— 22 In denjenigen Fällen, in denen die Zahl der] nach Maßgabe von Punkt 3 des Gemeindebeſckluſſes überſchießenden Stunden weniger als 26 (für eine vom 27. Febrnar/9. März 1904 zu vergüten ſind. Lehrerſtelle) bezw. 24 (für eine Lehrerinſtelle) be⸗ Charlottenburg, den 12. Hanuar 1907. trägt, alſo die volle Beſchäftigung einer ordemlichen Der Magiſtrat. Lehrkraft nicht ermöglicht iſt, werden zur Erteilung Schuſtehrus. Matting. dieſer Stunden Hilfslehrerinnen eingeſtellt, welche vII A 1 1229. 2 2 Charlottenburg, den 18. Januar 1907. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Roſenberg. eeeeeeeee,