worden iſt, immer wieder auf die urſprüngliche Höhe zu ergänzen. Der Magiſtrat übernimmt weder die Ver⸗ zinſung einer Barficherheit, noch eine Iberwachung der Kündigung oder Ausloſung der Wertpapiere. Kommt die Geſellſchaft ihren Vertragsverbind⸗ lichkeiten nicht nach, ſo iſt die Stadtgemeinde, auch ohne daß die Vorausſetzungen für die Geltendmachung eines Schadenserſatzanſpruchs (insbeſ. Verzug) vorzuliegen brauchen, berechtigt, anſtelle des Anſpruchs auf Erfüllung ohne weiteres einen Anſpruch auf Erſtattung bezw. Zahlung derjenigen Koſten gegen die Ge⸗ ſellſchaft geltend zu machen, die erforderlich find, um die vertraglichen Leiſtungen der Geſellſchaft ſelbſt auszuführen. Die in dieſem Falle entſtehenden Koſten iſt der Magiſtrat berechtigt, aus der zu beſtellenden Sicherheit zu decken und letztere zu dieſem Zweck außergerichtlich und ohne Klageanſtrengung zu verſilbern. Die Geſellſchaft verzichtet in An⸗ ſehung des Pfandverkaufs auf die Beobachtung der verzichtbaren Vorſchriften der §§ 1234— 1240 B. G. B. Steuern und Abgaben, ſowie die Stempelkoſten des Vertrages und der etwa erforderlich werden⸗ den Zuſatzverträge trägt die Geſellſchaft allein. Druckſache Nr. 108. Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln für den 6. Verbandstag der Hilfsſchulen Deutſchlands. Urſchriftlich mit einem Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für die Abhaltung des 6. Verbandstages der Hilfsſchulen Deutſchlands in Charlottenburg am 3., 4. und 5. April d. J. werden 3000 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt. Der im Jahre 1898 gegründete Verband der Hilfsſchulen Deutſchlands hat ſich als Aufgabe geſetzt: größere Verbreitung der Hilfsſchulen für ſchwach⸗ befähigte Kinder und weiteren Ausbau der Hilfs⸗ ſchulpädagogik ſowie der in ihren Bereich fallenden Wiſſenſchaften. Satzungsgemäß hält er alle zwei Jahre einen Verbandstag ab, für den der Ort jedes⸗ 21. 144 mal von der Verſammlung feſtgeſetzt wird. Auf dem 5. Verbandstage, welcher Oſtern 1905 in Bremen ſtattfand, wurde einſtimmig beſchloſſen, als Verſammlungsort für den am 3., 4. und 5. April 1907 ſtattfindenden 6. Verbandstag Charlottenburg ins Auge zu faſſen. Auf eine an uns gerichtete Anfrage des Verbandsvorſtandes iſt dieſem mitgeteilt worden, daß wir den 6. Verbandstag gern in unſerer Stadt empfangen werden. Der Tätigkeit des Verbandes haben ſeit ſeinem Beſtehen ſowohl die ſtaatlichen und ſtädtiſchen Be⸗ hörden, als die Kreiſe der Arzte und Pädagogen im In⸗ und Auslande große Aufmerkſamkeit gchent. und ſeine Verbandstage hatten ſich dementſprechend ſtets eines lebhaften Beſuches zu erfreuen. Auch für den bevorſtehenden 6. Verbandstag iſt im Hinblick auf die zur Verhandlung ſtehenden Gegenſtände und beſonders auch auf die zentrale Lage unſerer Stadt eine rege Beteiligung zu erwarten. Geplant iſt für den 3. April eine Vorverſammlung, für welche zwei Vorträge in Ausſicht genommen ſind, und ein Be⸗ grüßungsabend, für den 4. April die Haupt⸗ verſammlung, für welche drei Beratungsgegenſtände feſtgeſetzt ſind, ein Feſtmahl und eine Feſtvorſtellung im hieſigen Schillertheater, für den 5. April der Beſuch von Schulen und Sehenswürdigkeiten und ev. ein Ausflug nach Potsdam. Um dem 6. Verbandstage eine würdige Auf⸗ nahme zu bereiten und die erforderlichen Vor⸗ bereitungen zu einem befriedigenden Verlaufe des⸗ ſelben zu treffen, hat ſich ein Ortsausſchuß gebildet. Dieſer hat die durch Saalmiete, Stenographen⸗ honorare, Ausſchmückung, Muſik, Theaterbeſuch, Feſt⸗ zeichen, Druckſachen pp. entſtehenden Koſten auf 3000 Mark veranſchlagt, deren Bewilligung wir hiermit beantragen. Auch die früheren Verbandstage ſind in derſelben Weiſe durch das Entgegenkommen der ſtädtiſchen Kollegien des jeweiligen Verſammlungs⸗ 1 nach der materiellen Seite hin ſichergeſtellt worden. Charlottenburg, den 28. Februar 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. vII A1 1333/06. Charlottenburg, den 13. März 1907. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Roſenberg.