—— 110 — die Staatsbahnhöfe Charlottenburg, Weſtend, Halenſee und Grunewald auf die Dauer von 10 Jahren mit elektriſcher Euergie zu verſorgen. Die Stadtgemeinde hat dieſen Vertrag genehmigt mit der Maß zabe, daß ſie berechtigt iſt, die Anlagen auf dem Bayngelände, die von der Firma Lahmeyer auf eigene Koſten her⸗ geſtellt find, nach Ablauf des Pachtvertrages mit der Firma Lahmeyer zum Anſchaffungswert abzüglich einer jährlichen Amortiſationsquote von 7,5% zu übernehmen. Ferner hat ſich die Stadtgemeinde verpflichtet, in dieſen Vertrag einzutreten, ſobald der zwiſchen ihr und der Firma Lahmeyer abgeichloſſene Pacht⸗ vertrag endet. Das 10jährige Vertragsverhältnis mit der Eiſen⸗ bahn⸗Direktion Berlin begann am 22. April 1903, endet alſo am 21. April 1913. Die Eiſenbahn⸗Direktion beabſichtigt nun, den Stromkonſum um ein Bedeutendes zu erhöhen und den Anſchlußwert von etwa 500 Kilowatt auf etwa 1200 Kilowatt zu ſteigern. Von der Firma Lahmeyer würden zu dieſem Zweck die Anlagen auf dem Bahn⸗ gelände mit einem Koſtenaufwande von 75000 ℳ zu erweitern ſein. Wir haben geglaubt, die Erweiterung dieſer Anlagen nur unter der Bedingung genehmigen zu können, daß die Eiſenbahn⸗Direktion das Vertrags⸗ verhältnis dementſprechend über den urſprünglich vereinbarten Termin hinaus verlängert. Sie hat ſich denn auch bereit erklärt, den geſamten Strom⸗ bedarf für die angeführten Bahnhöfe über den 21. April 1913 hinaus bis zum Ablauf des Jahres 1917 aus dem ftädtiſchen Elektrizitätswerk Charlotten⸗ burg zu entnehmen und einen Nachtragsvertrag hier⸗ über abzuſchließen. Wir folgen mit unſerem Antrage dem Beſchluſſe der Deputation für das Eleltrizitätswerk. Charlottenburg, den 18. Februar 1907. Der Magiſtrat. Matting Dr. Jaff. u. i. V. XvIa 3218/06. Druckſache Nr. 84. Mitteilung betr. Lohnbeträge bei 10 ſtün⸗ diger Arbeitszeit. An die Stadtverordneten⸗Verſammlung hier. In Erledigung des Stadtverordneten⸗Beſchluſſes vom 1. Februar 1905 zu III (St. Vv. 2505) haben wir durch ſämtliche Verwaltungsdeputationen, die Arbeiter beſchäftigen, Erhebungen darüber anſtellen laſſen, welchen Betrag die Löhne für täglich durch⸗ ſchnittlich 10 ſtündige Arbeitszeit im Monats⸗, Wochen⸗, Tage⸗ und Stundenlohyn in den geſamten ſtädtiſchen Betrieben erreichen. Das Ergebnis dieſer Erhebungen iſt in der beiliegenden Nachweiſung zuſammengeſtellt. Hiernach werden gezahlt: A. im Monatslohn 583 542,— ℳ B. im Wochenlohn 81 250,— „ C. im Tagelohn . 47625,— „ D. im Stundenlohn 838 624,— „ Summa 1 551 041— ℳ Löhne. Eine gleichmäßig 10 ſtündige Arbeitszeit kann bei der Verſchiedenartigkeit der Betriebe nicht durchweg inne⸗ gehalten werden, es ſind daher in die Zuſammen⸗ ſtellung die Löhne der Arbeiter, die 9, 10 Stunden und darüber bis 12 Stunden arbeiten, aufgenommen. Die Löhne der nur 9½ Stunden Arbeitenden einer⸗ ſeits und der 10½ und 11 Stunden Arbeitenden andererſeits ſtehen ſich annähernd gleich, ſodaß für dieſe Arbeiter bei der Berechnung der Mehrausgaben bei 9 ſtündiger Arbeitszeit ebenfalls eine durchſchnitt⸗ liche Arbeitszeit von 10 Stunden angenommen werden kann. Dagegen ſind abweichend zu behandeln die Arbeiter mit 11½⸗ und 12 ſtündiger Arbeitszeit, an die 15 750 ℳ Löhne gezahlt werden. Dieſe Summe muß alſo beſonders zur Berech⸗ nung gezogen werden. Nicht mit aufgenommen ſind in die Berechnung die Löhne der Feuerwehr, da hier eine völlig abweichende Arbeitseinteilung beſteht. Einige Arbeitergruppen, deren Arbeitszeit nur ca. 9¼ Stunde beträgt, find ebenfalls nicht mit berück⸗ ſichtigt. Es ſind dies die Außenarbeiter der Tief⸗ bauverwaltung, die mit der Arbeitszeit von der Jahreszeit abhängig ſind. 6 Wird nun bei der Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden bei den Arbeitern mit durchſchnittlich 10ſtündiger Arbeitszeit eine Mehrausgabe von %/ , bei denen mit 11½?⸗ bis 12ſtündiger Arbeitszeit eine Mehrausgabe von ¼ der Löhne angenommen, ſo ergibt ſich folgende Berechnung: 1 551 041 ℳ. — 15 750 ℳ — 1535291 ℳs: 1 15750 „: 1 153 529,10 ℳ 3937,50 157186,%0 J. 0 4 1 Hiervon ſind in Abzug zu bringen ⅝e von 82400 ℳ Löhne für die Feuerleute und Abſchlacer der Gasanſtalten mit weil bei dieſen durch Verkürzung der Schichten Mehrkoſten nicht entſtehen; 8 240,— bleiben Mehrkoſten 149 226,60 . Unter Berückſichtigung der bei verſchiedenen Ver⸗ waltungszweigen im Jahre 1907 eintretenden Ver⸗ mehrung der Arbeiter würden die Mehrkoſten der Einführung einer 9ſtündigen Arbeitszeit für 1907 mit 155000 bis 160000 ℳa ungefähr richtig be⸗ meſſen ſein. Charlottenburg, den 5. Februar 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. Druckfache Nr. 85. Vorlage betr. Aenderung der Fluchtlinien für die Straße 30a I 3 (verl. Scharren Straße) und Regulierung dieſes Straßenteils. Urſchriftlich mit Heft 304 und 1 Mappe, ent⸗ haltend 3 Fluchtlinienpläne, 3 Ueberſichtspläne und 3 Erläuterungsberichte an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Abänderung und Feſtſetzung der Flucht⸗ linien für die Straße 30a—V—3 (verlängerte Scharren Straße) nach Maßgabe des Entwurfs vom 19. Februar 1907 wird zugeſtimmt. 2. Die Verträge mit den Wulkowſchen Erben und dem Rentier Otto Töpfer über die Durchlegung und Regulierung der Straße 30a—V—3 vom 18. Dezember v. Is. — Nr. 819 und 820 des Urkundenverzeichniſſes — werden ge⸗ nehmigt. 3. Die Koſten der Regulierung ſind mit 53000 ℳ und die der Kanaliſierung mit 6110 ℳ be⸗ IIIa. 898.