227 PDorlagen für die Stadtverordneten -Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 148. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel IV 2—4 für 1906. Urſchriftlich mit den Perſonalakten des Lehrers Mantzke an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etatsnummer Ordinarium Kapitel IV Abſchnitt 2 Nr. 4 für 1906 wird um 300 ℳ aus laufenden Mitteln verſtärkt. Im Etat 1906 waren bei Feſtſetzung des voraus⸗ ſichtlich erforderlichen Gehaltes für den zu wählenden Fortbildungsſchullehrer unter Berückſichtigung von 3 Alterszulagen 3700 ℳ eingeſtellt worden. Durch Gemeindebeſchluß vom 22. 1906 iſt der frühere Lehrer der XIX. Gemeindeſchule Otto Mantzke in dieſe Stelle gewählt. Das Beſoldungsdienſtalter des Mantzke rechnet vom 1. Oktober 1893. Ihm ſteht ſomit auf Grund des Normaletats für die Leiter, Lehrer und Lehre⸗ rinnen an den ſtädtiſchen Schu en für das Rech⸗ nungsjahr 1906 ein Jahresgehalt von 4000 ℳ zu. Das ſind 300 ℳ mehr als im Etat vorgeſehen ſind. Charlottenburg, den 27. März 1907. 8 92 Magiſtrat. Boll. Dr. Neufert. VIIBs 1471. Druckſache Nr. 149. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel XIV 9—2 für 1906. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 25 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ausgabe Ord. Kap. XIV—9—2 für 1906, Anteil des Stadtkreiſes Charlottenburg an den Koſten der Unfallverſicherung bei Eigenbauten werden aus laufenden Mitteln 209,54 ℳ nachbewilligt. Nach §§ 32 1 und 38 III des Bau⸗Unfallver⸗ ſicherungsgeſetzes erfolgt die Umlage der Mittel zur Deckung der Entſchädigungsbeträne und Verwaltungs⸗ koſten für Unfälle bei Bauarbeiten von geringerer als 6 tägiger Arbeitsdauer auf die Gemeinden nach dem Verhältniſſe der Bevölkerungsziffer. Bis zum Jahre 1905 iſt die Umlegung nach der Bevölkerungsziffer der Voltszählung von 1900 (189305) erfolgt. Für die auf das Jahr 1906 entfallenden Entſchädigungen iſt nunmehr die bei der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 feſtgeſtellte Bevölkerungsziffer (239559) zu grunde gelegt. Hierdurch entfallen auf Charlottenburg 809,54 ℳ? da im Stadthaushaltsetat ſür 1906 nur 600,— ℳ vorgeſehen ſind, ſo fehlen noch . .. 209,54 , deren Nachbewilligung beantragt wird. Charlottenburg, den 11. April 1907. Der Magiſtrat. Matting. Samter. vI U 475. Druckſache Nr 150. Vorlage betr. Lehrermmſtellen für Hilfsſchulen. Urſchriftlich mit den Akien Fach 3 Nr. 1 Band an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Autrage, zu beſchließen: Der Umwandlung emer Lehrerſtelle an den Hilfsſchulen in eine Lehrerinſtelle, ſowie der Errichtung einer zweiten Lehrerinſtelle an den Hilfsſchulen vom 1 Aprit d. I. ab wird zu⸗ geſtimmt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1925 ℳ find dem Dispoſinionsfonds zu entnehmen. Infolge zahlreicher ÜUberweiſungen in die Hilfsſchulen zu Oſtern d. I. iſt die Errichtung von 2 neuen Klaſſen an der Hilfsichule II erforderlich geworden. Davon ſoll eine Klaſſe an der in der Hallerſtraße gelegenen Gemeindeſchule XXIII untergebracht werden, weil aus den im Nordonen gelegenen Stadtieilen eine größere Zahl von Kindern zur Aufnahme ge⸗ langt iſt und der Schulweg nach dem Schulhauſe in der Kirchſtraße 4/5, für dieſe geiſtig und meiſt auch körperlich zurückgebliebenen Kinder zu weit iſt. Um die Kinder der Hilfsſchule der weiblichen Einwirkung nicht länger entbehren zu laſſen, be⸗ abſichtigen wir im Emvernehmen mit der Schul⸗ deputation die beiden neuen Klaſſen durch Lehrerinnen verwalten zu laſſen. Unter den durch Gemeindebeſchluß vom 25./31. Oktober 1906 zum 1. April d. J. neu geſchaff⸗nen Stellen iſt bereits eine Lehrerſtelle für die Hiifs⸗ ſchulen mit enthalten; dieſelbe iſt im Stadthaushalts⸗ plan für 1907 in der Beſoldungsnachweiſung zu Kapitel III unter 0 551 aufgeführt. Durch Um⸗ wandlung dieſer Stelle in eine Lehrerinſtelle werden 3325 — 2475 — 850 ℳ erſpart. Für die zweite Klaſſe iſt das Durchſchnittsgehalt einer wiſſenſchaft⸗ lichen Lehrerin an unſern Gemeindeſchulen mit 2475 ℳ und die nicht ruhegehaltsberechtigte Zulage für die Lehrkräfte an den Hilfsſchulen in Höhe von 300 ℳ erforderlich. Es iſt demnach eine Nachbewilligung von 2775 — 850 1925 ℳ notwendig. Wir bitten um Genehmigung. Charlottenburg, den 11. April 1907. Der Magiſtrat. Matting. Neufert. VIIA. 1526/06.