Aquivalent für den ihr entgangenen Gewinn geben müſſen entweder durch einen entſprechenden Auf⸗ ſchlag auf den für die Küchenabfälle zu zahlenden Preis oder durch eine verhältnismäßige Erhöhung der Müllabfuhrgebühren. Im erſteren Falle hätte ſich vorausſichtlich das Erempel ſo geſtellt, daß die Stadtgemeinde der Geſellſchaft das Riſiko der Schweine⸗ maſt abgenommen und gleichzeitig die eigenen Regie⸗ koſten ſo hoch geſchraubt hätte, daß eine Rentabilität — ſelbſt ohne Gewinnabſicht — unter allen Um⸗ ſtänden ausgeſchloſſen geweſen wäre; im zweiten Fall aber hätten die Hausbeſitzer die Koſten der billigeren Fleiſchlieferung in Geſtalt der erhöhten Abfuhrgebühren übernehmen müſſen. Was nun die Entwickelung der Marktlage an⸗ betrifft, ſo hatte dieſelbe allmählich folgende Ge⸗ ſtaltung angenommen: Iu November 1905, d. 9. zur Zeit als die Niederſetzung der Deputation ſoeben erfolgt war, betrug der Durchſchnittspreis für Schweinefleiſch nach den Berichten der Direktion der ſtädtiſchen Markt⸗ hallen Berlin für 50 kg im Großhandel der Markt⸗ halle 74,14 ℳ. Im Frühjahr 1906 war der Preis des Schweinefleiſches, nachdem er im März 1906 bis auf 74.89 ℳ geſtiegen war, bis zum Mai 1906 auf 60,26 ℳ geſunken. Im Laufe des Jahres 1906 iſt der Preis immer weiter zurückgegangen. Der Durchſchnittspreis für den Februar 1907 beträgt 59,07 . Der Preis für 1 kg Schweinefleiſch war auf den Charlattenburger Märkten während der gleichen Zeit von 1,90 ℳ im Oktober/ November 1905 bezw. von 2 ℳ. im März 1906 auf 1,60 ℳ im Mai 1906 gewichen. Bevölkerung eingehend erwogen. 204 — — und der beim Ausbruch oder der Einſchleppung einer Seuche für das Geflügel entſtehenden Gefahr fur den vorſtehenden Zweck als unverwendbar erwieſen. Schließlich ſind noch bei einer großen Reihe mittel⸗ und füddeutſcher Städte, von denen bekannt geworden war, daß ſie zur Linderung der Fleiſch⸗ teuerung die Einführung von Seefiſchen in die Wege geleitet hatten, Auskünfte erbeten worden, wie ſich dieſe Maßregel bewährt habe. Aus den eingelaufenen Antworten hat ſich ergeben, daß die Städte größten⸗ teils einen Fiſchgroßhändler, dem von der Stadt ein Verkaufsraum zur Verfügung geſtellt wurde, gegen Abgabe eines Prozentſatzes der Brutoeinnahme den Verkauf von Fiſchen auf den ſtädtiſchen Märkten auf eigene Gefahr überlaſſen haben. Die Einrichtung hat meiſt zuerſt Erfolg gehabt, ſpäter iſt aber das Intereſſe der Bevölkerung erlahmi. Die Seefiſche ſind überwiegend nur während der Herbſt⸗ und Wintermonate bezogen worden. In einigen Städten iſt die Einführung von Seefiſchen überhaupt wieder aufgegeben worden. Die Deputation hat auch dieſe Maßregel der Lieferung auier und billiger Seefiſche für die armere Sie hat jedoch davon abgeſehen, Vorſchläge nach dieſer Richtung hin zu machen, weil ſie der uberzeugung war, daß bei den beſonders gearteten Marktverhältniſſen und dem jehr entwickelten Seefiſchgroßhandel Berlins eine billigere und beſſere Verſorgung der ärmeren Be⸗ völkerung mit Seefiſchen, als ſie bisher geſchieht, jedenfalls durch Maßregeln der Stadt nicht erreicht werden kann. 2 Der Magiſtrat iſt dieſen Erwägungen der ge⸗ Obwohl ſich dieſer Preis, von einigen miſchten Deputation zur Beratung von Maßnahmen Schwankungen abgeſehen, bis Februar 1907 in gleicher gegen die Fleiſchteuerung in allen Punkten beigetreten Höhe erhalten hat, war eine ſinkende Tendenz aller und hat, weil ſich ergeben hat, daß der Fleiſchteuerung übrigen Fleiſchpreiſe nicht zu verkennen. Wegen dieſes Preisumſchlages und weil die Be⸗ ſeitigung des zeitweiligen Notſtandes der Fleiſch⸗ teuerung bei den beſonderen örtlichen Verhältniſſen nur mit außerordentlich großen Koſten durchzuſetzen geweſen wäre, ohne daß die Gewißheit gegeben war, der Erfolg werde einigermaßen im Verhältnis zu den aufgewendeten Koſten ſtehen, hat daher die Deputation nach eingehender Beratung das Problem der Schweinemäſtung auf ſtädtiſche Koſten für Charlottenburg als unausführbar abgelehnt. Die gleichfalls erörterten Gedanken der Ein⸗ führung gefrorenen Fleiſches aus Auſtralien oder der Einführung von Gänſen und der Errichtung einer Gänſemaſt haben ſich wegen der zu großen Koſten durch irgend welches Vorgehen von Seiten der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg nicht geſteuert werden kann, dieſe Deputation durch Beſchluß vom 15. Februar 1907 aufgelöſt. Zur geſchäftsordnungsmäßigen Erledigung des eingangs erwähnten Beſchluſſes vom 6. September 1905 wird der Stadtverordneten⸗Verſammlung hier⸗ von Kenntnis gegeben. Charlottenburg, den 20. März 1907. Der Magiſtrat. Matting u. 1. B. 1. 3508. Charlottenburg, den 22. März 1907. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Roſenberg. 5 4 2 5 7 7 7 4 51 Druck von Adolf Gertz G. m. b. H., Charlottenburg.