Für die im § 4 der vorerwähnten Beſtimmungen bezeichneten Dienſtreiſen ſind Tagegelder und Reiſe⸗ koſten fortan in Höhe der im Artikel I § 1 und § 4 Nr. I und II des Geſetzes betreffend die Tagegelder und Reiſekoſten der Staatsbeamten vom 21. Juni 1897 (Geſ.⸗S. S. 193) beſtimmten Beträge zu gewähren. Charlottenburg, den 30. September 1897. Der Magiſtrat. Fritſche. 1. 1808. Druckſache Nr. 137. Vorlage betr. Einrichtung eines Wochen⸗ marktes in der Spreeſtraße Sonnabends nachmittags. Urſchriftlich nebſt Akten Fach 4 Nr. 3, betreffend Wochenmärkte, Band I1v an die Stadtwerordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage. zu beſchließen: a) Dem abgedruckten Entwurf einer Polizeiver⸗ ordnung, betr. Ergänzung der Wochenmarkts⸗ ordnung vom 1. April 1889 wird zugeſtimmt. b) Das Angebot des Stättegeld⸗Pächters, Gaſt⸗ wirt Heinrich Krüger in Beelitzyof, für den neu eizurichtenden Sonnabend⸗Nachmittag⸗ Markt auf die fernere Dauer des laufenden Pachtvertrages ein Mehr an Pachtgeld von jährlich 1000 ℳ zahlen zu wollen, wird an⸗ genommen. Zu a. An den Sonnabend⸗Nachmitta gen werden z. Zeit auf dem Friedrich Karl⸗Platz und dem Karl Auguſt⸗Platz Märkte abgehalten, deren Be⸗ ginn erſt durch die Poltzeiverordnung vom 1. No⸗ vember 1906 unter Zuſtimmung der Gemeinde⸗ behörden (vergl. unſere Vorlage vom 4. September 1906, Druckſache Nr. 313/06) von 5 Uhr auf 4 Uhr nachmittags verlegt worden iſt. Dieſe Märkte er⸗ freuen ſich einer ſolchen Beliebtheit, daß wir auf Anregung der beteiligten Kreiſe der Errichtung eines weiteren Marktes am Sonnabend⸗Nachmitrag, und zwar in der Spreeſtraße, wo Montags und Donnerstags Vormittag Märkte ſtattfinden, nähergetreten find. Der Herr Polizeipräſident hier, mit welchem wir uns in Verbindung geſetzt haben, hat ein Bedürfnis zur Abhaltung dieſes weiteren Marktes ebenfalls an⸗ erkannt und uns den Entwurf einer bezüglichen Polizeiverordnung zur Zuſtimmung überſandt. Z3u b. Das Recht zur Erhebung des Markt⸗ ſtättengeldes iſt durch Gemeindebeſchluß vom 11./ 17. Jannar 1906 Druckſache Nr. 8/06 — zur Zeit an den Gaſtwirt Heinrich Krüger in Beelitzhof für einen Pachtzins von jährlich 42000 ℳ ver⸗ pachtet. Der Vertrag läuft noch bis 31. März 1909. Der Pächter hat ſich durch Schreiben vom 11. März d. I. bereit erklärt, für den neu zu errichtenden Abendmarkt einen Pachtzuſchlag von jahrlich 1000 ℳ zu zahlen. Dieſer Betrag muß als angemeſſen be⸗ zeichnet werden, da durch die Einrichtung des neuen Abendmarkies der Beſuch der Vormittagsmärkte etwas vermindert werden wird. Wir bitten daher, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 20. März 1907. Der Magiſtrat. Matting. v1 4 84 9 Boll. Entwurf einer Polizei⸗Verordnung. Auf Grund der §§ 5 und 6 des Geſetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850, der §§ 143 und 144 des Geſetzes über die allgemeine Vandesverwaltung vom 30. Juli 1883, ſowie des § 69 der Reichs⸗Gewerbe⸗Ordnung wird in Er⸗ gänzung der Wochenmarktsordnung vom 1. April 1889 zur Regelung des Wochenmarktverkehrs für den Ortspolizeibezirk Charlottenburg mit Zuſtimmung der Gememdebehörden verordnet, was folgt: § 1 C Außer den im § 1 der Wochenmarktsordnung vom 1. April 1889 aufgeführten Wochenmärkten findet noch in der Spreeſtraße Sonnabends nach⸗ mittags ein Wochenmarkt ſtatt. Die Beſtimmungen der Wochenmarktsordnung vom 1. April 1889, ſowie der Polizeiverordnung vom 1. November 1906 finden auch auf dieſen Markt Anwendung. § 3. Dieſe Polizeiverordnung tritt am in Kraft. Charlottenburg, den Der Po lizei⸗Präſident. Druckſache Nr. 138. Vorlage betr. Abänderung der Hundeſtener⸗ Ordnung. Urſchriftlich nebſt Akten Fach 2 Nr. 1 Band 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage überſandt, dem abgedruckten Entwurf einer Hundeſteuer⸗ Ordnung die Zuſtimmung zu erteilen. Die Vorlage des Entwurfs einer neuen Hunde⸗ ſteuer⸗Ordnung hat vornehmlich 2 Urſachen. Einmal ſind wiederholt, ſowohl aus verſchiedenen Kreiſen der Bevölkerung als auch von ſeiten der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuer⸗ löſchweſen und die Parkdeputation Klagen über die zunehmende Zahl der Hunde und über die durch ſie geſtörte Ordnung und Sauberkeit der Straßen und Plätze laut geworden und Anregungen mit dem Ziele einer höheren und wirkſameren Beſteuerung der Hundehalter gegeben worden. Sodann haben bei der Handhabung der Veran⸗ lagung einige Vorſchriften der jetzigen Hundeſteuer⸗ Ordnung zu Zweifeln und infolge davon zu einer ſchwankenden Praxis geführt. Unzuträglichkeiten 80 ſich hier insbeſondere aus der Faſſung der orſchriften über die ſteuerfrei zu laſſenden Hunde ergeben. Die Klagen über die Vermehrung der Hunde ſind ſchon, was die Zahl allein betrifft, gerechtfertigt. Während zu Beginn des Jahres 1896 nur rund 2400 Hunde in Charlottenburg veranlagt wurden, weiſt die Hebeliſte von Anfang des Jahres 1906 deren rund 4800 nach. Die Hunde haben ſich hier⸗ nach faſt genau im Verhältnis der Bevölkerung (120 000 bezw. 240 000) vermehrt, d. h. gerade ver⸗ doppelt. Die Stetigkeit dieſer Proportion muß aber als unerfreulich bezeichnet werden, weil einmal die Anſprüche⸗ der Bevölkerung an die Ordnung und