—— 148 — 22 e Abſchnitt 4. Nr. 1 — Überſchuß aus dem Betriebe der Gasanſtalten — ausgeſetzt. Abſchnitt 5 nanrchen bleibt unverändert. Kapitel VII. — Kapitalvermögen — wird unverändert angenommen. Kapitel III. — Schuldendienſt — Ausgaben bleiben unverändert. Einmalige Ausgaben. Abſchnitt 8 — Druck, Stempel uſw. für die für ver⸗ ſchiedene Zwecke neu aufzunehmende Anleihe erhöht auf 85000 ℳ. Einnahmen. Abſchnitte 1—5 bleiben unverändert. Abſchnitt 6 Nr. 5 — Erſtattung an Zinſen für die zur Ver⸗ breiterung der Bismarckſtraße hergegebenen Mittel uſw. — ausgeſetzt. Abſchnitt 7 bleibt unverändert. Kapitel Xy. — Gemeindeſteuern. — Ausgaben. Abſchnitt 1 bleibt unverändert. Abſchnitt 2 — Hundeſteuer Nr. 1 ſoll lauten: Dem Deutſchen Tierſchutzvereine 2100 ℳ Abſchnitt 3 bleibt unverändert. Einnahmen. Abſchnitt 1 — Gemeindeeinkommenſteuer Nr. 1 100% Zuſchlag zur ſtaatlichen Einkommen⸗ ſteuer uſw. bleibt unverändert. Ein Antrag, den Zuſchlag auf 105% zu erhöhen, wird abgelehnt. Abſchnitt 2. bleibt unverändert. Abſchnitt 3 Gem eindeumſatzſtener⸗ bleibt unverändert. Hierzu wird beantragt, a) den Magiſtrat um eine Vorlage über Ein⸗ führung einer Wertzuwachsſteuer zu erſuchen, b) den Magiſtrat zu erſuchen, ſich mit den Kommunalverwaltungen von Wilmersdorf und Schöneberg behufs gemeinſamer Einführung einer Wertzuwachsſteuer baldmöglichſt in Ver⸗ bindung zu ſetzen, c) den Magiſtrat zu erſuchen, eine Abänderung der Gemeindeumſatzſteuer⸗Ordnung anzuſtreben, wonach auch diejenigen Geſchäfte ſteuerpflichtig gemacht werden, die auf Grund von An⸗ ſtellungsanträgen im Wege der Eeſſton mit Gewinn weiter begeben werden. Der Ausſchuß lehnt die Anträge zu a und b ab und empfiehlt der Stadtverordneten⸗Verſammlung die Annahme des Antrages zu e. Abſchnitte 4—6 bleiben unverändert. Charlottenburg, zu Berlin bleibt unverändert. Abſchnitt 7. Nr. 1 ſoll lauten: 1248 22— 1 T24%Aer Bundeſteuer 2 . 105300 ℳ 5 für Zurückzahlungen. 300 davon ab 2202.2. , K, bleiben 155000 . Abſchnitt 8 Der Verſammlung wird ferner empfohlen, zu beſchließern: a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1907 Gemeindeeinkommenſteuer zu zahlen, entbunden; 4244 b) die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100 % zur Staatsein⸗ kommenſteuer zur Erhebung, die Gemeindegrundſteuer iſt in Höhe von 161,„94 % der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer — 2,4 % des gemeinen Wertes der bebauten und unbebauten Grundſtücke und die Gemeindegewerbeſteuer unter Berückſichtigung des Beſchluſſes zu e in Höhe des Zuſchlages von 100 % der ſtaatlich veranlagten Gewerbe⸗ ſteuer zu erheben und zwar zu e und d mit der Maßgabe, daß der Ertrag beider Steuern zuſammen einem Satze von 150 % der ſtaat⸗ lich veranlagten Realſteuern gleichkommt, im Rechnungsjahre 1907 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in Klaſſe IV veranlagten Steuer⸗ ſätze von 4, 8 und 12 und ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1906 aufge⸗ kommenen Warenhausſteuer ausreicht — auch noch von 16 ℳ außer Hebung geſtellt. Die im Rechnungsjahre 1907 aufkommende Waren⸗ hausſteuer wird im Rechnungsjahre 1908 zur Erleichterung des Gewerbeſteuerſolls der Ge⸗ werbeſteuerklaſſe IV verwendet. ) die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100% der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben, g) die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1% des Umſatzwertes der bebauten und 2% des Umſatzwertes der unbebanten Grund⸗ ſtücke zur Erhebung, h) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1% feſtgeſetzt, 1) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende Gebühr für die Wegſchaffung des Hausmülls wird auf 0,8 % feſtgeſetzt. Extraordinarium des Hauptetats. Ausgaben. Kapitel I—vI bleiben unverändert. Kapitel vII. Abſchnit 1 Ausbau der Kanaliſ erhöht auf 1 205 000 ℳ. Kapitel 1— bleiben unverändert. Kapitel VII. Abſchnitt 1 — Von dem Anleihebeſtande abzuheben — erhöht auf 8 455 900 ℳ. Schluß 1130 Uhr. v. g. u. 2 7 Roſenberg. Kaufmann. Dr. Penzig. Bollmann. Klick. Jolenberg. St. V. 246. 4 den 13. März 190o7. c) d e) ation uſw. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Roſenberg.