— 109 — Der Antrag des Magiſtrats vom 27. November 1906 — 1 1055 — lautet wie folgt: 4) Diejenigen beſoldeten Magiſtratsmitglieder, welche infolge ihrer Berufung nach Charlotten⸗ burg aus einer ruhegehaltsberechtigten Stellung im Dienſte des Reiches, des Staates oder kommunaler Körperſchaften ausgeſchieden ſind, erhalten bei ihrer Verſetzung in den Ruheſtand, ſoweit ſie nicht bereits als Mitglieder des Ma⸗ giſtratis zu Charlottenburg ein gleich hohes oder höheres Ruhegehalt erdient haben, Ruhe⸗ gehalt in Höhe des in ihrer früheren Stellung bereits erdient geweſenen, infolge ihrer Be⸗ rufung aufgegebenen Ruhegehaltsanſpruches. Sofern beſoldete Magiſtratsmitglieder bei ihrer Berufung Ruhegehaltsanſprüche der vorbezeich⸗ neten Art noch nicht erworben hatten oder ſich überhanpt nicht in einer ruhegehaltsberechtigten Stellung befanden, ſoll in Zukunft alsbald nach deren Eintritt die Höhe des während der erſten 6 Jahre ihrer Dienſtzeit im Falle ihrer Verſetzung in den Ruheſtand ihnen zu ge⸗ währenden Ruhegehalts durch Gemeindebeſchluß feſtgeſetzt werden. c) Das Ortsſtatut betr. die Gewährung von Rube⸗ gehalt vom 16./31. März 1900 iſt zu Artikel 1a demgemäß zu ergänzen. 4 Der Ausſchuß empfiehlt der Stadtverordneten⸗ Verſammlung folgende Beſchlußfaſſung: a) Beſoldete Magiſtratsmitglieder erhalten während der erſten 6 Jahre ihrer Dienſtzeit im Falle ihrer Verſetzung in den Ruheſtand ein Ruhe⸗ gehalt in Höhe von % ihres Gehalts. b) Diejenigen beſoldeten Magiſtratsmitglieder, welche infolge ihrer Berufung nach Charlotten⸗ burg aus einer ruhegehaltsberechtigten Stellung im Dienſte des Reiches, des Staates oder kommunaler Körperſchaften ausgeſchieden ſind, erhalten bei ihrer Verſetzung in den Ruheſtand, ſoweit ſie nicht bereits als Mitglieder des Ma⸗ giſtrats zu Charlottenburg emm gleich hohes oder höheres Ruhegehalt erdient haben, Ruhe⸗ gehalt in Höhe des in ihrer früheren Stellung bereits erdient geweſenen, infolge ihrer Be⸗ rufung aufgegebenen Ruhegehaltsanſpruches. c) Das Ortsſtatut betr. die Gewährung von Ruhe⸗ gehalt vom 16./31. März 1900 iſt zu Artikel Ia demgemäß zu ergänzen. b) Nicht anweſend: Stadtv. Lingner, Mittag, Schmidt. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtverordnete Gredy. Stellvertreter desſelben der Stadtverordnete Dr. Borchardt. Schriftführer ein Beamier der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 6. Februar 1907 — vII A. 3. 1238/06 — lautet wie folgt: Dem Bau einer Gemeindedoppelſchule auf dem ſtädtiſchen Grundſtück an der Sybelſtraße nach dem vorgelegten Vorentwurf und Koſtenüber⸗ ſchlage wird vorbehaltlich der Vorlage des be⸗ ſonderen Bauentwurfs und des Koſtenanſchlages zugeſtimmt. 2 Von dem Vertreter des Magiſtrats wird ein ergänzter Vorentwurf für den Bau einer Gemeinde⸗ doppeiſchule in der Sybel Straße vorgelegt und er⸗ läutert. Nach Prüfung und Beratung desſelben empfiehlt der Ausſchuß der Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung folgende Beſchlußfaſſung: Die Magiſtratsvorlage wird angenommen mit der Maßgabe, daß die Vorhalle und die Treppen⸗ häuſer entſprechend den Vorſchlägen der Ban⸗ verwaltung geändert, ſowie eine Anzahl vom Ausſchuß gemachter Verbeſſerungsvorſchläge nach Möglichkeit berückſichtigt werden. Bericht erſtatter: Stadtv. Wolffenſtein. v. g. u. Gredy, Borchardt, Klick, Wolffenſtein. St. V. 167. 2 22 222 Druckſache Nr. 82. Autrag. Der Magiſtrat wird erſucht, den Ausban einer beſtehenden Realſchule zu einer Oberrealſchule baldigſt in die Wege leiten zu wollen. Charlottenburg, den 11. Februar 1907. Schwarz, C. Mittag, Dr. Spiegel. Jolenberg. Dr. Frentzel, G. Schmidt, Otto, Kaufmann, Dr. Penzig, Dr. Landsberger, Leben, Lemm, Münch, Schwaß, Haack, Dzialoszynski, Wenig, Thieme, Alfred Paetel, Proskauer⸗ St. V. 193. AA2E. 2 Druckſache Nr. 83. Vorlage betr. Stromlieferung an Berichterſtatter: Stadtv. Jachmann. v. g. u. Roſenberg, Protze, Dr. Röthig, Leben. St. V. 36. Aueſche Nr. 81. Bericht des Ausſchufſes über die Vorlage betr. Neuban einer Gemeindedoppelſchule in der Sybel Straße. (Druckſache Nr. 31.) Verhandelt 2 Charlottenburg, den 19. Februar 1907. Anweſend: Stadtv. Blanck, Dr. Borchardt, Gredy, Klick, Wolffenſtein. Seitens des Magiſtrats: Bürgermeiſter Matting, Stadtſchulrat Dr. Neufert, Stadtrat Schliemann, Stadtbauinſpektoren Winterſtein und Spickendorff. Entſchuldigt: Stadtv. Dr. Bauer. Staatsbahnhöfe. Urſchriftlich mit dem Akten Fach Band 1 und 11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Vergrößerung der Anlagen auf den Staatsbahnhöfen Charlottenburg. Weſtend, Halenſee und Grunewald zur erhöhten Avgabe clektriſcher Energie aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerk Charlottenburg und zwar auf Koſten der Pächterin des Werks, ſowie die Verlängerung des zwiſchen der Königlichen Eiſenbahn⸗Direktion Berlin und der Pächterin des Elektrizitätswerls abgeſchloſſenen Strom⸗ lieferungsvertrages bis zum 31. Dezember 1917 wird genehmigt. Die Königliche Eiſenbahn⸗Direktion Berlin hat im Jahre 1901 mit der Pächterin des ſtädtiſchen Elektrizitätswerks, der Elektrizitäts⸗Aktien⸗Geſellſchaft vorm. W. Lahmeyer & Co., einen Vertrag abge⸗ ſchloſſen, auf Grund deſſen letztere verpflichtet iſt, 14 Nr. 3