porlagen für die Stadtverordneten -Berſammlung zu Ch 18. — — 2 re) 227 22 282 Druckſache Nr. 68. Vorlage betr. den Stadthanshaltsetat für das Rechnungsjahr 1907. urſchriftlich mit den Akten Fach 1 Nr. 2 be⸗ treffend den Etat für 1907 an die Stadtverordueten⸗Verſammlung mit dem Antrage, 1. den Stadthaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1907 in ſeinen einzelnen Teilen wie folgt feſt⸗ zuſtellen: A. den Hauptetat und zwar das Ordinarium in Ein⸗ nahme und Ausgabe auf bei einem Dispoſinionsfonds für Nachbewilligungen und nicht vorhergeſehene Fälle vonnnn.. das Extraordinarium in Einnahme und Ausgabe auf „den Sonderetat Nr. 1 Kanaliſation und zwar das Ordinarium in Einnahme und Ausgabe auf⸗: das Extr aor dinarium in Einnahme und Ausgabe auf⸗ 2 C. den Sonderetat Nr. 2 Ladeſtraßen — in Ein⸗ nahme und Ausgabe auf „den Sonderetat Nr. 3 — La gerplatz der Tief⸗ bauverwaltung in Einnahme und Ausgabe auf 2 den Sonderetat Nr. 4 — Elektrizitätswerk und zwar das Or dinari⸗ um in Einnahme und Aus⸗ gade außßf das Extraordinarinm in Einnahme und Ausgabe gußf F. den Sonderetat Nr. 5 Gasanſtalten — und zwar das Ordinarium in Einnahme und Aus⸗ gabe auf bei einem Reingewinn vonn. das Extraordinarium in e und Ausgabe auff, den Magazin⸗ und Hilfs⸗ etat in Einnahme und Ausgabe auf 1053773,50 , 20662700,— ℳ 550000,— „, 9368500,—, 1208500,— „ 1651000.— „ 58900,— „ 930300,— „, 1209420,— „, 1018000,— „ g9336600,— „ 1927800,— „ 2970528,14 „„ den Sonderetat Nr. 6 Stiftungen, Ver⸗ mächt niſſe uſw. — in Einnahme und Ausgabe auf den Sonderetat Nr. 7 — Verbreiterung der Bis⸗ marck Straße — und zwar das Or dinarium in 441 und Ausgabe auf . 44 das Ertraordinarium in Einnahme und Ausgabe auf den Sonderetat Nr. 8 — Grundſtückserwerbs⸗ fonds — und zwar das Ordinarium in Ein⸗ nahme und Ausgabe auf das Extraordinarium in Einnahme und Ausgabe auf . den Sonderetat Nr. 9— Müllbeſeitigung — in Einnahme und Ausgabe auf den Sonderetat Nr. 10 — Waſſerwerke — und zwar das Ordinarium in Einnahme und Ausgabe aufpꝑgpmptpt;:;:;/ das Extraor dinarium in Einnahme und Ausgabe auf II. Zu beſchließen: a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1907 Gemeindeeinkommen⸗ b) die d) die ſteuer zu zahlen, entbunden; Gemeindeeinkommenſteuer arlottenburg. 88371,01 ℳ 633000,— 114200,— 617700.— 2583000,— 360500,— 1402000, — 388300.— kommt 77 1¹ 1 44 — 7 — * in Höhe eines Zuſchlages von 100 % zur Staatseinkommenſteuer zur Erhebung, c) die Gemeindegrundſteuer iſt in Höhe von 161,94 % der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebändeſteuer 2,4 % des gemeinen Wertes der bebanten und unbebauten Grund⸗ ſtücke und Gemeindegewerbeſteuer Realſteuern gleichkommt, unter Berück⸗ ſichtigung des Beſchluſſes zu e in Höhe des Zuſchlages von 100 % der ſtaatlich veran⸗ lagten Gewerbeſteuer zu erheben und zwar zu « und d mit der Maßgabe, daß der Ertrag beider Sieuern zuſammen einem Satze von 150% der ſtaatlich veranlagten im Rechnungsjahre 1907 wird die Gewerbe⸗ neuer der in Klaſſe IV veranlagten Steuer⸗ ſätze von 4, § und 12 und — ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1906 auf⸗ gekommenen Warenhausſteuer ausreicht aauch noch von 16 ℳ außer Hebung geſtellt.