klaſſe wöchentlich drei ſolcher Nachhilfeſtunden genügen werden, wenn ſie, worauf wir großes Gewicht legen, der Klaſſenlehrer erteilt. Befreit von dem Ballaſt der meiſten Repetenten und gefördert durch beſonderen Nachhilfeunterricht für vorübergehend Zurückbleibende, werden die Normal⸗ klaſſen beſſere Verſetzungsreſultate zeitigen als bisher, ſodaß die große Mehrzahl der Schüler die Klaſſe 1 nicht bloß erreicht, ſondern auch durchmacht und für die Kinder des 8. Schuljahres ein erweitertes und vertieftes Penſum gerechtfertigt iſt. Eine Herab⸗ minderung der Frequenz der Normalklaſſen v1—1 — die am Beginn des Schuljahres 45,61 betrug — wird daher nicht nötig ſein. Zu III. B-Klaſſen. Zu 1. Eine tiefeinſchneidende Maßregel wird darin zu erblicken ſein, daß fortan zwiſchen die Normalſchule und die Hilfsſchule ein Syſtem von Klaſſen eingeſchoben werden ſoll, das in bezug auf Lehrmethode und Bemeſſung des Lehrſtoffes den Be⸗ dürfniſſen ſolcher Kinder Rechnung trägt, die zwar nicht in den Klaſſen der Normalſchule mit fortkommen, deren geiſtige Kräfte aber eine ÜUberweiſung in die Hilfsſchule nicht gerechtfertigt erſcheinen laſſen. Wenn ſich nach einjährigem Beſuch der Grund⸗ klafſe ergeben hat, daß ein Kind nach der Normal⸗ klaſſe vI1 nicht verſetzt werden kann, weil es daſelbſt zweifellos nicht mit fortkommen würde, ſoll es fortan in der Regel mit anderen ſchwachen Kindern derſelben und der benachbarten Schulen in einer Klaſſe v1 B vereinigt und einer für die Behandlung ſolcher Kinder beſonders geeigneten, ſehr ruhigen und erfahrenen Lehrkraft anvertraut werden. In ſolchen Sonder⸗ klaſſen kann nicht bloß auf einzelne ſchwächliche Kinder beſſer Rückſicht genommen werden als in den Normalklaſſen, ſondern der ganze Unterricht entſpricht mehr den geſundheitlichen Anforderungen dieſer Kinder. Ein großer Vorteil dieſer Klaſſen beſteht ferner darin, daß ſie eine gründlichere Prüfung der für die Hilfsſchule geeigneten Kinder ermöglichen und daß manches Kind, das in der Normalſchule mit den übrigen nicht mit fortkommt, durch ſie vor der Ulberweiſung in die Hilfsſchule bewahrt wird. Dieſe B-Klaſſen ſollen nicht, wie gegenwärtig die Hilfsſchulklaſſen, in einem beſonderen Gebäude vereinigt und zu einer beſonderen Schule ausgebaut werden, denn die Erfahrung bei den Hilfsſchulen hat gelehrt, daß viele Eltern Anſtoß an der Überweiſung ihrer Kinder nach ſolchen abgeſonderten Schulen für Schwächere nehmen, daß ſie dieſelben nicht als zur Volksſchule gehörig betrachten. Die Klaſſen des B. Syſtems ſollen vielmehr nach Bedarf mit den Klafſen der Normalſchule in demſelben Schulhauſe und unter derſelben Leitung vereinigt bleiben, nur daß die Verteilung des Lehrſtoffs und die Lehrweiſe von der der Normalklaſſen abweicht. — Zu 2. Die Schüler haben in der neuen Klaſſe (vI B) einerſeits die Lücken der früheren (Klaſſe VII) auszufüllen, andererſeits auch das geſamte Penſum der entſprechenden Normalklaſſe (vI N) — von dem ja auch den ſchwachen Kindern nichts Weſentliches erlaſſen werden kann — durchzunehmen. Das In⸗ iereſſe der Kinder wird dadurch lebendiger erhalten als bei einer Rückverſetzung in eine der folgenden Schülergenerationen, daß fortan auch immer etwas neuer Stoff geboten werden kann. Das Penſum der Klaſſe ſoll, weil jene Kinder langſamer arbeiten und nicht zur gleichen Zahl von Wochenſtunden herangezogen werden können wie die normal begabten, wenigſtens in den Unterklaſſen auf 186 1½ Jahre verteilt werden, und es müſſen in dieſer Zeit beſonders die ſchwierigſten und wichtigſten Fächer, Rechnen und Deutſch, reichlich mit Stunden bedacht werden. Nach jedem Schulhalbjahre wird ſorgfältig unter⸗ ſucht, ob die geiſtige Verfaſſung des Kindes ſich geändert hat. Späteſtens nach 1½ Jahren werden einige, die vielleicht bloß infolge von anhaltender Kränklichkeit oder ſpäter Entwickelung der vI B über⸗ wieſen worden waren, ſoweit gefördert ſein, daß ſie nunmehr in der nächſten Normalklaſſe mit fortkommen können; dieſe werden alſo der Normalklaſſe V über⸗ wieſen, wie auch aus der vI. Normalklaſſe noch einzelne nach dem B⸗Syſtem überwieſen werden können. Andere wiederum, die trotz aller Mühe und treueſter Hingabe des Lehrers auch in der vI B nicht mit fortkommen können, müſſen zur Hilfsſchule übergehen. Die große Mehrzahl aber, die langſamen und ſchwachen Geiſter, wird am zweckmäßignen in einer Klaſſe bleiben, in welcher ebenſo langſam und unter ebenſo günſtigen Bedingungen gearbeitet wird wie das in VvI B der Fall war. Sie gelangen nach v B und werden vermutlich 1½ Jahre ſpäter nach IV B über⸗ gehen und ſo fort. Vielleicht iſt es möglich, in den oberen Klaſſen des B⸗Syſtems durch Ausſcheidung geeigneter Teile des Lehrſtoffes das Penſum ein⸗ jährig zu bemeſſen; doch werden darüber erſt Verſuche anzuſtellen ſein. Da gegenwärtig etwa 10% der Schüler der Grundklaſſe ſitzen zu bleiben pflegen, rechnen wir mit einer Überweiſung von 10 % der Geſamtzahl nach den B⸗Klaffen. Mit den Eltern dieſer Kinder wird in ſtärkerem Maße Fühlung genommen werden, der Schularzt in ähnlicher Weiſe wie in der Hilfs⸗ ſchule mitwirken müſſen. Zu 3 und 4. Die B-Klaſſen ſtehen alſo in der Mitte zwiſchen den Normalklaſſen und der Hilfsſchule. Die Kinder derſelben werden einer individuelleren Behandlung bedürfen als in der Normalſchule, wenn auch nicht in demſelben Maße wie in der Hilfeſchule. Die Klaſſenfrequenz wird daher etwa die Mitte zwiſchen der Frequenz der Normalſchule (46) und der Hilfsſchule (20) einzunehmen haben. Wir er⸗ achten 30 als die Marimalfrequenz einer B⸗Klafſe. Da wir es hier meiſt mit körperlich ſchwächlichen Kindern zu tun haben, wird die Zahl der Wochen⸗ ſtunden etwas niedriger zu bemeſſen ſein als in der Normalſchule, aber etwas höher als in der Hilfsſchule. Aus denſelben Gründen werden die einzelnen Lektionen etwas kürzer, die Pauſen aber etwas länger ſein können als in der Normalſchule, wie wir es ſchon in der Waldſchule mit gutem Erfolg durchgeführt haben. Unbedenklich wird man auch dem Lehrer eine größere Bewegungsfreiheit einräumen können, als es in der Normalſchule üblich iſt. Zu 5. Aber auch trotz der geringen Klaſſen⸗ frequenz und der erhöhten Gleichmäßigkeit des Schülermaterials wird es ſich auch in den B⸗Klaſſen nicht vermeiden laſſen, daß allmählich einzelne Schüler hinter den übrigen zurückbleiben; nicht bloß die beſonders Unbegabten, ſondern auch die, welche wochen⸗ lang durch Krankheit pp am Schulbeſuch verhindert waren. Auch für dieſe wird Nachhilfeunterricht in den Hauptfächern beim Klaſſenlehrer aus den oben angeführten Gründen einzuführen ſein. 3—4 ſolcher Stunden in der Woche werden genügen. Wiederum wird mit Rückſicht auf die körperliche Schwächlichkeit einzelner ein Dispens von einigen entſprechenden lektionsplanmäßigen Stunden zuweilen nötig ſein.