165 Dorlangen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 123. Vorlage betr. Ankauf des Grundſtücks Wallſtraße 25. Urſchriftlich nebſt den Akten Fach 3, Nr. 4, einem Heft und einem Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a. Dem Ankauf des an der Wallſtraße Nr. 25 belegenen, im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg unter Band 136 Blatt Nr. 4907 verzeichneten Grundſtücks nach Maßgabe des abgedruckten Kaufvertrages vom 1./9. März 1907 wird zugeſtimmt. b. Der Kaufpreis mit 75 000 ℳ iſt dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Der Ankauf des Grundſtücks Wallſtraße 25, in der Flächengröße von 29,72 OR iſt bereits im Jahre 1900 mittelſt Vorlage vom 13. Auguſt 1900 — Druckſache Nr. 247 — von uns beantragt, ſeitens der Stadtverordnetenverſammlung aber abgelehnt worden, weil die damalige Preisforderung von 68 000 ℳ zu hoch war. Wir haben dennoch den Erwerb desſelben ſtets im Auge behalten, weil die Stadtgemeinde ein hervorragendes Intereſſe daran hat, inſofern als durch deſſen Beſitz eine ſehr vor⸗ teilhafte Abrundung des ſtädtiſchen Grundſtücks herbei⸗ geführt wird. Nachdem nun neuerdings auch die Deputation für das Fortbildungsſchulweſen den Antrag geſtellt hat, das Grundſtück anzukaufen, um eine ausreichende Grundfläche für die auf dem Grundſtück Spreeſtraße Ecke Wallſtraße geplante obligatoriſche Fortbildungsſchule zu gewinnen, haben wir die Verhandlungen wieder aufgenommen und durch den Agenten Walter Kroeck ein notarielles Angebot des Grundſtücks zum Preiſe von 72 000 ℳ herbeigeführt, daß dieſer laut % % vom 9. März 1907 für ein Entgelt von 3000 ℳm an die Stadt⸗ gemeinde abgetreten hat, ſodaß ſich der Kaufpreis auf 75 000 ℳ ſtellt. Dieſer Preis iſt allerdings hoch. Wenn aber in Betracht gezogen wird, daß das Grundſtück im Laufe der Zeit, beſonders auch infolge der Durchlegung der Seſenheimerſtraße, an Wert gewonnen hat, und wenn weiter berückſichtigt wird, daß der Erwerb des Grundſtücks für die Abrundung und Erweiterung des ſtädtiſchen Befitzes geradezu ein Bedürfnis iſt, kann der Preis von 75 000 — 2523,55 für 1 OR — immer noch als angemeſſen bezeichnet werden. „ Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗Deputation. Wir erſuchen demſelben baldigſt zuzuſtimmen, da die Anſtellungsfriſt am 3. April d. De abläuft. Charlottenburg, den 14. März 1907. 6% Der A. 4 uſtehrus. holtz. ma 24% hußtehr 5cholt Als erſte Ausfertigung ſtempelfrei. Zur Urſchrift ſind 1 ℳ 50 Pfg. — eine Mark 50 Pfennig — Stempel verwendet, Berlin, den 5. März 1907. (L. S.) Der Notar. Carl Ladewig. Eingetragen ſub. Nr. 68 Not.⸗Reg. 1907. Verhandelt Berlin, den 1. März 1907. Vor mir, dem unterzeichneten zu Berlin Kaiſer⸗ hofſtraße 1 wohnhaften Notar im Bezirk des Königlichen Kammergerichts Juſtizrat Carl Ladewig, welcher ſich auf Erſuchen des Herrn Rechtsanwalts Dr. Regensburger in deſſen Bureau, Leipziger Straße 130 begeben hatte, erſchienen dortſelbſt: 1. Frau Witwe Mathilde Hamburger geborene Strasburg zu Wilmersdorf, Pfalzburger⸗ ſtraße 64 wohnhaft, 2. das großjährige Fräulein Clara Strasburg zu Berlin, Steglitzerſtraße 58 wohnhaft, 3. die Frau Amalie Krain geborene Strasburg zu Charlottenburg, Faſanenſtraße 72 wohnhaft, 4. deren Ehemann der Rentner Max Krain ebendort wohnhaft. Die Erſchienenen wurden dem Notar durch den ihm perſönlich bekannten Rechtsanwalt Dr. Regens⸗ burger vorgeſtellt und hat der Notar dadurch die Ueberzeugung von der Identität der Erſchienenen erhalten. Die Erſchienenen zu 1, 2 und 3, Frau Hamburger, Fräulein Strasburg und Frau Krain erklärten. Wir find die alleinigen Eigentümer des zu Charloltenburg Wallſtraße 25 belegenen Grundſtücks. Dieſes bieten wir laſten⸗ und hypothekenfrei dem Kaufmann Walter Kroeck zu Friedenau Cranach⸗ ſtraße Nr. 7 zum Kauf unter folgenden Be⸗ dingungen an. Der Kaufpreis beträgt 72 000 ℳ, in Buchſtaben: „zweiundſiebenzigtauſend Mark“. Hierauf werden bei der Auflaſſung 30 000 ℳ gezahlt. Der Reſt von 42 000 ℳ wird dem Käufer geſne. Er verpflichtet ſich, dieſes Reſtkaufgeld vom Tage der Auflaſſung ab. mit 4% jährlichen, in viertel⸗ jährlichen Raten poſtnumerando an den Quartals⸗ erſten fälligen Zinſen zu verzinſen und nach drei⸗ monatlicher Kündigung zurückzuzahlen. Dieſe Kündigung iſt indeſſen bei pünktlicher, d. h. innerhalb zehn Tage nach der Fälligkeit erfolgender Zinszahlung für die Verkäufer bis zum 1. Januar 1909 zum 1. April 1909 ausgeſchloſſen. Bei nicht pünktlicher Zinszahlung iſt das Kapital auf Verlangen der Gläubiger ſofort und ohne Kündigung fällig und rückzahlbar.