Bei Einführung der vorgeſchlagenen Organiſation würde die Schule mehr als bisher der Natur als Führerin folgen, würden pſych ologiſche Momente mehr berückfichtigt und das Recht der Individnalität mehr anerkannt werden. Dem Lehrer würde nicht mehr die kaum lösbare Aufgabe geſtellt, ſeine Dar⸗ bietung des Lehrſtoffes und ſeine Fragen ſo einzu⸗ richten, daß ſie zugleich für gutbefähigte und für ſchwache Geiſter eine angemeſſene Gymnaſtik darſtellen. Dem Schüler wie dem Lehrer würde viel Zeit geſpart, und beide würden es vorausfichtlich mit größerer Arbeitsluſt und beſſerem Arbeitserfolg reichlich lohnen, wie es ſchon die Erfahrungen in der Waldſchule gezeigt haben. Die gemiſchte Deputation hat vorgeſchlagen, mit den Reformen der Grundtlaſſe bereits Oſtern 1906 zu beginnen. Mit den Maßnahmen zur Hebung der Normalklaſſen und zur Errichtung von B⸗Klaſſen ſoll begonnen werden, wenn in den Grundklaſſen ein Jahr lang nach den neuen Vorſchlägen unterrichtet worden iſt, alſo Oſtern 1907, und zwar ſollen mit dieſen Vorſchlägen zunächſt nur in einigen weſtlichen Gemeindeſchulen Verſuche angeſtellt werden. Wann mit dem A-Syſtem der erſte Verſuch gemacht werden foll, ob erſt nach 4 Jahren, wenn die 4 unterſten Normalklaſſen der Vorteile der neuen Maßnahmen ſchon teilhaftig geworden ſind, oder bereits früher, darüber hat die gemiſchte Deputation, die auch während der praktiſchen Verſuche beſtehen oleibt, noch keine Vorſchläge gemacht. Die Schuldeputation hat ſich in allen Punkten, und zwar einſtimmig, den Vorſchlägen der gemiſchten Deputation augeſchloſſen. Wir haben es für zweckmäßig erachtet, die Beſchluß⸗ fafſung über die Vorſchläge bezüglich der nur die letzten 4 Schuljahre umfaſſenden A-Klaſſen noch auszuſetzen, um erſt die Wirkungen der neuen Vor⸗ ſchläge während der erſtei 4 Schuljahre abzuwarten. Den übrigen Vorſchlägen ſind wir mit der Maßgabe beigetreten, daß 1. a) die Einrichtung der Kindergärten — zunächſt unter Beſchränkung auf einen —, b) die Herabſetzung der Frequenz in den Grund⸗ klaſſen einſchl. der ſonſtigen Reformen dieſer Klaſſe grundſätzlich angenommen und allgemein durch⸗ geführt werden ſollen; 2. die Einrichtung der B⸗Klaſſen einſchl. der durch die Theſen zu II und III in Ausſicht genommenen Organiſation zunächſt auf die weſtlich der Wilmers⸗ dorfer Straße gelegenen Schulen beſchränkt wird. Schon am 28. April 1906 hat die Königliche Regierung die Vorſchläge bezüglich der Grundklaſſen mit nur unweſentlichen Abänderungen genehmigt und ihre Einführung am 1. April 1906 gutgeheißen, und wir haben dieſelben alsbald zur Durführung gebracht. Die aufſichtsbehördliche Genehmigung für die Vorſchläge bezüglich der Normal⸗ und der B. Klaſſen konnte ſo ſchnell nicht erfolgen, da erſt die Zuſtimmung des Herrn Miniſters einzuholen war. Auch dieſe iſt inzwiſchen eingetroffen. „Die Stadtverordneten⸗Verſammlung hat gelegent⸗ lich der vorjährigen Etatsberammngen als erſten Teil⸗ betrag zur Durchführung von Maßregeln zur Hebung der Gemeindeſchulen 000 ℳ beim Ord. I11-6-23 vorgeſehen. Eine Mitteilung über die Höhe der tatſachlichen Koſten werden wir demnächſt emreichen. Die für 1907 erforderlichen Mittel ſind in den Stadthaushaltsplan beim Ord. II11-6-23 eingeſtellt. 187 vertagt. Wir fügen noch hinzu, daß nach Einführung der geſamten Reformen an allen bicſigen Gemeinde⸗ ſchulen — unter Zugrundelegung der Zahl der Klaſſen vom Sommerhalbjahr 1906 — die jährlichen Mehr⸗ aufwendungen rund 120000 ℳ und die einmaligen Ausgaben — für die Unterbringung von Mehr⸗ klaſſen — etwa 600000 ℳ betragen werden. Dieſe Koſten verteilen ſich auf 8 Jahre. Wir bitten um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 13. März 1907. Der Magiſtrat. Matting Dr. Neufert. 1. i. B. VII Al 508. Druckſache Nr. 135. Vorlage betr. Beſtimmungen über Gewährung von Umzugskoſten. Urſchriftlich mit den Akten der Stelle 1, Fach 5, Nr. 14, Bd. II1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Den abgedruckten Beſtimmungen über die Ge⸗ währung von Umzugskoſten an Magiſtratsmit⸗ glieder, Beamte und Lehrkräfte der Stadtge⸗ meinde Charlottenburg wird zugeſtimmt. Für die unmittelbaren Staatsbeamten iſt die Ge⸗ währung von Umzugskoſten ſchon ſeit langer Zeit geſetziich (Geſetz vom 24. 2. 1877) geregelt. In gleicher oder ähnlicher Weiie haben verſchiedenene Städte (Poſen, Eiverfeld, Caſſel, Breslau, Dortmund, Danzig, Maadeburg, Bochum, Königsberg, Altona, Düfſeldorf, Eſſen, Cöln u. a.) entſprechende beſondere Beſtimmungen erlaſſen. In Charlottenburg iſt bis zum Jahre 1895 zwar ohne grundſätzliche und allgemeine Fenlegung die Gewährung von Umzugskoſten üblich aeweſen. Die damaigen Verſuche einer einheitlichen Ordnung der Angelegenheit ſcheiterten jedoch und ſeidem unter⸗ blieb — nach dem Beiſpiel Berlins — die bisherige Uoung ganz, ots neuerdings in einiaen Ausnahyme⸗ fällen durch Gemeindebeſchluß die Bewilligung von Umzugskoſten in Erfüllung diesbezüglicher beſonderer Bewervungsbedingungen ausgeſprochen wurde (vergl. unſere letzten diesbezüglichen Vorlagen vom 16. Ja⸗ nuar 1907 betr. den Brandmeiſter Stude und vom 11. März 1907 betr. den Bauinſpektor Schmidti — Druckiachen Nr. 33 und 126). Der Magiſtrat hat die im Jahre 1895 abge⸗ brochenen Erwägungen wegen Wiedereinführung und einheitlicher Geſtaltung einer Umzugskoſtenentſchä⸗ digung bereits bei der Etatsberatung für 1905 wieder aufgenommen und ſich damals grundſäblch in be⸗ jahendem Sinne ausgeſprochen, jedoch die Ausführung ſeiner Beſchlüſſe damals und auch ſpäter noch einmal Nach unſeren mehrfachen Beobachtungen (vergl. auch die obigen Vorgänge) drängt die Ange⸗ legenheit aber nunmehr zur Entſcheidung. Den von auswärts zuziehenden Beamten und Lehrkräften er⸗ wachſen durch den Umzug vielfach große Ausaaben, die ſie oft aus eigenen Mitteln nicht beſtreiten können, ſo daß ſie dadurch in wirtſchafliche Schwierigkeiten gelangen. Dieſe Schwierigkeiten geſtalten ſich um ſo füolbarer, jemehr die allgemeinen Teuerungsverhält⸗ niſſe die Einſchränkung des Haushaltes und die Ab⸗ ſtoßung der entſtandenen Verpflichtungen erſchweren. Oft drängt die dadurch geſchaffene oder verſtärkte Notlage dann zu Unterſtützungsgeſuchen, bei deren Bewilligung dann doch mittelbar ſtädtiſche Mitiel aus Aulaß des Umzuges aufgewendet werden müſſen.