Alte Faſſung. NMit dieſem Tage tritt das Regulativ betreffend die Erhebung einer Hundeſteuer im Bezirk der Stadt 15. September 1891 15. Oktober 1891 Charlottenburg vom außer Kraft. Charlottenburg, den 15. November 1894. Der Magiſtrat. (L. S.) Fritſche. Samter. Genehmigt. Potsd am, den 21. Dezember 1894. (L 8.) Der Bezirksausſchuß. (gez.) von Meuſel. Druckſache Nr. 139. Vorlage betr Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel III1- 6—23 für 1906. Urſchriftlich mit den Akten Fach 1 Nr. 81 Bd. I und II an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Ausgabenummer Ord. I1I1I1— 6—23 für 1906 — Zur Durch⸗ führung von Maßregeln zur Hebung der Ge⸗ meindeſchulen auf beſonderen Gemeindebeſchluß, 1. Teilbetrag — werden 6000 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt. Gelegentlich der vorjährigen Etatsberatungen ſind von der Stadtverordneten⸗Verſammlung als 1. Teilbetrag zur Durchführung von Maßnahmen zur Hebung der Gemeindeſchulen — 5000 ℳe, eine gegriffene Summe, in den Stadthaushaltsplan ein⸗ geſtellt worden. Da ſeitens der Königlichen Re⸗ gierung die Genehmigung bezüglich des Kinder⸗ gartens und der Grundklaſſen in der nicht katholiſchen Gemeindeſchulen bereits unter dem 28. April 1906 erfolgte, ſo haben wir die für dieſe Klaſſen in Aus⸗ ſicht genommenen Maßnahmen ſchon Anfang des Schuljahres 1906 zur Durchführung gebracht, um noch dem ganzen Jahrgang die Wohltaten zu teil werden zu laſſen. Demgemäß wurden auch durch Gemeindebeſchluß vom 17./23. Mai 1906 die Mittel für die Errichtung einer beſonderen Schulbarake für den Kindergarten bewilligt. Die Genehmigung zur Errichtung von B-Klaſſen zog ſich jedoch länger hin, da die Zuſtimmung des Herrn Miniſters einzuholen war. Aus dieſem Grunde konnten wir der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung die Vorlage erſt jetzt, gegen Ende des Rech⸗ nungsjahres, einreichen. Wir bemerken, daß die Verhandlungen mit den Aufſichtsbehörden in mehrfacher Beziehung zu einer wenn auch nicht beträchtlichen Erweiterung der ge⸗ planten Maßnahmen geführt und deshalb eine Er⸗ höhung der Ausgaben zur Folge gehabt haben. So wurde unſer Antrag, die Zahl der Wochenſtunden in der Grundklaſſe von 22 auf 18 zu beſchränken, nur unter der Vorausſetzung genehmigt, daß gleichzeitig für die Kinder dieſer Klaſſe während des Sommers das Jugendſpiel eingeführt würde; außerdem wurde bei den Verhandlungen der lebhafte Wunſch aus⸗ eſprochen, den Nachhilfe⸗Unterricht nicht erſt ent⸗ prechend unſerem Antrage im dritten, ſondern ſchon im zweiten Schulvierteljahr beginnen zu b Eine Einſchränkung der die Grundklaſſe be⸗ treffenden Maßregeln auf einen Teil des Stadt⸗ Neue Faſſung. verliert die Hundeſteuerordnung vom 1894 ihre Gültigkeit. 15 November 21. Dezember gebietes erwies ſich mit Rückſicht auf die großen Abweichungen des neuen Lehrplanes von dem bis⸗ herigen für untunlich. Seit Anfang Mai 1906 wurde in den Grund⸗ klaſſen der nicht katholiſchen Gemeindeſchulen nach dem neuen Lehrplan, der wöchentlich nur 18 Un⸗ terrichtsſtunden vorſieht, unterrichtet. Es erfolgte im Mai 1906 für die ſchulunreifen Kinder die Ein⸗ richtung eines Kindergartens in Gemeindeſchule XVIII, Nehring Straße 9/10. Mit dem Nachhilfe⸗ Unterricht für die ſchwächeren Kinder der Grund⸗ klaſſe wurde in den vII 0 Klaſſen mit Beginn des Schulanfangs nach den Sommerferien, in den VII Klaſſen mit Schulanfang nach den Weihnachts⸗ ferien begonnen, und zwar wurden wöchentlich je 3 Stunden in den Hauptfächern Deutſch und Rechnen von dem Klaſſenlehrer erteilt. Die Nachweiſungen über die einzelnen Nachhilfe⸗Abteilungen und die Zahlen der beteiligten Kinder befinden ſich in den Akten Fach 1 Nr. 81 Band 1 Blatt 243/4, Band I1 Blatt 8/9 und 26/7. 2 Das Jugendſpiel für die Grundklaſſen wurde eingerichtet, ſoweit es möglich war. Die für das Rechnungsjahr 1906 erforderlichen Geſamtkoſten ſind nach Blatt § auf rund 11000 ℳ berechnet. Da beim Ord. III—6—23 für 1906 als 1. Teilbetrag nur 5000 ℳ vorgeſehen ſind, ſo 11 eine Erhöhung um 6000 ℳ nötig, deren Nach⸗ bewilligung wir im Einvernehmen mit der Schul⸗ deputation beantragen. Wir bemerken hierzu, daß den nicht unerheblichen dauernden Mehrausgaben für die Grundklaſſe an anderer Stelle eine ſehr be⸗ trächtliche Erſparnis gegenüberſteht, da infolge der Verminderung der Zahl der Wochenſtunden von 22 auf 18 fortan in den rund 70 vII Klaſſen wöchenilich 4. 70 ⸗ 280 Wochenſtunden weniger zu erteilen ſind, alſo Lehrkräfte erſpart werden. Charlottenburg, den 21. März 1907. Der Magiſtrat. 4.4 4. Neufert. U. 1. vII A 1 1455/6. Deucſache Nr. I40. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Drd. Kapitel X 15—3 für 1906. urſchriftl ich mit den Akten Fach 17 Nr. 16 4 Kag die Stadtverordneten⸗Verſammlung Antrage, . 4 . Die Etatenummer Ord. X—15—4 für 1906 (Zuſchuß für die Lungenkrankenfürſorge vom mit dem