übergänge unpaſſierbar blieben und welche Maßregeln denkt in Zukunft der Magiſtrat zur Verhinderung ſolcher Mißſtände zu treffen? Charlottenburg, den 9. Januar 1907. Dr. Rothholz, Bollmann, Schwaß, Wöllmer, Dr. Röthig, Proskauer, Paetel, Wenig, Jolenberg, Dr. Landsberger. St. V. 24. Druckſache Nr. 19. Antrag. Die Unterzeichneten beantragen: Der Magiſtrat wird erſucht, die probeweiſe Beſchaffung von Spreng⸗ und Spül⸗Automo⸗ bilen in Erwägung zu ziehen. Charlottenburg, den 14. November 1906. Stadthagen, Roſenberg, Jachmann, Blanck, Callam, Gredy, Sachs. St. V. 840. Druckſache Nr. 20. Antrag. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung wolle den Magiſtrat erſuchen. den § 48 der Statuten der Charlottenburger ſtädtiſchen Sparkaſſe dahin zu ändern und die Genehmigung für dieſe Aenderung bei der zuſtändigen Behörde einzuholen, daß die Gelder der Sparkaſſe nicht nur: a) in Hypotheken und Grundſtücken, b) in Schuldverſchreibungen und Inhaberpapieren, c) in Schuldſcheinen gegen Verpfändung der letzteren, d) in Schuldſcheinen der Stadt Charlottenburg, ſondern auch in allererſten Privatdiskonten angelegt werden dürfen. Charlottenburg, den 9. Januar 1907. Ring, Leben, C. Mittag, Dr. de Gruyer, E. Wöllmer Dr. Frentzel, Schwaß, Wolffenſtein, Bollmann, § 1741 Crüger, Ruß, Jolenberg, Dr. Rothholz. „V. 28. Druckſache Nr. 21. Vorlage betr. Verwendung des Hauſes Bis⸗ marckſtraße 22 zu Schulzwecken. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Das ſtädtiſche Haus Bismaickſtraße 22 wird vom 1. April bezw. 1. Oktober 1907 ab zur Unterbringung der Mädchenfortbildungsſchule 11 zur Verfügung geſtellt. b) Die Koſten des Umbaues und der Herrichtung des Hauſes mit überſchläglich 13 000 werden aus laufenden Mitteln bewilligt. Die der Mädchenfortbildungsſchule im Hauſe Bleibtreuftraße 43 zugewieſenen Räume ſind nicht mehr ausreichend. Es können, abgeſehen von den großen Unbequcmlichkeiten, welche bereits beſtchen, 3. 3. 2 Klaſſen nicht untergebracht werden. Die Deputarion für das Fortbildungsſchulweſen hat des⸗ halb den Antrag geſtellt, der Schule andere geeignete Räume, möglichſt im Hauſe Bismarcknraße 22 zu überweiſen, in denen ſie bis zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes untergebracht werden kann. Nach dem Programm für den Neubau der Fortbildungsſchule ſind für die Mäochenhand Isſchule erforderlich: 30 5 Klaſſen für je 30 Schülerinnen (846 m), 1 Maſchinenſchreibraum (7435 m), 1 Verkaufsraum (75 m). 1 Vorratsraum, 1 Kontor und 2 Garderoben. Dieſe Räume laſſen ſich am beſten im Vorder⸗ hauſe Bismarckſtraße 22 ſchaffen, wenngleich auch dort nur eine Zimmertiefe von 4,5 m gewonnen werden kann, die aber für die Mädchenhandelsſchule ausreichend iſt. Das Vorderhaus wird zum 1. April 1907 bis auf eine Wohnung im Erdgeſchoß und zwei im Kellergeſchoß frei. Die Mietsverträge ſind zu dieſem 3 iipunkt gelündigt. Das Hinterhaus kann zunächſt nicht in Frage kommen, da der größte Teil der Mietsverträge erſt zum 1. Oktober 1907 gelöſt werden lann. Es empfiehlt ſich aber auch das Hinterhaus zum 1. Oktober 1907 frei zu machen und für die Zwecke der Schulverwaltung zur Verfügung zu ſtellen. Gegenwärtig ſind darin 2 Barbierfachklaſſen der obligatoriſchen Fortbildungsſchule untergebracht. Die Koſten des Umbaues werden nach über⸗ ſchläglicher Berechnung der Hochbauverwaltung 13 000 Mark betragen. Mit den Vorarbeiten und dem Umbau ſoll ſobald als möglich begonnen werden. Wir erſuchen, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 16. Januar 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. IIIa. 2481. Druckſache Nr. 22. Vorlage betr. Verwendung des Hauſes Wallſtraße 75 zu Schulzwecken. Urſchriftlich nebſt 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a. Das ſtädtiſche Haus Wallſtraße 75 wird zur Unterbringung von Schulklaſſen der Fort⸗ bildungsſchule für männliche Perſonen vom 1. April 1907 ab zur Verfügung geſtellt. b. Die Koſten des Umbaues und der Herrichtung des Hauſes für Schulzwecke mit überſchläglich 15000 ℳ werden aus laufenden Mitteln bewilligt. Die Unterbringung der zur Einſchulung er⸗ forderlichen Klaſſen der Fortbildungsſchule verurſacht der Schulverwaltung fortgeſetzt Schwierigkeiten. Die Räume im Hauſe Krummeſtraße 89 reichen nicht mehr aus. Eine Anzahl von Klaſſen iſt bereits in Gemeindeſchulen untergebracht. Zum 1. Oktober 1906 mußten weitere 6 Klaſſen in Gemeindeſchulen verlegt werden. Nach dem Antrage des Direktors Hacſe vom 16. September 1906 werden zu Oſtern 1907 und zum Herbſt 1907 nochmals je 8 Klaſſen er⸗ forderlich ſein. Die Deputation für das Fortbildungsſchulweſen hat beantragt, ihr das Haus Bismarckſtraße 22 zur Schaffung von ſelbſtändigen Räumen zu überweiſen, da in den Gemeindeſchulen ein geordneter Unterricht nicht möglich iſt. Die notwendigen Lehrmittel können dort nicht untergebracht werden oder ſind zum Teil im Hauptgebäude nötig. Die Schulbänke ſind nicht ſo eingerichtet, daß die Fortbildungsſchüler darin ordnungsmäßig ſitzen können, auch läßt ſich in den Gemeindeſchulen kein Zeichenunterricht erteilen, der zu ausreichenden Leiſtungen führt, weil auf den Tiſchen keine Reißbretter liegen können. Dazu kommt, daß die Zeichenmodelle von einem Schulhaus jedes⸗ mal in das andere getragen werden müſſen.