Grundſtücke anteilig entfallenden Koſten der vorläufigen Pflaſterung zu zahlen. b) der Stadtgemeinde für die Straße 11b je nach dem Fortſchreiten der Arbeiten entſprechende lediglich nach dem Ermeſſen der ſtädtiſchen Tief⸗ bauverwaltung von dieſer feſtzuſetzende Bar⸗ beträge innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung zur Verfügung zu ſtellen. Die Errechnung der hiernach anzufordernden Beträge erfolgt in der Weiſe, daß die nach dem Fortſchreiten der Arbeiten zur Verfügung zu ſtellenden Beträge von den Anliegern nach Maßgabe des Verhält⸗ niſſes der Straßenfrontlänge ihrer Grundſtücke zur Summe der bebanungsplanmäß gen Bau⸗ fronten an der Straße 11b getragen werden; Herr Bachſtein triit hierbei für die Front der im § 1 genannten 3 Grundſtücke ein. c) für die Erfülluug der unter a und b über⸗ nommenen Verpflichtungen bei der Stadthaupt⸗ kaſſe in Charlottenburg eine Sicherheit in Höhe von 116,68.186 — rd. 21700 ℳ zu hinter⸗ legen. Die Hinterlegung der Sicherheit hat in bar, mündelücheren Wertpapieren oder geeig⸗ neten Wechſeln größerer Banken, die von der Stadtgemeinde für hinreichend ſicher befunden werden, innerhalb 14 Tagen nach Geneymiaung dieſes Vertrages und Aufforderung zu erfolgen. Im Falle der Hinterlegung von Wert⸗ papieren ſind möglichſt große Stücke zu hinter legen und Nummernverzeichnſſe in zweifacher Ausfertigung miteinzurichen. Wertpapiere, deren Zinsfuß 3/⅛ vom Hundert oder mehr beträgt, kommen zum vollen Nennwert, Wertpapiere mit einem Zinsfuß unter 3½ vom Hunderi nur mit 90 vom Hundert ihres Nennwertes in Anrechnung. Im übrigen dürfen nur Weri⸗ papiere hinterlegt werden, welche ſeitens der Deutſcken Reichsbank beliehen werden, und zwar werden dieſe Papiere zu dem bei der Deutſchen Reichsbank beleihbaren Bruchteil des Kurswertes, jedoch nicht über den Nennwert des Papiers hinaus, als Sicherheit ange⸗ nommen. Die Ergänzung einer in Wertpapieren be⸗ ſtellten Sicherheit kann jeitens der Stadtgemeinde gefordert werden, wenn im Falle eines Kurs⸗ rückganges der Kurswert oder der zuläſſige Bruchteil desſelben für den Betrag der Sicher⸗ heit nicht mehr volle Deckung bietet. Der Magiſtrat übernimmt weder die Verzinſung einer etwa hinterlegten Barſicherheit noch die Uberwachung der Ausloſung der Wertpapiere Im Falle der Hinterlegung von Wechſeln ſteht der Stadigemeinde das Recht zu, an Sielle der Wechſel jederzeit eine andere Sicherheit in bar oder mündelſicheren Wertpapieren zu fordern und, wenn dieſem Verlangen nicht ſo⸗ fort entſprochen wird, die Wechſel zu verwerten. die Stadtgemeinde iſt berechtigt, die hinterlegte Sicherheit ohne Beobachtung der in den §§ 1234—1240 Bürgerlichen Geſetzbuchs gegebenen und gemäß § 1243 daſelbſt verzicht⸗ baren Verkaufsvorſchriften außergerichtlich zu verſilbern, wenn die von Herrn Bachſtein zu zahlenden Beiträge nicht oder nicht friſtgerecht gezahlt werden. Die Rückgabe der hinterlegten Sicherheit erfolgt in Höhe der bei der Stadt⸗ hauptkaſſe gemäß § 2b zur Verfügung geſtellten Barbeträge. Der etwa verbleibende Reſt der 234 — Sicherheit wird innerhalb 4 Wochen zurück⸗ gegeben, nachdem die Abrechnung von den beteiligten Anliegern anerkannt und der Regu⸗ lierungskoſtenbeitrag gezahlt iſt. d. der Stadtgemeinde das Recht einzuräumen, die Krone des anzuſchüttenden Straßendammes in einer größeren Breite als in der Breite zwiſchen den Straßenfluchtlinien herzuſtellen und zu ge⸗ ſtatten, daß die Verbreiterung des Erddammes ſowie die Böſchung für die erforderliche Straßen⸗ aufhöhung auf ſein Grundſtück gelegt werden, auch das Beſtehen der Erdſchütmung hier ent⸗ ſchädigungslos zu dulden. Sollte den Grund⸗ ſtücken durch die Herſtellung und das Beſtehen des Straßenkörpers in irgend einer Weiſe Schaden zugefügt, die Zugänglichkeit und die Bewirtſchaftung oder die Entwäſſerung er⸗ ſchwert oder geſtört werden, ſo ſteht Herrn Bachſtein ſowie den Herren Bamberg und Rinne in keiner Weiſe ein Anſpruch auf Schadenerſatz gegenüber der Stadtgemeinde Charlottenburg zu. Eiwaige Anſprüche der Herren Bamberg und Rinne hat Herr Bachſtein zu vertreten und dafür einzuſtehen, daß die Herren Bamberg und Rinne ooer deren Rechtsnach⸗ folger die von Herrn Bachſtein übernommenen Verpflichtungen zur Erfüllung bringen. 3 Wegen Zahlung der Kanaliſationsbeiträge ver⸗ bleibt es bei den geſetztichen und ortsſtatutariſchen Beſtimmungen. § 4. Herr Bachſtein verpflichtet ſich, von den auf ſeinem Grundſtück Band 141 Blatt Nr. 5122 des Grundbuchs an der Siraße 11b zu errichtenden Gebäuden die für die Ausführung beſtimmten Ent⸗ würfe der ſichtbaren Außenſeite mimdeſtens im Maß⸗ ſtab 1: 50 dem Magiſtrat zur Genehmigung vorzu⸗ legen, gleichzeitig auch die zur Beurteilung erforder⸗ lichen Grundriſſe und Schnitte ſowie einen kurz ge⸗ faßten Erläuterungsbericht beizufügen. Der. Er⸗ läuterungsbericht muß Angaben über die zu ver⸗ wendenden ſichtbar bleibenden Bauſtoffe nach Art ihrer Verwendung, Oberflächenbehandlung und Farbe enthalten. Innerhalb 3 Wochen nach Eingang eines Ent⸗ wurfs mit den zugehörigen Anlagen hat der Magiſtrat über das Ergebnis ſeiner Prüfung ſich zu äußern und gegebenenfalls ſeine Abänderungsforderungen zu ſtellen. Dabei iſt der Magiſtrat jedoch nicht be⸗ rechtigt, die Verwendung teuerer Bauſtoffe zu ver⸗ langen. Andererſeits iſt der Einwand ausgeſchloſſen, daß bereits getroffene Maßnahmen irgend weicher Art die verlangten Anderungen nicht mehr zulaſſen oder daß die Anderungen mit Geldverluſten verbunden ſind. Die Entwürfe müſſen vielmehr ſo zeitig ein⸗ gereicht werden, daß durch Abänderungen keine nutzlos aufgewendeten Koſten entſtehen. Hat innerbalb der oben feſtgeſetzten Friſt von 3 Wochen der Magiſtrat ſich nicht geäußert, ſo gilt der Entwurf als genehmigt und iſt ohne Anderungen für die Ausfüyrung einzuhalten. Werden vom Magiſtrat Anderungen gefordert, ſo gilt die Geneh⸗ migung auf Grund des eingereichten Eatwurfs mit ſeinen Anlagen erſt als erteilt, nachdem Herr Bachſtein ſich ſchriftlich zu der Ausführung nach den vom Maaiſtrat geſtelten Bedingungen ohne Einſchräukung bereit⸗ erttärt nat. 2 Hält es der Magiſtrat für erforderlich, die end⸗ giltige Genehmigung noch von der Vorlage eines