſtellung für 1906 konnte daher nur die vorläufige Feſtſtellung benutzt werden. Hiernach betrug die Ein⸗ wohnerzahl am 1. Dezember 1905 237 589 Köpfe, darunter Militärperſonen 3 3383 „ mithin ortsanweſende Zivilbevöl⸗ terung. 234251 Köpfe. Der zu zahlende Beitrag berechnet ſich, wie im Etat vgeee auf 351 376,50 ℳ. Nach dem endgül⸗ tigen Ergebnis betrug jedoch die ortsanweſende Ziwil⸗ bevölkerugg. 236 052 Köpfe. Das ſind gegenüber der vorläufigen Feſtſtellung von 23251 2 1801 Rop mehr, für welche pro Kopf 1,50 ℳ, alſo zuſammen