— 228 — Druckſache Nr. 131. Borlage betr. Stiftung eines Ehrenpreiſes für die Ausſtellung für Obſtbau und Obſt⸗ verwertung in Werder (Havel). Urſchriftlich mit Akten Fach 13 Nr. 2 Bd. II1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Beſchaffung eines Ehrenpreiſes für die zur Zeit der Baumblüte 1907 (vom 20. April bis 21. Mai) in Werder (Havel) ſtattfindende Aus⸗ ſtellung umfaſſend Ooſtban und Obſtverwer⸗ tung wird dem Arbeitsausſchuß für die Aus⸗ ſtellung der Betrag von 50 ℳ aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt. In der Stadt Werder (Havel) hat ſich ein Komitee gebildet, welches die Veranſtaltung einer allgemeinen Ausſtellung zur Zeit der Baumblüte 1907 (20. April bis 21. Mai) beabſichtigt. Die Aus⸗ ſtellung, deren einzelne Gruppen aus dem beiliegen⸗ den Proſpekt erfichtlich ſind, umfaßt Obſtbau und Obſtverwertung mit ihren Hilfsmitteln, Garten⸗ und Ackerbau, Nahrungs⸗ und Genußmittel, Gewerbe und Handwerk. Z3weck der Ausſtellung iſt insbeſondere die Förderung dieſer Erwerbszweige. Für die Prämiierung hervorragender Leiſtungen ſind von dem Herrn Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten Staatsmedaillen geſtiftet. Auch die Landwirtſchaftskammer für „die Provinz Brandenburg hat für das Preisgericht Medaillen zu⸗ geſagt und eine bare Beihilfe zu den Koſten der Ausſtellung bewilligt. Ebenſo ſtiftet die Potsdamer Handelskammer eine Anzahl Medaillen. Der Arbeits⸗ ausſchuß iſt nun mit Rückſicht auf die vielfachen ge⸗ ſchäftlichen Beziehungen der Stadt Werder mit Groß⸗Berlin auch bei uns mit der Bitte um Stiftung eines Ehrenpreiſes vorſtellig geworden. Wir haben beſchloſſen, zu dieſem Zweck den Betrag von 50 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds zu bewilligen und erſuchen, unſerem Beſchluſſe zuzu⸗ ſtimmen. Charlottenburg, den 8. April 1907. Der Magiſtrat. Matting u. i. V. IIIb. 2438. Druckſache Nr. 152. Vorlage betr. Regulierung der Straße 11 b V 3 zwiſchen Suarez⸗ und Witzleben Straße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 8 Nr. 111 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Regulierung der Straße 110 — v — 3 zwiſchen Suarez⸗ und Witzleben Straße auf Koſten der Anlieger wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten der Regulierung einſchließlich der Koſten der Beleuchtungsanlagen und etwaigen Baumpflanzungen in Höhe von 45 020 ℳ find von den Anliegern nach Maßgabe des Fortſchreitens der Regulierungsarbeiten vorher bar einzuzahlen. 3. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 6310 ℳ in das Ertra⸗Ordinarium des Kanaliſations⸗ etats für 1907 einzuſtellen. 4. Die mit den Anliegern Schrobsdorff, Heinrici und Bachſtein abgeſchloſſenen Regulierungsver⸗ träge — Nr. 839, 840 und 851 des Urkunden⸗ verzeichniſſes — werden genehmigt. Die Anlieger der Straße 110 — — 3 haben die Regulierung dieſer Straße beantragt. Die Straße ſtellt eine Verbindungsſtraße zwiſchen der regulierten Suarez Straße und dem bereits regulierten Teile der Witzleben Straße dar. Die mit den Anliegern über die Regulierung gepflogenen Verhandlungen haben zu den hierunter abgedruckten Verträgen ge⸗ führt. Danach haben ſich die Anlieger verpflichtet, das zu ihren Grundſtücken gehörende Straßenland der Straße 11b — V — 3, ſoweit es nicht ſchon ge⸗ ſchehen iſt, unentgeltlich, pfand⸗, laſten⸗ und koſten⸗ frei an die Stadtgemeinde aufzulaſſen, und die ge⸗ ſamten Koſten der Freilegung, Reguliernng ſowie der Beleuchtungsanlagen und etwaigen Baumpflanzungen anteilig zu übernehmen. Außerdem haben ſie ſich verpflichtet, der Stadtgemeinde für die Regulierung je nach dem Fortſchreiten der Arbeiten entſprechende Barbeträge vorher zur Verfügung zu ſtellen und zur Sicherſtellung ihrer Verpflichtungen Pfandſtücke von entſprechendem Werte bei der Stadthauptkaſſe zu hinterlegen. Der Stadtgemeinde entſtehen mithin aus der Regulierung der Straße keine Koſten, auch braucht ſie nicht mit den Koſten in Auslage zu treten, ſodaß ihr auch keine Zinsverluſte erwachſen. Hinfichtlich der Kanaliſationsbeiträge verbleibt es bei den geſetzlichen und ortsſtatutariſchen Be⸗ ſtimmungen. Die Koſten der Herſtellung der Kanali⸗ ſation ſind mit 6310 ℳs in das Ertra⸗Ordinarium des Kanaliſationsetats für 1907 einzuſtellen. Dieſe Koſten finden durch die von den Anliegern zu zahlenden Kanaliſationsbeiträge ihre vollſtändige Deckung. Ein Lageplan von der zu regulierenden Straße iſt den Akten vorgeheftet. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 2. April 1907. Der Magiſtrat. Matting. Bredtſchneider. Dr. Maier. IX D. 511. Nummer 839 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg, Verhandelt 42 — zu Charlottenburg, den 18. Februar des Jahres ein⸗ tauſendneunhundertundſieben. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr. Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 des Ausführungsgeſetzes zum Bürger⸗ lichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grund⸗ ſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magiſtrate⸗ ſekretär Otto Brabant von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 29. März 1901. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneteuverſammlung abgebe. 2. Herr Direktor Alfred Schrobsdorff wohnhaft Charlottenburg Stuttgarter Platz 15. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. , ,