8 Bismarck Str. 98 Straßenland, früher 99 7 lrich, 7 Nölte, 109 ganzes Grundſtück, früher Haupt, 125 Straßenland, früher Fröhlich, „ 127 „ „ Köppen, Hardenberg Str. 1 Straßenland, früher Frenkel. Ein rechtskräftiges Urteil der ordentlichen Ge⸗ richte liegt noch in keinem Falle vor. Beim Grundſtück Bismarck Straße 5a — Blobelt — ſteht die Höhe der für das abgetretene Straßenland zu zahlenden Entſchädigung noch nicht endgültig feſt. Die Stadtgemeinde hat zwar von der Erhebung der Klage gegen den Entſchädigungsfeſtſtellungsbe⸗ ſchluß Abſtand genommen, die Stellungnahme des Erxpropriaten iſt uns jedoch noch nicht bekannt. Die vorſtehend bezeichneten Grundſtücke ſtellen bis auf das Grundſtück Leibniz Straße 10 die ſämt⸗ lichen Grundſtücke dar, die für die Verbreiterung der Bismarck Straße zwiſchen Knie und Schloß Straße in Betracht kamen. Von dem Erwerb des zum Grundſtück Leibniz Straße 10 gehörigen Straßen⸗ landes haben wir mit Genehmigung des Herrn Mi⸗ niſters der öffentlichen Arbeiten bis auf weiteres Abſtand genommen. Ein Iberſichtsplan befindet ſich Blatt 53 der Akten Fach 7 Nr. 143, Bd. IV. Ein ähnlicher Plan iſt ſeinerzeit unter die einzelnen Stadtverord⸗ neten verteilt worden. Charl ottenburg, den 10. Dezember 1906. Der Magiſtrat. Bredtſchneider. 7 7 Schuſtehrus. IX. E. 1453. Dr. Maier. Druckſache Nr. 8. Vorlage betr. Verkauf des Grundſtücks Schiller Straße, Ecke Grolman Straße Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadwerordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Dem Verkauf des auf dem vorgelegten Lage⸗ plan rot gezeichneten und mit den Buchſtaben f g h i k f umſchriebenen Grundſtücks Schiller⸗ Straße Ecke Grolman Straße, beſtehend aus den Parzellen Nr. 2840 Band 22 Blatt Nr. 1201 124 und Nr. 188 Band 74 Blatt Nr. 2903 in der Flächengröße von 1618 qm — 114,07 R., nach Maßgabe des abgedruckten Kaufvertrages vom 19. November 1906 wird zugeſtimmt. b) Der Verkaufserlös mit 256 657,50 ℳ iſt dem Ertraordinarium des Sonderetats 7 — Ver⸗ breiterung der Bismarck Straße — zuzuführen. c) Dem Agenten Julius Roſenthal wird 1 % des Kaufpreiſes als Vermittler⸗Proviſion bewilligt. Der Betrag mit 2566,58 ℳ iſt aus dem Extra⸗ ordinarium des Sonderetats 7 zu zahlen. Die Stadtgemeinde hat durch Gemeindebeſchluß 30. 5. vom 1904 — Druckſache 272 — das an der 1. 6. Bismarck Straße Ecke Grolman Straße belegene frühere Tietzſche Grundſtück zur Errichtung des Schillertheaters für 1 818000 ℳ käuflich erworben und die Beſtimmung getroffen, daß die nicht für das Theater beanſpruchten Grundflächen zu angemeſſenen Preiſen verkauft werden ſollen. Die Geſamtfläche des Grundſtücks betrug nach Abtretung des Strasen⸗ landes rund 719 R. Davon ſind zunächſt ca. 435 R. für den Bau des Schillertheaters und ſpäter — durch Gemeindebeſchluß vom — 6 12 1905, Druck⸗ ſache Nr. 430 — weitere 66 OR. zur Erweiterung des Schillertheatergrundſtücks und Errichtung eines Saales für Volksunterhaltung und Volksbildung aus⸗ gewieſen worden. Verblieben iſt eine Fläche von 104,20 2R. an der Bismarck Straße und eine Fläche von 114,07 R. an der Schiller bezw. Grolman Straße. Die Reſtgrundſtücke eignen ſich nicht zur Verwendung für ſtädtiſche Zwecke. Die an der Bis⸗ marck Straße belegene Reſtfläche ſoll an die Archi⸗ tekten Kurt und Arthur Reimer, Mommſen Straße 63, für den Preis von 3200 ℳd für 1 QR. verkauft werden. — Vergleiche die Vorlage vom 12. 12. 06 — IIIa 1911 — Druckſache Nr. 487 —. Für die Reſtfläche an der Schiller⸗ und Grolman Straße iſt uns von dem Agenten Roſenthal die bekannte Firma Fritz Flatow, Baugeſchäft, hier, Kurfürſtendamm 243, als Käuferin vermittelt worden. Dieſe hat ſich in dem unten abgedruckten Angebot verpflichtet, den Betrag von 2250 ℳ für 1 OR, mithin im ganzen die Summe von 256 657,50 ℳ und außerdem 25 ℳ für jedes laufende Meter Straßenfront als Zuſchuß zu den Straßen⸗ und Kanaliſationsherſtellungskoſten zu zahlen, ſowie den Stempel, die Koſten und die Umſatzſteuer zu tragen. Die Anzahlung iſt auf 40 057,50 ℳ vereinbart. Das Reſtkaufgeld ſoll für den Zeitraum von 1¼ Jahren nach erfolgter Auflaſſung geſtundet und mit 4½ v. H. verzinslich an erſter Stelle hypothekariſch eingetragen werden. Die Käu⸗ ferin iſt ferner verpflichtet worden, auf dem Grund⸗ ſtück ein Wohnhaus zu errichten und im Vordergebäude Wohnungen von nicht unter 5 Zimmern nebſt Bade⸗ zimmern anzulegen. Für eine würdige und dem Theater angemeſſene Bebauung bieten die §§ 8 und 9 des Kaufvertrages ausreichende Sicherheit. Wir halten dieſes Angebot in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗Deputation für annehmbar. Ein höherer Preis iſt u. E. nicht zu erzielen. Der Agent Julius Roſenthal, welcher den Ver⸗ kauf des Grundſtücks an die Firma Fritz Flatow vermittelt hat, beanſprucht 1 v. H. des Kaufpreiſes als Vermittler⸗Proviſion. Dies iſt der übliche Satz für die Vermittelung von Grundſtücksgeſchäften. Die Provifion beträgt mithin 2566,58 ℳ. Wir haben beſchloſſen, dem Agenten dieſen Betrag zu bewilligen. Mit unſerem Beſchluſſe, das Grundſtück an die Firma Fritz Flatow zu verkaufen, befinden wir uns nicht in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗ Deputation. Wir ſtanden vor Eingang des Flatow⸗ ſchen Angebots bereits ſeit längerer Zeit mit dem Direktor des Schillertheaters Dr. Löwenfeld wegen des Verkaufes in Unterhandlungen, ohne jedoch zu einem Vertragsabſchluß gelangt zu ſein, weil Dr. Löwen⸗ feld keinen höheren Preis als 2000 ℳ für 1 R. ahlen wollte. Nachdem dann das Angebot der Fuma Fritz Flatow mit 2250 ℳ für 1 OR. ein⸗ gegangen war, glaubte die Grundeigentums⸗Deputation dem Direkior Dr. Löwenfeld mit Rückſicht auf die mit dieſem lange vorher gepflogenen Verhandlungen und ſeinen Antrag, ihm den beſtimmten Höchſtpreis ſowie ſonſtige Kaufbedingungen zu nennen, ihm dieſe Forderungen bekannt geben und dem Dr. Löwenfeld⸗ ſchen Angebot bei Erfüllung gleicher Bedingungen den Vorzug geben zu ſollen. Dr. Löwenfeld bot daraufhin ebenfalls den Preis von 2250 ℳ für 1 R. und erhöhte ſpäter den im § 3 des Kauf⸗ vertrages feſtgeſetzten Beitrag zu den Straßen⸗ und