—— 240 — ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Stadtbau⸗ ingenieur — F§. 1b des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genanne iſt am 17. November 1874 geboren, hat im Dezember 1901 die erſte Haupi⸗ prüfung für das Ingenieurbaufach und im Februar 1905 die zweite Haupiprüfung für das Waſſer⸗ und Straßenbaufach benanden. Er war als Regierungs⸗ baumeiſter bei dem Melioraiionsbauamt II in Magdeburg und bei der Rheiniſchen Provinzial⸗ verwaltung beſchäftigt. Seit dem 15. November 1906 iſt er als Leiter des Brückenneubau⸗Bureaus in unſerer Verwaltung tätig. Seine Führung und Leiſtungen waren gut. Wir haben deshalb beſchloſſen, ihn in der durch das Ausſcheiden des Stadtbau⸗ ingenieurs Lorey am 1. Mai d. I. frei werdenden Sielle auf Lebenszeit anzuſtellen. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 4. April d. I. iſt Zangemeiſter geſund und dienſt⸗ brauchbar. Des Weitere iſt aus ſeinem Perſonalheft erſichtlich. Charlottenburg, den 10. April 1907. Der Magiſtrat. Matting. Druckſache Nr. 162. Vorlage betr. Annellung von Hilfsboten als Beamte zu vorübergehenden Dienſtieiſtungen. Urſchriftlich mit 18 Perſonalheften an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich üver die Anſtellung der nachſtehend auf⸗ geführien Perſonen als ſtädtiſche Beamte zu vorüvengehenden Dienſtleinungen (Hilfs⸗ boten) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären: v. Aſten, 2. Dimke, 3. Diſcher, 4. Erlecke, 5. Grube, 6 7 8 I. 4649. 14¹ Harder, . Hartlep, Chriſtian, 8. Hartlep, Gottlieb, 9. Haugwitz, . Jentich, . Jürgens, Kleinſchmidt. Koch, . Nielbock, .Piper, Riſch. . Unger, 18. Zachow. Die Genannen ſollen nach Bedarf als Hilfs⸗ boten mit der Zunellung der Steuerveranlagunge⸗ Benachrichtigungen beſchäftigt werden. Es iſt des⸗ halb erforderlich, ſie als „ſtädtiſche Beamte zu vor⸗ überg henden Dienſtleiſtungen anzuſtellen (§§ 1 und 2 des K mmunalbeamten⸗Geſetzes und § 1 des Orts⸗ ſtatuis betr. die Anſtellung der Beamten). Die perſönlichen Verhältniſſe gehen aus den Perſonalheften hervor. Die erforderlichen Mittel ſind durch den Etat Ord. 1 — 2 — 5 für 1906 und Ord. 1 — 2 — 6 für 1907 bereitgeſtellt. Charlottenburg, den 21. März 1907. Der Magiſtrat. 1. 370. Matting. Schol tz. Druckſache Nr. 163. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Ingenieurs Albert Lakaff werden Einwendungen nicht erhoben. Der Ingenieur Albert Lakaff iſt am 13. Februar1878 zu Bonneweg im Staate Luxemburg geboren, katho⸗ liſcher Konfeſſion und befitzt durch Abſtammung die luremburgiſche Staatsangehöriakeit. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1893 hat er ſich in ſeinem Geburts⸗ orte, von da ab in Carlsbourg in Belgien, Aarau in der Schweiz, Zürich und Altenburg in Sachſen aufgehalten. Seit dem 23. Auguſt 1904 wohnt er in Charlottenburg, z 3t. Röntgen Straße 8. Er iſt als Ingenieur bei den ſtädtiſchen Gas⸗ anſtalten beſchäftigt und verdient jährlich 2500 ℳ. Außerdem beſitzt er in Luremburg ein Grundſtück im Werte von 24 000 ℳ, das einen Ertrag von jährlich 2000 ℳ abwirft. Von dieſem Einkommen wird Lakaff auch zur Steuer veranlagt. Als Gruͤnde für ſeine Einbürgerung führt Lakaff an, daß er bei den hieſigen Gaswerken eine Lebens⸗ ſtellung inne hat, die er vorausſichtlich nie wieder verlaſſen wird. Wir haben gegen den Antrag keine Bedenken. Charlottenburg, den 6. April 1907. Der Magiſtrat. Matting. Scholtz. IIIa. 127. Druckſache Nr. 164. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Anlage an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Schloſſergeſellen Guſtav Adolf Stephani werden Einwendungen nicht oner Der Schloſſergeſelle Guſtav Adolf Stephani iſt am 8. Februar 1883 zu Reußmarkt im Staate Ungarn geboren, evangeliſcher Konfeſſion und beſitzt durch Abſtammung die ungariſche Staatsangehörigkeit. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1895 hat er ſich in Reußmarkt, von da ab in Hermannſtadt, Wien, München und Heidelberg aufgehalten. Seit dem 6. Oktober 1903 wohnt er in Charlottenburg, z. 3. Schillerſtr. 96. Stephani arbeitet bei der Firma Annowskis Nachfolger, hier, Bleibtreuſtraße 3 als Schloſſer⸗ geſelle und verdient wöchentlich 25—26 ℳ, für 1906 iſt er mit 6 ℳ zur Staatseinkommenſteuer veranlagt. Zur Begründung des Geſuches führt er an, daß er von deutſchen Eltern abſtamme und auch nur die deutſche Sprache vollſtändig beherrſche, während er der ungariſchen Sprache nicht mächtig ſei. Er will ſich dauernd hier niederlaſſen und bittet des⸗ halb um Aufnahme in den preußiſchen Staatsverband. Dem Antrage ſtehen keine Bedenken entgegen. Charlottenburg, den 21. März 1907. Der Magiſtrat. Matting. Scholtz. IIIa 2605.