—— 24 ——— Stelle. Leiſtungen und Führung waren zufrieden⸗ ſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 29. Dezember 1906 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 3. Januar 1907. Der Magiſtrat. Matting. Scholtz. I. 3303. Druckſache Nr. 31. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Boten). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft J. Nr. 26 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Militäranwärters Joſeph als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Boten — B vI des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 33 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 20. Juli 1906 auf Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorgeſehenen offenen Boten⸗Stelle. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 27. De⸗ zember 1906 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 3. Januar 1907. Der Magiſtrat. Matting. Scholtz. 1. 3304. Druckſache Nr. 32. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten zu vorübergehenden Dienftleiſtungen. Urſchriftliſch mit dem Perſonalheft P. Nr. 83. an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Gerichtsaſſeſſors Dr. Prühß als ſtädtiſchen Beamten zu vor⸗ übergehenden Dienſtleiſtungen (juriſtiſchen Hilfs⸗ arbeiter) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt ſeit dem 7. Januar d. I. an Stelle des aus dem ſtädtiſchen Dienſt ausgeſchiedenen Magiſtratsaffeſſors Seydel zunächſt probeweiſe auf ein Jahr als juriſtiſcher Hilfsarbeiter auf Privat⸗ dienſtvertrag beſchäftigt. Da er u. a. auch zur Be⸗ urkundung von Verträgen betr. Ubertragung von Eigentum an Grundſtücken Verwendung finden ſoll, ſo iſt ſeine Anſtellung als „Beamter zu vorüber⸗ gehenden Dienſtleiſtungen“ (§§ 1 und 2 des Kom⸗ munalbeamtengeſetzes und § 1 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten) erforderlich. Die perſönlichen Verhältniſſe des Gerichtsaſſeſſors Dr. Prühß gehen aus dem Perſonalheft hervor. Charlottenburg, den 12. Jannar 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus⸗ I. 3347. Druckſache Nr. 33. Vorlage betr. Beſetzung der neugeſchaffenen Brandmeiſterftelle. Urſchriftlich nebſt Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich damit einverſtanden zu erklären, daß: 2) der Brandmeiſter Friedrich Stude nach Ab⸗ lauf einer einjährigen Probezeit und bei Bewährung auf Lebenszeit angeſtellt wird, b) ihm abweichend von § 3 Abſatz 2 der Aus⸗ führungsbeſtimmungen zum Normalbeſol⸗ dungsetat vom 3. März 1905 ausnahms⸗ weiſe die Probezeit bei Feſtſetzung ſeines Beſoldungsdienſtalters angerechnet wird, c) ihm nach zurückgelegter zehnjähriger Dienſt⸗ zeit im Dienſte der Stadt Charlottenburg außer der nach § 9 des Ortsſtatuts betr. die Gewährung von Ruhegehalt vom 16“31. März 1900 ſchon anrechnungsfähigen Dienſtzeit auch noch die Zeit vom 1. Juli 1903 bis 31. Dezember 1903 (Zeit der Aoleiſtung einer militäriſchen ÜUbung und Beſchäftigungs⸗ 60 außerhalb einer Beamtenſtelle als olontär bei den Feuerwehren in Bremen und Hamburg) bei Berechnung ſeines Ruhe⸗ gehalts angerechnet wird, die ihm tatſüchlich entſtandenen Koſten des Umzuges von Breslau nach Charlotten⸗ burg erſtattet werden und e) ihm bis zur Fertigſtellung der Dienſtwohnung eine Entſchädigung in Höhe des penfions⸗ fähigen Wertes der Wohnung (jährlich 700 ℳ⸗) gewährt wird. Die durch den Stadthaushaltsplan für 1906 zum 1. Januar 1907 neugeſchaffene Stelle eines Brandmeiſters — Klaſſe E III des Normalbeſol⸗ dungsetats — iſt öffentlich ausgeſchrieben worden. Auf Vorſchlag der Deputation für das Straßen⸗ reinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen haben wir von den Bewerbern den Brandmeiſter Stude aus Breslau ge⸗ wählt, der am 2. Janunar d. I. ſeinen Dienſt an⸗ getreten hat. Der Genannte iſt am 28. Oktober 1875 geboren, hat die Prüfung als Regierungsbau⸗ führer für das Maſchinenbaufach abgelegt und war nacheinander als Volontär bei der Berliner, Bremer und Hamburger Feuerwehr beſchäftigt. Seit dem 1. Jannar 1904 iſt er als Brandmeiſter bei der Breslauer Feuerwehr angeſtellt. Er beſitzt gute Zeug⸗ niffe und iſt uns als ein tüchtiger und ſtrebſamer Feuerwehr⸗Offizier empfohlen. Mit Rückficht hierauf, und da er bereits ſeit dem 1. Januar 1905 lebens länglich als Brandmeiſter in Breslan angeſtellt war, haben wir — um ihn für unſere Verwaltung zu gewinnen — ſeinen von ihm geſtellten im Tenor dieſer Vorlage unter a bis e genannten Bedingungen entſprochen. Stude hat nach dem Normalbeſoldungs⸗Etat Anſpruch auf Dienſtwohnung. Da dieſe erſt im Laufe dieſes Jahres fertig wird, ſo muß ihm der Wert derſelben bar gezahlt werden (§ 8 der Aus⸗ führungs⸗Beſtimmungen zum Normalbeſoldungsetat). Wir bitten um Zuſtimmung⸗ Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 4. Januar d. J. iſt Stude geſund und dienſtbrauch⸗ bar. Das Weitere iſt aus ſeinem Perſonalheft erfichtlich. Charlottenburg, den 16. Januar 1907. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. d) I. 3345.