——. 334.—— Die erfolgten Feſtſtellungen haben ergeben, daß das Haus Bismarckſtraße 22 zur Einrichtung von Zeichenſälen nicht geeignet iſt, weil die Zimmer nur 4,5 m tief ſind. Wir haben deshalb in Ausſicht genommen, dieſes Haus für die Mädchenfortbildungs⸗ ſchule herzurichten, weil es hierzu beſſer geeignet iſt und für die Fortbildungsſchule für männliche Perſonen das ſtädtiſche Haus Wallſtraße 75 zur Verfügung zu ſtellen. Letzteres Grundſtück iſt aus Anlaß der Durchlegung der Seſenheimerſtraße angekauft worden. Es wird — wie auf dem beigefügten Plan erſichtlich iſt — von der öſtlichen Baufluchtlinie der Seſen⸗ heimerſtraße angeſchnitten. Die hinteren Gebände ſollen demnächſt bei Beginn der Regulierung der Straße beſeitigt werden. Das Vo derhaus, welches etwa 2,„5 m in die Straße hineinragt, kann noch 2—3 Jahre ſtehen bleiben, um es für die Zwecke der Fortbildungsſcule zu verwenden. Das Haus iſt wegen ſeiner Lage beſonders gut als Fortbildungs⸗ ſchule geeignet. Allerdings wird der Umbau und die Inſtandſetzung des Außeren nach überſchläglicher Berechnung der Hochbauverwaltung einen Koſtenauf⸗ wand von 15 000 ℳ erfordern. Da indeſſen da⸗ durch 11 gut verwendbare Klaſſenräume und eine Anzahl Nebenräume gewonnen werden, betragen die Koſten bei einer dreijährigen Verwendungsdauer für das Jahr nicht mehr, als 11 Klaſſenräume allein anzumieten koſten würden. Hinzu kämen noch bei Ermietung von Räumen ziemlich erhebliche bauliche Koſten bei Beginn und Beendigung des Mietsver⸗ hältniſſes. Mit den Vorarbeiten zum Umbau und dieſem ſelbſt ſoll ſobald als möglich begonnen werden. Wir erſuchen, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 16. Januar 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. IIIa. 2424. Druckſache Nr. 23. Vorlage betr. Tieferlegung der Spandauer Chauſſee. Urſchriftlich mit Heft 59 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit der Aktiengeſellſchaft in Firma Neu⸗ Weſtend⸗Aktien⸗Geſellſchaft für Grundſtücksver⸗ wertung über die Tieferlegung der Spandauer Chauſſee abgeſchloſſenen Vertrage vom 10. De⸗ zember 1906 — Nr. 817 des Urkundenver⸗ zeichniſſes — wird zugeſtimmt. Wie wir in unſerer Vorlage vom 5. November vorigen Jahres Drucſache Nr. 431 — ausgeführt haben, beabſichtigen wir, die am Spandauer Bock befindliche Steigung der Spandauer Chauſſce zu er⸗ mäßigen Zu dieſem Zweck ſoll die Spandauer Chauſſee von der Gemarkungsgrenze bis etwa zu der geplanten Straße 30 entſprechend tiefergelegt werden. Der aus dieſem Anlaß mit der Spandauer⸗ berg⸗Brauerei⸗Aktien⸗Geſellſchaft abgeſchloſſene Ver⸗ trag vom 13. Oktober v. I. — ugl. die obengenannte Vorlage — iſt von der Verſammlung genehmigt und danach rechtswirkſam geworden. Inzwiſchen ſind auch die Verhandlungen mit der Neu⸗Weſtend⸗ Aktien⸗Geſellſchaft zum Abſchluß gelangt. Die Neu⸗ Weſtend⸗Attien⸗Geſellſchaft ift zwar bereits durch die Verträge, die mit ihrer Rechtsvorgängerin, der Deutſchen Bank, abgeſchloſſen ſind, verpffichtet, zur Regulierung der Ser Chauſſee beizutragen. Dieſe Verträge mußten jedoch zur Durchführung des Tieferlegungsprojektes erheblich erweitert werden. Das Ergebnis iſt in dem hierunter abgedruckten Vertrage niedergelegt. Dieſer Vertrag ſteht in der Hauptſache auf derſelben Grundlage wie der Vertrag mit der Spandauerberg⸗Brauerei vom 13. Oktober 1906; wir verweiſen deshalb auf dieſen Vertrag. Insbeſondere hat ſich auch die Neu⸗Weſtend⸗Geſellſchaft mit dem ſtädtiſcherſeits aufgeſtellten Entwurf der Tieferlegung der Spandauer Chauſſee einverſtanden erklärt und die dem Vertrage vom 13. Oktober 1906 beigefügten beiden Pläne vängs⸗ und Querprofile — Blatt 62 und 63 des Heftes 59 — zum Zeichen der Anerkennung mit ihrer Unterſchrift verſehen. Die einzelnen, von der Geſellſchaft übernommenen Verpflichtungen ſowie die Gegenleiſtungen der Stadt⸗ gemeinde erſuchen wir aus dem hierunter abgedruckten Vertrage zu entnehmen. Mit Rückſicht darauf, daß die Zeitbeſtimmung über die Ausführung der Tiefer⸗ legung und Regulierung der Spandauer Chauſſee vertraglich der Stadtgemeinde vorbehalten iſt, be⸗ ſtehen keine Bedenfen, den Vertrag anzunehmen. Wir empfehlen deshalb den Vertrag zur An⸗ nahme. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 16. Januar 1907. Der Magiſtrat. Bredtſchneider. Dr. Maier. Schuſtehrus. IX. D. 2417. Nummer 817 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg. den 10. Dezember des Jahres eintauſendneunhundertundſechs. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr. Adolf Maier aus Chariottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürger⸗ lichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtge⸗ meinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grund⸗ ſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magi⸗ ſtratsſekretär Otto Brabant von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 29. März 1901. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung abgebe. 2. für die Aktiengeſellſchaft in Firma Neu⸗Weſt⸗ end⸗ Aktiengeſellſchaft für Grundſtücksverwer⸗ tung Herr Direktor Alfred Schrobsdorf hier Stuttgarterplatz 15. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: 1 Die Stadtgemeinde Charlottenburg hat unterm 13. Oktober d. I. zu Protokoll des unterzeichneten Urkundsbeamten einen Vertrag mit der Spandauer Bergbrauerei Aktien⸗Geſellſchaft unter Vorbehalt der Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſammlung über die Tieferlegung der Spandauer Chauſſee zwiſchen der weſtlichen Gemarkungsgrenze und der ideellen Verlängerung der Nordoſtgrenze des früher Benno Meyer ſchen Grundſtücks — Band 28 Blatt Nr. 1401 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg