—— 128 —— 3. a) Einladungen zu den Ausſchußfitzungen erhalten die ſämtlichen Stadtverordneten. b) Jedes ordentliche Mitglied kann im Falle der Behinderung ein ſtellvertretendes Mitglied aus ſeiner Fraktion entſenden. 2 c) Die Ausſchußprotokolle werden am Schluß der Sitzungen feſtgeſtellt. Sie gelangen als Druckſache für die Stadtverordneten⸗Verſammlung zur Verteilung und ſind für die Beratungen des Etats in den Sitzungen der Stadtverordneten⸗Verſammlung aufzubewahren. v. g. u. Roſenberg. Kaufmann. Wöllmer. I 8t. v. f , Charlottenburg, den 28. Februar 1907. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Roſenberg.