In der Zeit vom 15. November bis zum 15. März braucht die Stadtgemeinde keine Regulie⸗ rungsarbeiten auszuführen. 6 Die Koſten und Stempel dieſes Vertrags, ſoweit ſie ſich auf die Auflaſſung von Straßenland beziehen, trägt die Stadtgemeinde. Sie nimmt jedoch nach § 4e Stempelſteuergeſetzes Stempelfreiheit in An⸗ ſpruch, weil ſie für das aufzulaſſende Straßenland das Enteignungsrecht beſitzt. Die Fluchtlinien für die Lietzenburger Straße ſind am 14. September 1893 förmlich feſtgeſtellt. Die übrigen Koſten und Stempel dieſes Ver⸗ trages fallen 44. Stöter zur Laſt. 2 7 Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung von Charlottenburg ab⸗ hängig. Wird dieſe nicht ſpäteſtens bis zum 15. März 1907 erteilt und bis dahin Herrn Stöter ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben: Carl Stöter. Otto Brabant. Dr. jur. Martin Landsberger, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 15. Mitteilung betr. Ledigenheim. An die Stadtverordneten⸗Verſammlung hier. Mit Bezug auf unſere Vorlage vom 17. Mai d. I. III 10 (Druckſache Nr. 206) betreffend Errich⸗ tung eines Ledigenheims bringen wir hiermit zur Kenntnis, daß in dem von uns mitgeteilten, mit der Volkshotel⸗Aktiengeſellſchaft Ledigenheim abzu⸗ ſchließenden Vertrage keine Beſtimmung enthalten war, wonach auch der Rechtsnachfolger, insbeſondere wenn er keine Aktiengaſellſchaft iſt, zur Zahlung eines Erbbauzinſes verpflichtet iſt. Die einzige Sicherung in dieſer Richtung bildete das der Stadt eingeräumte Vorkaufsrecht. Wir haben deshalb den § 11 des Vertrages mit folgendem Nachſatz verſehen: Die Geſellſchaft verpflichtet ſich, eine Veräuße⸗ rung des Erbbaurechts an andere Perſonen als Aktiengeſellſchaften nicht vorzunehmen, und auch an Aktiengeſellſchaften nur dann, wenn ſich dieſe den Beſtimmungen dieſes Vertrages, insbe⸗ ſondere den Vorſchriften betreffend die Buch⸗ führung über das Erbbauunternehmen und Verwendung ſeiner Erträge — § 5 ſowie über den Bauunterhaltungs⸗ und Mobiliar⸗ erneuerungefonds — § 6 — ſo unterwerfen und dementſprechend auch die Verpflichtung zur Zahlung eines Erbbauzinſes an die Stadtge ⸗ meinde in der im § „ angeführten Höhe ſo übernehmen, daß die in dieſem Vertrage be⸗ gründeten Rechte der Stadtgemeinde durch die Uebertragu g des Erbbaurechts und des mit ihm verbundenen Unternehmens in keiner Hin⸗ ſicht aufgehoben oder vermindert werden. Der Vertrag iſt mit vorſtehend bezeichnetem Nachſatz und unter Berückſichtigung des dortigen Be⸗ 29 —— ſchluſſes vom 13. Juni d. I. am 2. November 1906 zuſtande gekommen, Wir erſuchen hiervon Kenntnis zu nehmen. Charlotten burg, den 31. Dezember 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IIILa. 2242. Druckſache Nr. 16. Vorlage betr. Beſtreitung der Koſten für Aufnahme einer Auleihe Urſchriftlich mit Akten Fach 37 Nr. 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Beſtreitung der durch die Aufnahme einer Anleihe für den Erwerb der Waſſerwerke ent⸗ ſtehenden Koſten für Stempel und Druck der Anleihe⸗ und Zinsſcheine pp. werden 46 000 Mark aus laufenden Mitteln des Rechnungs⸗ jahres 1906 bewilligt. Zur Beſchaffung der Mittel für den Erwerb der Charlottenburger Waſſerwerke nebſt dem für die künftige Erweiterung erforderlichen Gelände ſoll eine Anleihe in Höhe von 19220000 M. durch Aus⸗ gabe von Inhaberpapieren (Stadtanleiheſcheinen) auf genommen werden. Der hierüber gefaßte Gemeinde⸗ beſchluß vom 11. Oktober/5. Dezember 1906 — Druck⸗ ſache Nr. 457 — iſt vom Bezirks-Ausſchuß zu Pots⸗ dam am 11. Dezember 1906 genehmigt worden. Wir haben auch bereits die miniſterielle Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverſchreibungen nachgeſucht. Es ſteht zu erwarten, daß die Genehmigung noch in dieſem Monat erteilt wird. Inzwiſchen ſoll der Druck der Anleihe⸗ und Zinsſcheine veranlaßt werden. Die Koſten hierfür ſowie die Ausgaben für Stempel berechnen ſich auf 46 000 M. Mittel hierfür ſind im Etat nicht vorge⸗ ſehen. Wir beantragen daher, dieſe Summe aus laufenden Mitteln des Rechnungsjahres 1906 zu bewilligen. Charlottenburg, den 15. Jannar 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. v. 1134. Druckſjache Nr. 17. Anfrage. Die Unterzeichneten richten an den Magiſtrat folgende Anfrage: Worauf iſt es zurückzuführen, daß der Strom⸗ preis für elektriſche Fahrſtühle in Charlottenburg erheblich höher iſt, als in den übrigen Gemeinden Groß⸗Berlins? Iſt der Magiſtrat in der Lage, eine Herab⸗ ſetzung dieſes Strompreiſes herbeizuführen? Charlottenburg. den 19. Dezember 1906. Dzialoszynski, Haack, Wolffenſtein, Lemm, Thieme, Dr. Röthig, Ring, Proskauer, Ruß, Wöllmer, Paetel, Otto, Schwarz, Kaufmann, Dr. Crüger, Dr. Spiegel, Jolenberg, Braune, G. Schmidt, Dr. Rothholz, Leben. Druckſache Nr. 18. Anfrage. Iſt dem Magiſtrat bekannt, daß bei Eintritt des Tauwetters in der Neujahrswoche viele Straßen⸗ St. v. 976.