DPDorlagen für die tadtverordneten Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 107. Vorlage betr. Errichtung von Zeitungskiosken. urſchriftlich mit den Akten Fach 24 Nr. 5 und mit 2 Mappen II1I1 Nr. 33 enthaltend 9 Blatt Modellentwürfe für Zeitungskioske und 111 Nr. 13 enthaltend 14 Blatt Lagepläne an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der deutſchen Kiosk⸗Geſellſchaft m. b. H. in Berlin einen Vertrag wegen Aufſtellung von Zeitungskiosken auf der Grundlage der abgedruckten Bedingungen abzuſchließen. Die deutſche Kiosk⸗Geſellſchaft m. b. H. in Berlin, in der der in Charlottenburg wohnende Verlagsbuchhändler Georg Stilke den größten Teil der Geſchäftsanteile beſitzt, iſt an uns mit dem An⸗ trage herangetreten, ihr die Aufſtellung von ſoge⸗ nannten Zeitungskiosken aus Glas und Eiſen an geeigneten Straßen und Plätzen zu geſtatten. Wir haben bisher den Grundſatz verfolgt, unſer Straßen⸗ und Platzland von jeglichen fremden Bau⸗ werken für den Verkehr freizuhalten und deshalb auch die bisher an uns geſtellten Anträge um Ge⸗ nehmigung zur Aufſtellung von Trinkhallen, Obſt⸗ verkaufshallen, Zigarren⸗ und Zeitungskiosken und dergl. abgelehnt. Es hat ſich nunmehr aber doch das Bedürfnis herausgeſtellt, Publikum dort u mit Zeitungen, Wochenſchriften, Führern, Plänen 2c. zu verſehen. Bisher iſt dieſem Bedürfnis durch die ſogenannten fliegenden Buch⸗ händler zu entſprechen verſucht worden, die hinſicht⸗ lich ihrer Gewerbeausübung auf den Straßen aus⸗ ſchließlich der polizeilichen Anordnung unterworfen ſind. Dieſe Form der Verſorgung des auf der Straße verkehrenden Publikums mit Druckſchriften und Zeitungen iſt unzulänglich und entſpricht nicht den vom Publikum mit Recht geſtellten Anſprüchen. Wir haben deshalb die Verhandlungen mit der Firma „Deutſche Kiosk⸗Geſellſchaft m. b. H. in Berlin NW. 7, Dorotheenſtraße 72/74 aufgenommen. Dieſe haben der unten abgedruckten Bedingungen geführt. Hierbei iſt unſer Grundſatz, ſtädtiſches Straßen⸗ land nicht fremden Perſonen zur Verfügung zu ſtellen, dadurch gewahrt worden, daß die zu errich⸗ tenden Kioske mit dem Tage der Fertigſtellung in das Eigentum der Stadtgemeinde übergehen. Es iſt zunächſt die 41 von 11 Kiosken nach den in der Mappe III Nr. 33 enthaltenen Modellentwürfen auf den in den nachſtehenden Be⸗ dingungen unter Ziffer 1 näher bezeichneten Stellen geplant, ſpäter ſollen noch weitere drei Kioske an den in den Bedingungen unter Ziffer 2 angegebenen Stellen aufgeſtellt werden. Der Aufſtellungsort dieſer 14 Kioske iſt in den in der Mappe III Nr. 13 das auf den Straßen verkehrende enthaltenen 14 Blatt Lageplänen mit einem roten Kreuz gekennzeichnet. Mit den Zeitungskiosken ſollen zugleich noch andere, im Intereſſe des Straßenwerkehrs dringend erwünſchte Einrichtungen verbunden werden, wie Fernſprech⸗ und Schreibgelegenheit, unentgeltliche Einſicht des Berliner Adreßbuches und Planes, Verkauf von Poſtmarken und Karten. Ferner ſoll die Geſellſchaft unter gewiſſen Vorausſetzungen ver⸗ pflichtet ſein, an jedem Kiosk an geeigneter Stelle ein Thermometer und ein Barometer, ſowie die täg⸗ lichen Wettervorausſagen anzubringen. Für die von uns geplante Aufſtellung von Normaluhren ſollen die aufzuführenden Bauwerke dadurch dienſtbar gemacht werden, daß genügende Einrichtungen zur Aufnahme von Normaluhren ge⸗ ſchaffen werden. — Die Lieferung, Aufſtellung, Einrichtung und Unterhaltung der Kioske erfolgt auf Koſten der Ge⸗ ſellſchaft, nur die Koſten für die Lieferung und den Einbau der Normaluhren und ihrer Zifferblätter und Kabelanſchlüſſe fallen der Stadtgemeinde zur Laſt. Die Genehmigung der Aufſtellung erfolgt nur auf Widerruf, im übrigen ſoll die Vertragsdauer bis 1. April 1918 feſtgeſetzt werden und mit dieſem Zeitpunkte von ſelbſt erlöſchen. Von der Beanſpruchung eines Miets⸗ und Pachtzinſes haben wir abgeſehen, da, wie ſchon oben erwähnt, die Kioske mit dem Tage ihrer Fertig⸗ ſtellung unentgeltlich in das Eigentum der Stadt⸗ gemeinde übergehen. Die Plätze für die Kioske ſind ſo gewählt, daß Verkehrshinderniſſe durch die Aufſtellung derſelben nicht entſtehen Durch ihre Bauart und Einrichtung iſt gewährleiſtet, daß die Kioske das Bild der Straßen und Plätze nicht beeinträchtigen, ſondern beleben. Dies zeigen die von der genannten Geſellſchaft im Jahre 1905 in Berlin aufgeſtellten Zeitungskioske von ähnlichen Formen. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hat die Geſellſchaft eine Sicherheit von 5000 72 bei der Stadthauptkaſſe zu hinterlegen. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 22. Febrnar 1907. Der Magiſtrat. Mrn Bredtſchneider. Dr. Maier. i. V. IX & 195. Bedingungen für den mit der Deutſchen Kiosk⸗Geſellſchaft m. b. H. abzuſchließenden Vertrag. 1. Die Geſellſchaft iſt verpflichtet, ſpäteſtens ein Jahr nach dem Abſchluß des Vertrages auf den nachgenannten Straßen und Plätzen Kioske be⸗ triebsfertig aufzuſtellen: