—— 172 — zu verkaufen. Der Kaufpreis iſt auf 100 ℳ für das qm im ganzen auf 9200 ℳ feſtgeſetzt. Außer⸗ dem hat Herr Warſchauer den Kanaliſationsbeitrag für die Front der Wegeflächen mit 50 ¼ für das Ifd. m zu erſtatten. Die Separationsintereſſen genehmigen hiermit die ihnen bekannt gegebenen im Vertrag vom 18. Dezember 1906 zwiſchen der Stadtgemeinde und Herrn Warſchauer vereinbarten Vertragsbedingungen, ſoweit ſie ihrer Genehmigung bedürfen, und ver⸗ pflichten ſich der Stadtgemeinde gegenüber, die vor⸗ ſtehend aufgeführten beiden Wegeparzellen ſpäteſtens innerhalb 6 Wochen dem Vertrage vom 18. De⸗ zember 1906 entſprechend an Herrn Warſchaner auf⸗ zulaſſen, nachdem die ſtädtiſchen Körperſchaften, die Generalkommiſſion und der Bezirksausſchuß den Verkauf der Wegeflächen an Herrn Warſchauer ge⸗ nehmigt haben, Herr Warſchauer den Kaufpreis und den Kanaliſationsbeitrag bei der Stadthauptlaſſe ein⸗ gezahlt und außerdem das noch zu ſeinem Grund⸗ ſtück gehörende bebauungsplanmäßige Straßenland der Fraunhofer Straße an die Stadtgemeinde ver⸗ tragsmäßig aufgelaſſen hat. § 3. Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpflichtet ſich, die Hälfte des von Herrn Warſchauer zu ent⸗ richtenden Kaufpreiſes mit — — 4600 ℳ., wört⸗ lich: „Viertauſendſechshundert Mark“, ſowie außer⸗ dem den von Herrn Warſchauer zu erſtattenden Kanaliſationsbeitrag in vollem Umfange an die Separationsintereſſenten zu zahlen. Die Zahlung der Beträge erfolgt nach bedingungs⸗ gemäßer Auflaſſung der beiden Wegeflächen an Herrn Warſchauer am Tage der Auflaſſung oder, wenn an dieſem Tage die Zahlung nicht mehr möglich ſein ſollte, an dem auf den Auflafſungstag folgenden Werktage. Auf Wunſch der Separationsintereſſenten kann die Zahlung der Beträge im Wege der Reichs⸗ banküberweiſung ſtattfinden. § 4. Die Beſchaffung des zur Übereignung der Wege⸗ flächen an Herrn Warſchauer etwa erforderlichen Kataſter⸗ und Planmaterials übernehmen die Sepa⸗ rationsintereſſenten. § 5 Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages und der Auflaſſung ſowie die etwaige Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde, ſoweit ſie dieſe Beträge in dem Vertrage vom 18. Dezember 1906 — Nr. 822 des Urkundenverzeichniſſes — nicht Herrn Warſchauer auferlegt hat. § 6. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung ſowie von der Genehmigung des mit Herrn Warſchauer am 18. Dezember 1906 geſchloſſenen Vertrages durch die Gemeindekörper⸗ ſchaften, die Generalkommiſſion und den Bezirksaus⸗ ſchuß abhängig. Werden dieſe Genehmigungen der Gemeinſchaſt der Separationsintereſſenten zu Händen ihres Vertreters nicht ſpäteſtens bis zum 1. Juli 1907 mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unierfertigten Urkundsperſor vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden. Ludwig Gundlach. Otto Brabant. Dr. jur. Mar tin Landsberger, Magiſtrats⸗Aſſeſſor. urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 126. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Stadtbauinſpektor). Urſchrift lich nebſt Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, a) ſich über die Anſtellung des Stadtbaninſpektors Hugo Schmidt als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Stadtbauinſpeklor — A 1 des Normalbeſoldungsetats —) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären, b) ſich damit einverſtanden zu erklären, daß dem Genannten von ſeiner auswärtigen Dienſtzeit 3 Jahre auf das Beſoldungsdienſtalter ange⸗ rechnet und ihm die Umzugskoſten erftattet werden. Ende März d. Is. ſcheidet der Stadtbauinſpektor Kayſer aus der ſtädtiſchen Verwallung aus. Die hierdurch frei werdende Stelle iſt öffentlich ausge⸗ ſchrieben worden. Wir haben an ſeine Stelle den Stadtbauinſpektor Schmidt aus Stettin gewählt. Der Genannte iſt am 9. Mai 1870 geboren. Er hat im April 1896 die Vorprüfung für das Ingenieurbaufach „mit Auszeichnung“, 1898 die erſte und 1902 die zweite Hauptprüfung beſtanden. Von 1902 bis 1904 war er als Aſſiſtent an der hieſigen Techniſchen Hochſchule tätig, ſeit April 1904 iſt er als Stadtbau⸗ inſpektor in Stettin angeſtellt. Er beſitzt gute Zeug⸗ niffe und iſt uns als ſehr begabt und außergewöhn⸗ lich tüchtig empfohlen. Mit Rückficht hierauf, und da er bereits in Stettin 3 Jahre als Stadtbau⸗ inſpeklor angeſtellt war, und ſich dort in der 2. Ge⸗ haltsſtufe befindet, haben wir ſeiner Bitte um An⸗ rechnung von 3 Dienſtjahren auf das Beſoldungs⸗ dienſtalter, d. h. um Gewährung eines Gehalts von 6800 ℳ ſtatt 6400 ℳ entſprochen und ihm ferner die Erſtattung der Umzugskoſten zugeſagt. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Nach dem kreisärztlichen Zeugnis vom 4. d. M. iſt Schmidt geſund und dienſtbrauchbar. Das Weitere iſt aus ſeinem Perſonalheft erſichtlich. Charlottenburg, den 11. März 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchne ider. 1. 3519. 2 Druckſache Nr. 127. Vorlage betr. Anſtellung von 4 1 Beamten auf Kündigung (Aſſiſtenten). Urſchriftlich nebſt Perſonalheften an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung der Aſſiſtenten auf Probe a) Richard Hoffmann, geboren am 6. Januar 1879, v) Paul Schirrmeiſter, geboren am 6. Sep⸗ tember 1879, c) Paul Malinowski, geboren am 27. Juni 1881 als ſtädtiſche Beamte auf Kündigung (Aſſiſtenten — B IVa des Normalbeſoldungsetats —) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären.