—— 34 —— Druckſache Nr. 24. Vorlage betr. Nachbewilligung von Mitteln für den Kindergarten. Urſchriftlich mit Akten Fach 1 Nr. 78: an die Stadwerordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen Zur Beſchaffung der inneren Einrichtung und verſchiedener kleiner Anlagen für den Kinder⸗ garten auf dem Grundſtück Nehring Straße 10 werden 700 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt. Durch Gemeindebeſchluß vom 17./23. Mai 1906 ſind zur Errichtung einer Schulbaracke auf dem Grundſtück Nehring Straße 10, 10000 bewilligt worden. Dem damaligen Antrage lag die Annahme zu Grunde, daß dieſer Betrag für die Errichtung der Baracke und deren innere Einrichtung ausreichen würde, zumal die Aufſtellung einer gleichen Baracke für die Waldſchule — ohne innere Einrichtung — 9491,59 ℳ Koſten verurſacht hatte. Für die Liefe⸗ rung der Kindergarten⸗Baracke iſt der Zuſchlag dem auf die öffentüche Ausſchreibung eingegangenen Mindeſtangebot von 10000 ℳ erteilt worden. Der höhere Preis für die Herſtellung dieſer Baracke gegenüber den Koſten für die im Jahre 1904 errichtete Waldſchulbaracke läßt ſich auf die im ver⸗ gangenen Jahre geſtiegenen Preiſe für Rohmaterialien und auch auf die in letzter Zeit eingetretene Erhöhung der Arbeitslöhne zurückführen. Die ſ. 3. bewilligten 10 000 ℳ ſind ſomit ledig⸗ lich durch die Herſtellung der Baracke ſelbſt auf⸗ gebraucht. Es fehlt mithin noch die innere Ein⸗ richtung, beſtehend aus Banktiſchen, Katheder, Wandtafel, Schränken und dergl. Außerdem iſt die Pflaſterung eines Zugangsweges zur Baracke und die Errichtung eines Einfriedigungsgitters zur Ab⸗ ſchließung des Kindergartens gegen den Durchgang zu der benachbarten Gemeindeſchule XVIII er⸗ forderlich. Nach dem von der Hochbau⸗Verwaltung aufgeſtellten Koſtenanſchlage (Blatt 62R/63 der Akten) ſind, einſchließlich der bereits entſtandenen Ueberſchreitungen von 10 ℳ für Erteilung des Bauſcheines und 6 ℳs für die erſte Reinigung der Baracke, noch 700 ℳ erforderlich, deren Nach⸗ bewilligung wir auf Vorſchlag der Schuldeputation beantragen. Charlottenburg, den 16. Jannar 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. vII A 1 1068. Druckſache Nr. 25. Vorlage betr. Nachtragsvertrag über Auf⸗ ſchließung von Südweſtend. Urſchriftlich mit den Akten Fach 34 Nr. 4 Band I1 und dem Heft 42 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit der Neuweſtend Aktiengeſellſchaft als Rechtsnachfolgerin der Deutſchen Bank zu den Uerträgen vom 30. Jannar 1901, 15. Juli 1901 und 6. Mai 1902 über die Aufſchließung von Südweſtend geſchloffenen Nachtragsvertrage vom 10. Dezember 1606 — Nr. 816 des Urkundenverzeichniſſes — wird zugeſtimmt. Die Neuweſtend Aktien⸗ Geſellſchafi, welche als Rechtsnachfolgerin der Deutſchen Bank in die mit dieſer über die Aufſchließung von Südweſtend ge⸗ ſchloſſenen Verträge vom 30. Jannar 1901, 15. Juli 1901 und 6. Mai 1902 eingetreten iſt, hat das dem Verlagstunſthandler Werkmeiſter gehörende Gelande dieſem Anlaß folgende Anträge geſtellt: 2) auf die Regulierung des in das Werkmeiſter⸗ ſche Gelände fallenden Platzes E ſowie der Nebenſtraßen die über die Aufſchließung von p) die beſtehenden Verträge inſoweit abzuändern, als die Regulierung derjenigen in das Ver⸗ tragsgebiet fallenden Straßen, an denen die Neuweſtendgeſellſchaft nicht Alleinanliegerim iſt, nicht auf Koſten der Geſellſchaft, ſondern auf Koſten der Stadtgemeinde zur Ausführung gelangt. „7 Wir empfehlen, dieſen Anträgen auf der Grund⸗ lage des hierunter abgedruckten Vertrages zu ent⸗ ſprechen. Für unſere Emſchließung ſind folgende Geſichtspunkte maßgebend: Die zu a und b wiedergegebenen Anträge und das in beſonderer Vorlage der Zuſtimmung der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung unterbreitete Projekt der Tieferlegung der Spandauer Chauſſee unter Belaſtung der Nen⸗Weſtend⸗Akrien⸗Geſellſchaft, mit den dort be⸗ ſtimmten Koſten bilden in Anſehung der Abwägung der Leiſtungen und Gegenleiſtungen einen Verhand⸗ lungsgegenſtand. Die beſonderen Leiſtungen der Neu⸗ Weſtend⸗Aktien⸗ Geſellſchaft, die ſich auf die Ubernahme der Regulierungskoſten der zu 4 erwähnten Straßen und Plätze beziehen, werden dadurch be⸗ ſonders hohe, daß ſich auf jenem Gelände und zwar auf dem Platz E die ſogenannten Kiesgruben befanden, deren Zuſchüttung allein einen Koſtenaufwand von rund 150 000 ℳ erforderte. Gegenüber den mit der Deutſchen Bank abgeſchloſſenen Verträgen über Regulierung von Neu⸗Weſtend enthält der Nachtrags⸗ vertrag vom 10. Dezember 1906 noch inſofern eine weitere Belatzung der Neu Weſtend⸗Geſellſchaft als er ihr auch die ortsftatutariſch nicht wieder einzieh⸗ baren Koſten der früheren Straße 8 (Teil des Kaiſer⸗ dammes zwiſchen Soorſtraße und Reichskanzler⸗Platz) auferlegt. Ferner ſtellt er zu Laſten der Geſellſchaft die Beitragsverhältniſſe der Straße 7 a im Zuſammen⸗ lauſ der Platanen Allee (Art. 11 § 1 Abſ. 2) und der Ahornallee (§ 5) feſt. Gegenüber den Verträgen mit der Deutſchen Bank ſind auch die Laſten für die Regulierung der Spandauer Chauſſee in dem mittels den Ansbau auf ihre Koſten vornimmt Ge fahr übernimmt die Stadt dadurch nicht, weil die beſonderer Vorlage eingebrachten Vertrage über die Tieferlegung der Spandauer Chauſſee für die Neu⸗ Weſtend⸗Aktien⸗Geſellſchaft erheblich erweitert. Die Stadtgemeinde übernimmt dagegen die Aus⸗ führung des Ausbaus derjenigen Straßen auf ihre Koſten, an denen fremde Anlieger belegen ſind, die ſich an der Regulierung nicht beteiligen wollen. Durch dieſe Vorſchrift ſoll die Geſellſchaft vefreit werden von der Tragung der Koſten, die nach dem Ortsſtatut von fremden Anliegern zu tragen ſind, wenn nicht die Geſellſchaft, ſondern die v - Eine Ge⸗ Neuweſtendgeſellſchaft die Ausfallshaftung zu tragen hat. Ebenſo liegt der Neuweſtendgeſellſchaft die volle Zinſenleiſtung für die von der Stadt aufge⸗ wendeten Koſten in geſetzlicher Höhe vb r Im einzelnen iſt hierzu folgendes zu bemerlen: ſellſchaft erworbenen Werkmeiſterſchen Geländes geht der Platz E, ſowie Teile der Straßen 2, 23, 22 am Platz E auf Weſtend käuflich erworben und aus Südweſtend beſtehenden Verträge auszudehnen, u a. Der Umfang des von der Neuweſtend⸗Ge⸗ aus dem Plan, welcher dem Nachtragsvertrage vom 10. Dezember v. Is. angeheftet iſt, hervor⸗ Wie aus dem Plane erſichtlich, in dieſes Gelände