1 § 3. Herr Fabrikbeſitzer Schramm verpflichtet ſich ohne Rückſicht auf einen etwa eintretenden Eigemtums⸗ wechſel der Stadtgemeinde Charlottenburg gegenüber erner: a) zu den Koſten des Grunderwerbs, der Frei⸗ legung, Regulierung, vorläufigen und endgültigen Pflaſterung, ſowie der Herſtellung der Beleuchtungs⸗ anlagen und der etwaigen Ausführung von Baum⸗ pflanzungen 2) der Osnabrücker Straße Weg und Straße 4, b) der Straße 4 zwiſchen Osnabrücker Straße und Straße 36 a, c) der Straße 36 a zwiſchen Straße Weg, d) des Tegeler Weges zwiſchen dem nördlichen Ende der Königin Luiſe Straße und dem Bahnhof Jungfernheide ohne Rückſicht auf die Breite dieſer Straßen nach zwiſchen Tegeler und Tegeler Maßgabe der Straßenfrontlängen der im § 1 be⸗ zeichneten Grundſtücke anteilig beizutragen. Beim Tegeler Weg beſchränkt ſich dieſe Beitragspflicht auf die Hälfte der 35,00 m betragenden Straßenbreite, alſo auf eine Breite von 17,50 m. Behufs Ermittelung der anteiligen Koſten wird der auf 1 lfo. m Grundſtück⸗ ſtraßenfront entfallende Beitrag in der Weiſe feſtgeſtellt, daß die geſamten Koſten der Regulierung u. ſ. w. der vorſtehend auf⸗ geführten 4 Straßenteile — für jeden Straßenteil beſonders durch die Geſamtfrontlängen aller an dieſe Straßenteile angrenzenden bebauungsplanmäßigen Baugrundſtücke geteilt werden. Dieſe Beiträge mit den Grundſtücksſtraßenfronten der in Frage kommen⸗ den Grundſtücke in den 4 Straßenteilen multipliziert, ergeben die von Herrn Schramm zu zahlenden Koſtenbeiträge. Soweit die nach vorſtehenden Vorſchriften für eine Breite von 17,50 m ermittelten Koſten des Tegeler Weges die nach denſelben Grundſätzen für eine Breite von 13 m berechneten Koſten um einen Betrag von mehr als 8000 ℳ überſteigen ſollten, iſt Herr Schramm von der Zahlung des Mehrbetrages entbunden. Nach Beendigung der Regulierungsarbeiten wird für jeden der 4 Straßenteile eine beſondere Abrech⸗ nung aufgeſtellt und Herrn Schramm zur Anerken⸗ nung binnen 14 Tagen überſandt. Nach Ablauf der 14tägigen Friſt können etwaige Ausſtellungen keine Berückſichtigung mehr finden. Die Abrechnungen gelten dann als anerkannt. Hinſichtlich der von der Stadtgemeinde in Rech⸗ nung geſtellten Koſten hat Herr Schramm nur inſo⸗ weit ein Prüfungsrecht, als es ſich nicht um die Not⸗ wendigkeit der gemachten Aufwendungen und die An⸗ gemeſſenheit der gezahlten Preiſe handelt. Außer den unmittelbar entſtandenen Koſten ſind die nicht be⸗ ſonders nachweisbaren Verwaltungs⸗ und Nebenkoſten mit Zuſchlägen vom gaben, ausſchließlich der Koſten des nach Maßgabe der jeweiligen Vorſchriften der ſtädti⸗ 44. . zu vergüten „Die Zahlung der Regulierungskoſten hat ſpä⸗ teſtens binnen 14 Tagen nach Zuſtellung der an. zelnen Abrechnungen zu erfolgen. Durch einen et⸗ waigen Einſpruch gegen die einzeinen Abrechnungen wird die Zahlung der Regulierungskoſten nicht auf⸗ gehalten: die a e berechtigt. ſofern nach ng egulierung die endgültige Abrech⸗ mung ſich verzögert, auf Grund einer vorläufigen . 201 Hundert der wirklichen Aus⸗ Grunderwerbs rechnung die Koſten in der bis dahin feſtſtehenden Höhe anteilig einzufordern, vorbehaltlich der Ein⸗ forderung des Reſtes nach endgültiger Abrechnung. 5) Die während der Regulierung der Straßen ſeitens der Stadtgemeinde aufgewendeten, auf die in § 1 des Vertrages bezeichneten Grundſtücke ent⸗ fallenden anteiligen Koſten mit 4 vom Hundert bis zum Tage der Wiedereinziehung zu verzinſen. Die Errechnung der Zinſen erfolgt in der Weiſe, daß die geſamten zur Erſtattung kommenden Zinſen von den Anliegern nach Maßgabe des Verhältniſſes der Straßenfrontlängen ihrer Grundſtücke zur Geſamt⸗ ſtraßenfrontlänge getragen werden. Soweit der Tegeler Weg in Frage kommt, beſchränkt ſich die Zinſenzah⸗ lung auf die Zeit vom Tage des Rechtswirkſam⸗ werdens dieſes Vertrages bis zum Tage der erfolgten Zahlung des Regulierungskoſtenbeitrages. Die Zahlung der Zinſen hat ſogleich mit den nach Ziffer a fälligen Regulierungskoſten zu erfolgen. 1 () Für die Erfüllung der unter a und b über⸗ nommenen Verpflichtungen entſprechende Sicherheiten bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg zu hinter⸗ legen. Es ſind zu hinterlegen: „für die Regulierung der Osna⸗ brücker Straße für die Regulierung der Straße 4 für die Regulierung der Straße 36a für die Regulierung des Tegeler Weges 5. für die Verzinſung der zu 1—4 aufgeführten Koſten 9000 „ Zufammen: 161 000 ℳ Die Hinterlegung der Sicherheit hat in bar, mündelſicheren Wertpapieren oder geeigneten Wechſeln größerer Banken, die von der Stadtgemeinde für hinreichend ſicher befunden werden, innerhalb 14 Tagen nach Genehmigung dieſes Vertrages und Auf⸗ forderung zu erfolgen. Die Sicherheit tſt für jeden Straßenteil getrennt zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung von Wertpapieren ſind möglichſt große Stücke zu ginter⸗ legen. Schuldverſchreibungen, welche von dem Deut⸗ ſchen Reiche oder von einem deutſchen Bundesſtaate auegeſtellt oder gewährleiſtet ſind, die Auleiheſcheine der Stadt Charlottenburg, ſowie die Stamm⸗ und Stammprioritäts⸗Aktien und Prioritäts⸗Obligationen derjenigen Eiſenbahnen, deren Erwerb durch den preußiſchen Staat geſetzlich genehmigt iſt, werden zu vollem Kurswerte angenommen, die ührigen, bei der 44 Reichsbank beleihbaren Wertpapiere zu dem daſelbſt beleihbaren Bruchteil des Kurswertes. Im Falle der Hinterlegung von Wechſeln ſteht der Stadtgemeinde das Recht zu, an Stelle der Wechſel jederzeit eine andere Sicherheit in bar oder mündelſicheren Wertpapieren zu fordern und, wenn dieſem Verlangen nicht ſofort entſprochen wird, die Wechſel zu verwerten Der Magiſtrat übernimmt weder die Verzinſung einer etwa hinterlegten Barficherheit noch die Über⸗ wachung der Ausloſung der Wertpapiere. Die Stadtgemeinde iſt berechtigt, die hinter⸗ legte Sicherheit ohne weiteres außergerichtlich zu verſilbern und zu ihrer Befriedigung zu verwenden, wenn die von Herrn Schramm zu zahlenden Bei⸗ träge nicht oder nicht friſtgerecht gezahlt werden. Die Rückgabe der Sicherheit erfolgt für jede Straße — 41 000 ℳ. 21 000 „ 47 000 „ — 9 10 43 000 „ innerhalb 4 Wochen, nachdem die Regulierungskoſten⸗ beiträge gezatlt, die Abrechnungen von den beteiligten Anliegern anerkannt und von Herrn Schramm die