Roten Kreuz) wird um 3000 ℳ aus laufenden Mitteln verſtärkt. Die Lungenkrankenfürſorge vom Roten Kreuz (der Vaterländiſche Frauen⸗Verein) arbeitet Hand in Hand mit der ſtädtiſchen Fürſorgeſtelle für Lungen⸗ kranke hier, Wilmersdorfer Straße 159/130. Der Vaterländiſche Frauen⸗Verein beſoldet die Schweſtern und gibt den bedürftigen Lungenkranken Milch und Stärkungsmittel. Die Stadt gewährt dem Roten Krenz zur Beſtreitung dieſer Ausgaben einen Zu⸗ ſchuß, der nach der im Tenor bezeichneten Etats⸗ nummer im Rechnungsjahre 1906 5000 ℳ beträgt. Der Vaterländiſche Frauen⸗Verein hat für die genannten Zwecke nach dem beigefügten Bericht vom 22. Dezember v. Is. im Jahre 1906 8 430,63 ℳ verausgabt und daher um eine Nachbewilligung von 3000 ℳ gebeten. Wir haben mit Rückficht auf die ſegensreiche Einrichtung der Familienfürſorge, die das Rote Kreuz ausübt und die ſehr wichtig für die Tuberkuloſebekämpfung iſt, in übereinſtimmung mit der Deputation für Geſundheitepflege dem Antrage des Vaterländiſchen Frauen⸗Vereins gemäß beſchloſſen und erſuchen um Zuſtimmung. Für 1907 beträgt der Zuſchuß für die Lungen⸗ krantenfürſorge vom Roten Kreuz ebenfalls 8000 ℳ; er iſt im Etat beim Ord. XIv—5—18 vorgeſehen. Charlottenburg, den 20. März 1907. Der Magiſtrat. Matting Dr. Waldſchmidt. u. i. V. IIIa 2931. Druckſache Nr. 141. Vorlage betr. Erhebung von Einquartierungs⸗ koſten im Rechnungsjahre 1907. Urſchriftlich mit den Akten Fach 28 Nr. 5 und Fach 28 Nr. 13 an die Stadtwerordueten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Behufs Deckung der Einquartierungskoſten iſt im Rechnungsjahre 1907 auf Grund des 2 des Ortsſtatuts vom 11. Juli 1888/20. Ja⸗ unar 1889 ein Zuſchlag von 1% zur ſtaatlich veranlagten Gebäudeſteuer von den Grund⸗ eigentümern zu erheben. Nach § 1 des oben bezeichneten Orteſtatuts er⸗ folgt die Unterbringung der einzuqnartierenden Truppen in gemieteten Quartieren und Ställen durch die ſtadtiſche Servis, und Einquartierungsdeputation. Auch werden denjenigen Unteroffizieren und Mann⸗ ſchaften der hieſigen Garniſon, die ſich ſelbſt einmieten, auf Grund eines mit dem Garniſonkommando ab⸗ geſchloſſenen Vertrages vom 4. Jannar/8. Februar 1904 von der Stadt Serviszuſchüſſe gezahit. „Die letzte Erhebung von Einquartierungskoſten S e e anlagten deſteuer hat im Rec jahre 1905 ſtattgefunden. 410 16 Die Iſteinnahme betruig 399,49 ℳ Hiervon ſind bis jetzt verbraucht 4 931,38, Mũʃithin ſtehen noch zur Verfügung 2 468,11 J Wir haben u Utent man mit der Servis⸗ und Einquartierungsdeputation beſchloſſen, im Rech⸗ nungsfahre 1907, einen Zuſchlag von 1% zur ſtaat⸗ lich veranlagten Gebäudeſtener zu erheben, weil bei der Erhebung eines Zuſchlages von / % von einem Facn Ta, e, Kare, eer tes 4erge Betrages, der ſich aus ¼ ¼ errechnet, überhaupt keine 199 Einquartierungskoſten erhoben werden können und weil nach einer Mitteilung des Herrn Oberpräfidenten der Provinz Brandenburg vorausfichtlich in dieſem Jahre der Stadtkreis Charlottenburg ſtärkere Ein⸗ quartierungen infolge der Truppenübungen des 1I1. Armeekorps erhalten wird. Wir erſuchen, unſerem Beſchluſſe zuzuſtimmen. Charlotten burg, den 21.“ März 1907. Der Magiſtrat. Matting Scholtz. 1. 14 V. IIIb 1777. Druckſache Nr. 142. Vorlage betr. Regulierung von Teilen der Kamminer⸗ und Mindener Straße. Urſchriftlich mit dem Heft 43 und den Akten Fach 7 Nr. 77 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Regulierung a) der Kamminer Straße zwiſchen Osnabrücker und Mindener Straße, b) der Mindener Straße zwiſchen Kamminer Straße und Tegeler Weg auf Koſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten der Regulierung einſchließlich der Koſten der vorläufigen Pflaſterung, der Be⸗ leuchtungsanlagen und erwaigen Baum⸗ vflanzungen in Höhe von 42 100 47 070 — 89 170 ℳ ſind zu Laſten des anzuſammelnden Straßenregulierungsfonds vorſchußweiſe zu entnehmen. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 5600 9300 — 14900 ℳ in das Ertraordinarium des Kanaliſationsetats für 1907 einzuſtellen. Der mit dem Fabrikbeſitzer Edmund Schramm abgeſchloſſene Regulierungsvertrag vom 20. Februar d. Is. Nr. 844 des Urkundenver⸗ zeichniſſes — wird genehmigt. Der Fabrikbeſitzer Edmund Schramm hat die § anbaufähige Herſtellung der ſeine Grundſtücke Band 164 Blatt 5748 und Band 130 Blatt 4714 des Grundbuchs umſchließenden Straßenteile beantragt. Die Lage der Grundſtücke iſt aus dem Plane, welcher dem Heft 43 vorgeheftet iſt, erſichtlich. Außer dem in dem fraglichen Teile bereits regulierten Tegeler Wege kommen folgende Straßenteile in Betracht: 2) Osnabrücker Straße zwiſchen Tegeler Weg und Kamminer Straße, b) Kamminer Straße zwiſchen Osnabrücker⸗ und Mindener Straße, c) Mindener Straße zwiſchen Kamminer Straße und Tegeler Weg. Die Regulierung der Osnabrücker Straße iſt bereits durch Gemeindebeſchluß vom 21./27. Juni v. I. genehmigt. (Vgl. Druckſache Nr. 258 und 291 von 1906.) Die Ausführung der Regulierung wird im Laufe dieſes Jahres erfolgen. Die Straßen⸗ teile zu b und e ſind noch unreguliert und nicht anbaufähig. Die mit dem Fabrikbeſitzer Schramm geführten Verhandlungen haben zu dem hierunter abgedruckten Vertrage vom 20. Februar d. Is. ge⸗ führt. Danach hat ſich Schramm verpflichtet, das zu ſeinen Grundſtücken gehörende bebauungsplan⸗ mäßige Straßenland unentgeltlich an die Stadtge⸗ meinde abzutreten und zu den Koſten des Grund⸗ erwerbs, der Freilegung, vorläufigen und endgültigen Pflaſterung, der Beleuchtungsanlagen und etwaigen