4 —— 203 „) die Straße 4 zwiſchen Osnabrücker Straße und b) Der Magiſtrat wird erſucht, im Petitionswege Straße 36 a, 7) die Straße 36a zwiſchen Straße 4 und Te⸗ geler Weg in der von ihr allein zu beſtimmenden Weiſe zu regulieren, zu kanaliſieren, ſowie mit Beleuchtungs⸗ anlagen und, falls nach den Entſchließungen des Magiſtrats erforderlich, mit Baumpflanzungen zu verſehen. Die Regulierung des Tegeler Weges iſt bereits ausgeführt. Mit der Regulierung iſt zu beginnen, ſobald der Stadtgemeinde das geſamte Straßenland der im § 1 erwähnten 4 Straßenteile übereignet worden iſt und ihr die Wiedereinzieyung der geſamten Koſten der Regulierung durch vom Magiſtrat für hinreichend befundene Pfandſtücke ſichergeſtellt iſt. In der Zeit vom 15. November bis zum 15. März braucht die Stadtgemeinde keine Regulierungsarbeiten auszuführen. § 7. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages, ſo⸗ weit ſie ſich auf die Auflaſſung des Straßenlandes beziehen, trägt die Stadtgemeinde. Sie nimmt je⸗ doch nach § 4e des Stempelſteuergeſetzes Stempel⸗ fleiheit in Anſpruch, weil ſie für das aufzulaſſende Straßenland das Enteignungsrecht befitzt. Die Fluchtlinienpläne für die Osnabrücker Straße, die Straßen 4 und 36a ſowie den Tegeler Weg haben gemäß § 11 des Fluchtliniengeſetzes vom 2. Juli 1875 offen gelegen. Die übrigen Koſten und Stempel dieſes Ver⸗ trages fallen Herrn Schramm zur Laſt. 2 8. 8. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadi⸗ verordneten⸗Berſammlung von Charlottenburg ab⸗ hängig. Wird dieſe nicht ſpäteſtens bis zum 15. April 1907 erteilt und bis dahin Herrn Schramm ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. K 4* geeigneten Ortes vorſtellig zu werden behufs zeitweiliger Aufhebung der Grenzſperre für die Einführung lebenden Schlachtviehes unter Wah⸗ rung der veterinären Vorſichtsmaßregeln. Der Magiſtrat trat dieſem Beſchluſſe alsbald bei. Es wurde eine Petition an den Herrn Reichskanzler und Präfidenten des Staats⸗Miniſteriums abgelaſſen mit dem Antrage: Zur Beſeitigung der vorhandenen Fleiſch⸗ teuerung die zweitweilige Aufhebung der Grenz⸗ ſperre für die Einführung lebenden Schlacht⸗ viehes unter Wahrung der veterinären Maß⸗ regeln möglichſt ſchnell veranlaſſen zu wollen und darauf aus 5 Magiſtrats⸗Meitgliedern und 10 Stadtverordneten eine gemiſchte Deputation zur Be⸗ ratung der Maßnahmen gegen die Fleiſchteuerung niedergeſetzt. Dieſer Deputation wurde zunächſt eine Zuſammen⸗ ſtellung der Preiſe unterbreitet, zu welchen die von großen Küchen zu beziehenden Abfälle zur Verwen⸗ dung für die Schweinemaſt hier erhältlich ſein würden, verbunden mit einer Auskunft der Stadt Karlsruhe über ihre Erfahrungen mit einer dort veranſtalteten Schweinemaſt mittels Küchenabfällen aus dem ſtädti⸗ ſchen Krankenhauſe, den Schlachthöfen und anderen ſtädtiſchen Anſtalten. Dieſer Vergleich fiel für ein ähnliches Unternehmen in Charlottenburg ſehr un⸗ günſtig aus. Während nämlich in Karlsruhe für ein Schwein während der ſechsmonatlichen Mäſtung Küchenabfälle im Werte von rund 4,80 ℳ verwendet wurden, hätten hier für ein Schwein für dieſelbe Zeit Küchenabfälle zu einem Preiſe von rund 22 ℳ aufgewendet werden müſſen. Dazu hatte Karlsruhe bereit ſtehende Stallungen zur Verfügung, für deren Herrichtung zu ihrer jetzigen Verwendungsart nur 600 ℳ notwendig geweſen ſind. Die von Karlsruhe mitüberſandte Rentabilitätsberechnung, derzufolge bei einer Zucht von 55 Schweinen, einem Lebendgewicht von durchſchnittlich 190 Pfund, einem Preiſe von 70 Pfennig pro Pfund und 430 ℳ Ausgaben, ein * Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen Gewinn von 2350 veranſchlagt wurde, konnte in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben: Fritz Schramm. Otto Brabant. Beurkundet Dr. Adolf Maier, Stadtſyndikus als Urkundsbeamter. Druckſache Nr. 143. Mitteilung in Sachen betr. Maßnahmen gegen die Fleiſchteueruung. An die Stadtverordneten⸗Verſammlung hier. Nachdem die Frage der Beſeitigung der in den erſten Jahren dieſes Jahrhunderts herrſchenden Fleiſch⸗ not und Fleiſchtenerung die ſtädtiſchen Körperſchaflen wiederholt beſchäftigt hatte, und die bei dem Land⸗ tage und Reichstage unternommenen Schritte ver⸗ . geweſen waren, beſchloß die Stadtverordneten⸗ Berſammlung in ihrer Sitzung vom 6. September 1905: 4) der Magiſtrat wird erſucht, in gemiſchter De⸗ putation in Beratung darüber zu treten, auf welche Weiſe, abgeſehen von zeitweiliger Auf⸗ hebung der Grenzſperre, der Bevölkerung von Charlottenburg gutes und billiges f in genügender Menge beſchafft werden kann. daher für die hieſigen Verhältniffe ſchon nach dieſen rein kalkulatoriſchen Momenten nicht als maßgebend anerkannt werden. Sehr weſentlich verſchoben wurden aber die Verhältniſſe ſachlich weiterhin dadurch, daß durch die inzwiſchen erfolgte anderweite Regelung der Müllabfuhr in Charlottenburg die ſämtlichen Küchen⸗ abfälle vom 1. April 1907 ab an die Müllabfuhr⸗ Geſellſchaft vergeben worden ſind. Auch die Geſell⸗ ſchaft will bekanntlich dieſe Abfälle zur Schweinemaſt benützen, um durch den erzielten Erlös einen Teil der Koſten der Müll⸗Abfuhr zu decken. Wird da⸗ durch einmal national⸗ ökonomiſch dasſelbe Ziel er⸗ reicht, welches eine ſtädtiſche Schweinemäſtung in erſter Linie erſtreben müßte, nämlich eine Vermehrung des Auftriebes an ſchlachtreifen Schweinen, ſo war andererſeits zu erwägen, daß das fernere Ziel der ſtädtiſchen Regie, nämlich einer möglichſt billigen 4.4. ſchon nach den obigen Berechnungen ehr problematiſch erſchien, jedenfalls aber die Stadt⸗ gemeinde von vornherein durch einen entſprechend teureren Betrieb nicht unerhebliche Einbußen erlitten hätte, die der Geſellſchaft erſpart bleiben werden. Die Vorausſetzungen für eine billige Produktion liegen alſo dort von Anfang an günſtiger als hier. Allerdings will die Geſellſchaft Verd ienſte erzielen, die ſie im Intereſſe der Müllabfuhr verwenden will. Auf dieſen Verdienſt würde zwar die Stadtgemeinde verzichten können; ſie würde aber der Geſelſcaſt ein