—— 115 gegen die Abrechnung keine Berückſichtigung mehr finden. Die Abrechnung gilt als anerkannt. Hinfichtlich der von der Stadtgemeinde in Rechnung geſtellten Koſten hat Herr Töpfer nur inſoweit ein Prüfungsrecht, als es ſich nicht um die Notwendigkeit der gemachten Auf⸗ wendungen und die Angemeſſenheit der gezahl⸗ ten Preiſe handelt. Außer den unmittelbar entſtandenen Koſten ſind die nicht beſonders nachweisbaren Verwaltungs⸗ und Nebenkoſten mit Zuſchlägen vom Hundert der wirklichen Ausgaben ausſchließlich der Koſten des Grund⸗ erwerbs nach anaſchen der jeweiligen Vor⸗ ſchriften der ſtädtiſchen Verwaltung zu ver⸗ güten. Die Zälligkeit des Regulierungskoſten⸗ beitrages tritt ein: a) in Höhe von 25000 ℳ alsbald nach Rechtswirkſamkeit des Vertrages. Dieſer Betrag iſt an die Stadthauptkaſſe in Char⸗ lottenburg binnen einer Woche unaufge⸗ fordert zu zahlen. A 72r Die alsbald bar zu zahlenden 25000 ℳ werden zunächſt auf die Koſten der Be⸗ leuchtungsanlagen und etwaigen Baum⸗ pflanzungen verrechnet. Der hiernach ver⸗ bleibende Reſt der gezahlten 25000 ℳ gilt als anteilige Zahlung auf den Re⸗ gulierungskoſtenbeitrag für die geſamte beitragspflichtige Front. 6) für die nach Verrechnung des Betrages von 25000 ℳ verbleibenden Koſten der Regulierung (Freilegung einſchließlich des Grunderwerbs, Pflaſterung uſw.) im Be⸗ bauungsfall der einzelnen Grundſtücke, welche aus den im § 5, Abſ. a, erwähnten Grundſtücken als ſelbſtändige Grundſtücke abgezweigt werden. Der Koſtenbeitrag wird jedesmal im Verhältnis der Front⸗ länge des einzelnen ſelbſtändigen Grund⸗ ſtücks zu der geſamten Frontlänge an der Straße 30a—Vv—3 im Bebauungsfall 4. und zahlbar. Wird eine Aufteilung der Grundſtücke behufs Begründung ſelb⸗ ſtändiger Bauparzellen nicht vorgenommen, ſo wird der Koſtenbeitrag mit einer Be⸗ bauung für die ganze Front an der Straße 30 a—V 3 fällig. 7) ſoweit nicht gemäß Buchſtabe „ eine frühere Fälligkeit eingetreten iſt, binnen 5 Jahren nach polizeilicher Abnahme der Straße. Die Zahlung der Beträge zu a und 4 hat ſpäteſtens binnen 14 Tagen uach Zahlungsauf⸗ forderung zu erfolgen. Durch einen etwaigen Einſpruch gegen die Abrechnung oder die A orderung wird die Zahlung der ſtenbeträge nicht aufgehalten. Nach erfolgter Zahlung der Regulierungs⸗ koſten auf Grund dieſes Vertrages gilt die durch das Fluchtliniengeſetz und das zu ſeiner Ausführung erlaſſene Ortsſtatut feſtgeſetzte Bei⸗ tragspflicht des Rentiers Otto Töpfer oder ſeiner Rechtsnachfolger erfüllt, ſodaß auf Grund dieſer Beitragspflicht Forderungen irgendwelcher Art nicht mehr geſtellt werden dürfen. . Die durch die Regulierung der Straße 30a der Stadtgemeinde entſtandenen, auf die in § 52 erwähnte Grundſtücksfront entfallenden anteiligen ſind vom Tage der Verausgabung ab einſchließlich der Grunderwerbskoſten mil 4 vom Hundert bis zu ihrer Wiedereinziehnng zu ver⸗ zinſen, ſoweit ſie nicht durch diez Zahlung der 25000 ℳ vorweg getilgt ſind. Die Verteilung der für den geſamten Koſtenaufwand errechneten Zinſen erfolgt nach Maßgabe des Verhältniſſes der Straßenfronttänge der Grundſtücke zur Ge⸗ ſamtfrontlänge. Die Zaulung der während des Baues bis zur Fertigſtellung des Geſamtregu⸗ lierungekoſtenaufwandes entſtandenen Zinſen der verausgabten Koſtenbelräge erfolgtalsbald nach endgültiger Feſtſtellung der auf die im § 5a erwähnte Front entfallenden Koſten und nach Aufforderung. Die Zahlung der Zinſen für die feſtgeſtellten anteiligen Regulierungskoſten ſoweit ſie nicht vorweg getilgt ſind, hat in halb⸗ jährlichen, vorher zahlvaren Teilbeträgen zum 1. April und 1. Oktober jedes Jahres bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg zu erfolgen. Die Höye der zu verzinſenden Regulierungs⸗ koſten verringert ſich in gleichem Maße, als die im Bebanunasfall einzuziehenden Beträge ein⸗ gehen. Die Zinsermäßigunz tritt ein mit dem Beginn des auf die Ein ahlung von Regu⸗ lierungskoſten folgenden Monats. Zuviel ge⸗ zahlte Zinsbeträge ſind auf die nächſte Zins⸗ zahlung anzurechnen. „Für die Erfüllung der unter a und b über⸗ nommenen Verpflichtungen entſprechende Sicher⸗ heiten bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg zu hinterlegen. Es find zu hinterlegen: 4) für die auf das jetzige Grundſtück Band 151 Blatt Nr. 5351 einſchließlich des hierzu erworbenen Streifens des Wulkow ſchen Grundſtücks anteilig entſallenden Regu⸗ lierungskoſten einſchließlich der Koſten der Beleuchtungsanlagen und Baum⸗ pflanzungen für die eiwa 140 m lange Front 140. 210 29400 ℳ Hiervon iſt die Bar⸗ zahlung gemäß § 5 in Höhe von . 25000 ℳ u kürzen, ſodaß noch ſcraſtenen bleiben. 6) für die 5 jährige Verzinſung des Betrages von 4400 ℳ (vergl. ) zu 4 v. H. — 176.5 ... 850 e) für die 5 jährige Verzinſung der Grunderwerbskoſten von etwa 76000 ℳ zu 4 v. H. 390320 5 —S. 15200 „ 6) für die Verzinſung der Grund⸗ erwerbs⸗ und Regulierungs⸗ koſten vom Tage der Veraus⸗ gabung bis zu ihrer Feſtſtellung 3300 zuſammen 23750 rd. 24000 ℳ. Die Hinterlegung der Sicherheiten hat in bar, mündelſicheren Wertpapieren oder geeigneten Wechſeln größerer Banken, die von der Stadt⸗ gemeinde für hinreichend ſicher befunden werden, innerhalb 14 Tagen nach Genehmigung dieſes Vertrages und Aufforderung zu erfolgen. Im Falle der Hinterlegung von Wertpapieren ſind 4400 ℳ 7 möglichſt große Stücke zu hinterlegen. Die Schuldverſchreibungen, welche von dem deutſchen Reiche oder von einem deutſchen Bundesſtaate ausgeſtellt oder gewährleiſtet ſind,