——— 222 — Kapitel Xy. — Gemeindeſteuern. — Ausgaben Abſchnitt 2 — Hundeſteuer Nr. 1 ſoll lauten: Dem Deutſchen Tierſchutzvereine zu Berlin 2100 ℳ. Einnahmen. Abſch nitt 7. 2 Nr. 1 ſoll lauten: Hundeſenerrrr „ 105 300 ℳ davon ab für Juructzagtungenn 300 „ bleiben 105 000 . Ein Antrag, den Magiſtrat zu erſuchen, der Stadtverordneten⸗Verſammlung eine Vorlage zu machen, durch welche eine Wertzuwachsſteuer für Charlottenburg eingeführt wird, iſt in namentlicher Abſtimmung mit 37 gegen 11 Stimmen abgelehnt worden Für den Antrag haben geſtimmt: die Herren Dr. Borchardt Dörre, Gredy, Hirſch, Jander, Klick, Dr. Penzig, Scharnberg, Sellin, Vogel, Dr. Zepler. Gegen den Antrag haben geſtimmt: die Herren Barnewitz, Dr. Bauer, Becker, Blanck, Bollmann, Dr. Crüger, Daialoszynski, Frantz, Dr. Frentzel, Freund, Dr. de Gruyter, Haack, Holz, Jachmann, Jolenberg, Kaufmann, Dr. Lands⸗ berger, Leben, Lingner, Otto, Platz, Dr. Proskauer, Protze, Rackwitz, Dr. Roſe, Roſenberg, Dr. Rothholz, Dr. Röthig, Ruß, Sachs, Scholz, Schwarz, Schwaß, Dr. Stadthagen, Wenig, Wolffenſtein, Wöllmer. Die Verſammlung hat ferner beſchloſſen: 1. Der Magiſtrat wird erſucht, eine Abänderung der Gemeindeumſatzfteuerordnung anzuſtreben, wonach auch diejenigen Geſchäfte ſteuerpflichtig gemacht werden, die auf Grund von Anſtellungsanträgen im Wege der Zeſſton mit Gewinn weiter begeben werden. II. Der Magiſtrat wird erſucht, baldmöglichſt mit den Kommunalverwaltungen der weſtlichen Vororte in Verhandlungen über die Zweckmäßigkeit der Einführung einer Wertzuwachsſteuer einzutreten. III. Die Petitionen in Sachen betr. Wertzuwachsſteuer des Vorſtandes des Charlottenburger Mieter⸗ vereins und des Haus⸗ und Grundbefitzervereins von 1895, hier, werden dem Magiſtrat als Material überwieſen. IV. a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳm werden von der Pflicht, im Rech⸗ nungsjahre 1907 Gemeindeeinkom nenſteuer zu zahlen, entbunden; b) die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100 % zur Staatseinkommen⸗ ſteuer zur Erhebung, e) die Gemeindegrundſteuer iſt in Höhe von 161,94 ⅝ der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäude⸗ ſteuer — 2,4 %e des gemeinen Wertes der bebauten und unbebauten Grundſtücke und d) die Gemeindegewerbeſteuer unter Berückſichtigung des Beſchluſſes zu e in Höhe des Zuſchlages von 100 % der ſtaatlich veranlagten Gewerbeſteuer zu erheben und zwar zu und d mit der Maß⸗ gabe, daß der Ertrag beider Steuern zuſammen einem Satze von 150 % der ſtaatlich veranlagten Realſteuern gleichkommt, e) im Rechnungsjahre 1907 wird die Gewerbeſteuer der in Klaſſe IV veranlagten Steuerſätze von 4, s und 12 und — ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1906 aufgekommenen Waren⸗ hausſteuer ausreicht — auch noch von 16 ℳ außer Hebung geſtellt. Die im Rechnungsjahre 1907 aufkommende Warenhausſteuer wird im Rechnungsjahre 1908 zur Erleichterung des Gewerbe⸗ ſteuerſolls der Gewerbeſteuerklaſſe IV verwendet. 5 f) die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100%% der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben, g) die Gemeindeumſatzſtener kommt in Höhe von 1%% des Umſatzwertes der bebauten und 2%, des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung, n) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1% feſtgeſetzt, 8 i) die nach Maßgabe des Gebändenutzungswertes zu erhebende Gebühr für die Wegſchaffung des Hausmülls wird auf 0,8 % feſtgeſetzt. Extraordinarium des Hauptetats. Ausgaben. Kapitel VII. Abſchnitt 1 — Ausbau der Kanaliſation uſw. — erhöht auf 1 205 000 . Einnahmen Kapitel VII. Abſchnitt 1 — Von dem Anleihebeſtande abzuheben — erhöht auf § 455 900 ꝗ.