4 65 ——— D Druckſache Nr. 57. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel II- 4 3 für 1906. Urſch riftlich mit Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ordinarinm Kapitel IX Abſchnitt 4 Nr. 3 für 1906 — Außerordentliche Schneebeſeitigung — werden 75 600 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt Die Koſten für die Beſeitigung des im Monat Dezember 1906 gefallenen Schnees einſchließlich der noch zu leiſtenden Ausgaben für Werkzenge, Geräte und Schneefuhren betragen rund 51 000 ℳ. Der im Etat für 1906 vorgeſehene Betrag für die außer⸗ ordentliche Schneebeſeitigung von 15 000 ℳ wird durch dieſe Ausgabe bereits um 36 000 ℳ über⸗ ſchritten. Die Ausgaben für die Beſeitigung der in den letzten Tagen des Monats Januar d. I. gefallenen bedeutenden Schneemaſſen laſſen ſich zur Zeit noch nicht feſtſtellen, werden aber jedenfalls die Ausgaben für die Schneebeſeitigung im Dezember 1906 an⸗ nähernd erreichen. Es wird deshalb eine Verſtärkung um mindeſtens 75 000 ℳ erforderlich. Die Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen hat in ihrer letzten Sitzung nur über die Verſtärkung der Etatsnummer um den Betrag der Ausgaben für die Beſeitigung der in dem Monat Dezember 1906 gefallenen Schneemengen beſchloſſen. Wegen der Dringlichteit der Angelegenheit haben wir von einer nochmaligen Befragung der Deputation Abſtand genommen, zumal auch dort nur Schätzungs⸗ zahlen hätten eingeſtellt werden können. Wir beantragen daher die alsbaldige Bewilligung der obigen Summe. Charlottenburg, den 4. Februar 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Winckelmann. XIV 2455. Druckſache Nr. 58. Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln für Rieſelfeldaptierung. Urſchriftlich mit den Akten Fach 29 Nr. 2 III betr: Aptierung und Betrieb der Rieſelfelder und dem Heft 20 betr. Verhandlungen über den Anſchluß von Wilmersdorf, Schmargendorf und Grunewald an die Charlottenburger Kanaliſation an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur teilweiſen Deckung der Koſten für die aus dem Verſchußkonto erfolgte Aptierung einer weiteren Fläche von ungefähr 52 ha auf dem Rieſelfelde füdlich vom Gatow⸗Seeburger Wege werden 8591,25 ℳ aus Anleihemitteln bewilligt. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung hat unter dem 7. September 1904 unter Annahme unſerer Vorlage vom 1. September 1904 — IX A 1350 „,ẽbeſchloſſen, auf dem Rieſelfelde Carolinenhöhe⸗ Gatow ſüdlich vom Gatow⸗ Seeburger Wege eine Fläche von rund 52 ha aus Vorſchüſſen neu zu aptieren und gleichzeitig die koſtenanſchlagemäßigen Mittel auf 117 000 ℳ feſtgeſetzt. Bei Einbringung unſerer Vorlage gingen wir von der Anſicht ans, daß es uns gelingen werde, die Koſten anteilig den 2 . Wilmersdorf und Schmargendorf und er Billenkolonie Grunewald aufguerlegen und itnen die Benutzung unſerer Kanaliſation über den 1. April 1905 hinaus nur unter der Bedingung zu geſtatten, daß uns dieſe Koſten erſetzt werden Nach den mit dieſen Gemeinden vereinbarten Bedingungen haben dieſelben für die Verlängerung der Friſt zur Ein⸗ führung ihrer Abwäſſer in die Charlottenburger Kanaliſation über den 1. April 1905 hinaus jedoch nur insgeſamt 107 500 ℳ und zwar Wilmersdorf 97 500 ℳ, Schmargendorf und Grunewald je 5000 ℳ einmalige Entſchädigungen an uns zu ent⸗ richten. Dieſe Beträge ſind inzwiſchen gezahlt und werden vorläufig bei den laufenden Aſſervaten nach⸗ gewieſen. Die bei dem Vorſchußkonto verausgabten Koſten der Rieſelfeldaptierung ſtellen ſich nach erfolgter Abrechnung auf 116 091,25 ℳ. Hiervon ſollen 107 500 ℳ aus den vorbezeichneten einmaligen Ent⸗ ſchädigungen und der Reſt von 8591,25 ℳ aus An⸗ leihemitteln gedeckt werden. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Beſchluß unſerer Kanaliſationsdeputation. Charlottenburg, den 21. Januar 1907. Der Magiſtrat. Brediſchneider. Dr. Maier. Schuſtehrus. IX A 79. Druckſache Nr. 39. Vorlage betr. Zahlung von Pferdegeldern an den Rieſelmeiſter. Urſchriftlich mit den Akten Fach 29, Nr. 3, Band Iv, an die Stadtverordnetenverfammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Vom 1. April 1907 ab werden dem Rieſel⸗ meiſter Roſe zur Haltung eines Dienſtpferdes Pferdegelder von jährlich 600 ℳ, zahlbar vierteljahrlich im voraus, bewilligt. Durch die vor einigen Jahren erfolgten Land⸗ erwerbungen hat unſer Rieſelfeld eine Geſamtfläche von etwa 3000 Morgen erlangt. Bei dieſer be⸗ deutenden Ausdehnung iſt es dem Rieſelmeiſter, welchem die Beaufſichtigung des Rieſelfeldes obliegt, nicht möglich, die Aufſicht ſo gründlich auszuüben, wie es erforderlich iſt, denn er kann nicht ſchnell genng nach allen Punkten hingelangen. Zur Aus⸗ übung ſeines Dienſtes iſt dem Rieſelmeiſter zwar ein Fahrrad überwieſen, die Benutzung deſſelben iſt je⸗ doch nicht überall möglich, namentlich nicht auf den Ackerflächen und auf ſolchen Wegen, welche viel be⸗ fahren werden und infolge deſſen einen ſchlechten Zuſtand haben. Der Rieſelmeiſter Roſe iſt deshalb auf Geſtellung eines Reitpferdes bei uns vorſtellig geworden. Nach eingehender Erwägung; haben wir beſchloſſen, dem Antrage in folgender Weiſe ſtatt⸗ zugeben: Der Rieſelmeiſter hat das Reitpferd aus eigenen Mitteln zu beſchaffen und es ſelbſt zu füttern, zu pflegen und zu unterhalten. Das Pferd bleibt im Eigentum des Rieſelmeiſters. Der Letztere erhält als Entſchädigung ſogenannte Pferdegelder, deren Höhe mit ſeinem Einverſtändnis auf den Betrag von jährlich 600 ℳ feſtgeſetzt iſt. Dieſer Betrag iſt ſo berechnet, daß davon ſowohl die Amortiſation und Verzinſung des Anlagekapitals für die Beſchaffung des Pferdes — rund 200 ℳ pro Jahr — als auch die Koſten der Unterhaltung und Pflege des Pferdes — rund 400 ℳ für das Jahr — beſtritten werden können. Der erſtere Betrag errechnet ſich unter der Annahme, daß ein Reitpferd rund 1000 ℳ koſtet und in 6—7 Jahren verbraucht iſt, der letztere Be⸗ trag iſt ſehr mäßig und läßt ſich nur dadurch er⸗ klären, daß dem Rieſelmeiſter Heu und Rieſelgras billig zur Verfügung ſteht. Die Pferdegelder ſollen in Fortfall kommen, wenn der Rieſelmeiſter ein