Die Stadtverordneten⸗Verſammlung hat durch Beſchluß vom 3. Oktober 1906 dem Bau eines Re⸗ formrealgymnaſiums nebſt Direktorwohnhaus auf Weſtend vorbehaltlich der Vorlage eines beſonderen Bauentwurfs und eines Koſtenanſchlages zugeſtimmt. Die endgültige Bauſumme hat ſich gegen den Koſtenüberſchlag des Vorentwurfs um 45 500 ℳ erhöht. Dieſe Mehrkoſten entſtehen durch das Auf⸗ füllen des ganzen Baugeländes um 3 bis 3½ m, bedingt durch die Höherlegung der Straße 26 und ferner durch die hohen Koſten des Feuermelders. Alles Nähere über den Bau iſt aus dem bei⸗ liegenden Erläuterungsbericht erſichtlich. Zu dem vorliegenden Bauentwurf bemerken wir noch, daß ſich bei ſeiner Ausarbeitung weſentliche Anderungen gegen den Vorentwurf nirgends als notwendig er⸗ wieſen haben. Wir folgen mit dieſem Antrage den Beſchlüſſen der Hochbaudeputation und der Deputation für die höheren Lehranſtalten. Charlottenburg, den 24. April 1907. 2 Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Neufert. VII B 194. Erläuterungsbericht zum Bauentwurf eines Reformrealgymnaſiums auf Weſtend. Hierzu 1 Lageplan, 16 Blatt Zeichnungen, 1 Koſtenanſchlag. 1. Vorgeſchichte. Am 25. Februar 1903 hat die Stadtverordneten⸗ Verſammlung folgendem Antrage des Magiſtrats zugeſtimmt: „Von Oſtern 1903 an iſt ein Reform⸗ realgymnaſium in dem Schulhauſe der Realſchule in der Guerickeſtraße zu entwickeln“. Eine dauernde Unterbringung dieſer neuen An⸗ ſtalt in dem genannten Gebäude war ſelbſtverſtändlich von vornherein ausgeſchloſſen, und es war auch bereits in der Begründung zu dem obigen Antrage darauf hingewieſen, daß nur bis Oſtern 1907, im Notfalle bis Oſtern 1908, ein Verbleiben in dem Realſchul⸗ gebäude Guerickeſtraße möglich ſei. Danach hätte bereits ſpäteſtens vor einem Jahr mit dem Bau eines neuen Schulgebäudes begonnen werden müſſen. Der Mangel eines geeigneten Grundſtücks machte dies aber unmöglich. Erſt am 12. Januar 1906 wurde ein 6000 qm großes Grundſtück an der Kaſtanienallee erworben und zwar ausdrücklich zu dem Zweck, dort den er⸗ forderlichen Neubau für das Reformrealgymnaſium zu errichten. Bei weiteren Bemühungen um ein Grundſtück für eine Gemeindedoppelſchule in derſelben Gegend kam man jedoch zu dem Schluß, daß das bereits erworbene Grundſtück ſchon wegen ſeines Zu⸗ gangs von zwei Straßen ſich beſſer für eine Doppel⸗ ſchule eigene, während für das Reformrealgymnaſium ein in nächſter Nähe gelegenes Grundſtück ſich als günſtiger erwies. Der Ankauf dieſes letzteren konnte erſt durch einen Antrag vom 26. Juni 1906 der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung empfohlen werden. Um nicht noch weitere Verzögerungen für den Bau ein⸗ treten zu laſſen, wurde gleichzeitig mit dem Grund⸗ ſtücksankauf ein Vorentwurf für den Neubau vorgelegt. Beide Anträge gelangten auf die Tagesordnung der erſten Sitzung nach den großen Ferien und wurden von der Stadtverordneten⸗Verſammlung am 12. September und 3. Oktober 1906 angenommen. 258. 2 — Dem Auftrage zur Aufſtellung des Bauentwurfs mit Koſtenanſchlag hat ſich die Hochbauinſpektion I ſofort unterzogen und die umfangreiche Arbeit nach Möglichkeit derart beſchleunigt, daß ſie ihre Arbeit am 26. März 1907 der Sitzung der Hochbau⸗ deputation unterbreiten konnte. Inzwiſchen hat ſich nun aber die Not an ver⸗ fügbaren Schulräumen in der Weiſe geltend gemacht, daß für Oſtern 1907 und für Oſtern 1908 der Bau je einer Baracke mit jedesmal zwei Klaſſen beſchloſſen werden mußte. Die Fertigſtellung des Neubaues wird alſo, ſobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, mit größter Beſchleunigung betrieben werden müſſen. 2. Bauſtelle. Das nunmehr endgiltig für den Bau beſtimmte Grundſtück liegt an der Straße 26 in dem Gebiets⸗ teile von Neuweſtend, für deſſen Bebauung durch Polizeiverordnung vom 21. Februar 1903 eine offene Bauweiſe mit beiderſeitigem Bauwich vor⸗ geſchrieben iſt. Das Grundſtück liegt in dem Winkel zwiſchen Kaiſerdamm und Reichsſtraße etwa 400 m nordweſt⸗ lich vom Reichskanzlerplatz entfernt und grenzt mit ſeiner weſtlichen Ecke an den vor der jetzigen Trab⸗ rennbahn gelegenen Platz A. Zum Baublock 26 gehörig, umfaßt es die Baugrundſtücke / bis 11, welche zuſammen eine Fläche von 7252 qm Bauland und 650 qm Vorgarten enthalten. Die Form des Grundſtücks weicht nicht ſehr von der eines Rechtecks ab, welches etwa 60 m tief und 135 m lang iſt. Straßenfluchtlinie und Baufluchtlinie verlaufen in ſchwacher Krümmung von Nordweſt nach Südoſt. Die im letzten Winter fertiggeſtellte Straße 26 liegt um 3 bis 3,5 m höher, als das alte Gelände, ſodaß das Grundſtück um etwa 3 m angehöht werden muß. Aus dieſem Grunde iſt es leider nicht möglich, den ziemlich reichen Beſtand an gut entwickelten Kiefern⸗ bäumen auch nur teilweiſe zu erhalten. Der Unter⸗ grund des jetzigen Geländes iſt guter tragfähiger Sand. Das Grundwaſſer liegt ſehr tief. 3. Geſamtanordnung auf dem Grundſtücke. Für die Geſamtanordnung des Baues und der Höfe iſt zunächſt von ausſchlaggebender Bedeutung, daß alle einzelnen Unterichtsräume eine für den jedesmaligen Zweck möglichſt günſtige Beleuchtung erhalten. Alle nach der Straße zu gelegenen Räume ſind nun von 9 Uhr morgens bis zum Spätnach⸗ mittage der Sonne ausgeſetzt, alſo abgeſehen vom phyſikaliſchen Unterricht am uetone nee gut für Unterrichtsräume geeignet. Die beſte Lage für dieſe iſt vielmehr in Bezug auf Himmelsrichtung die Rückſeite eines längs der Baufluchtlinie errichteten Gebäudes. Von einem ſenkrecht zur Baufluchtlinie ange⸗ ordneten Gebäudeteil würdef allerdings die nach Nord⸗ weſt gerichtete Seite ebenfalls für Unterrichtsräume gut zu verwenden ſein, da dieſe Räume erſt am Spätnachmittag, alſo nach Schluß des Unterrichts, von der Sonne betroffen werden. Aber bei der geringen Tiefenausdehnung des Grundſtücks würde ein ſolcher ſenkrecht zur Baufluchtlinie errichteter Gebäudeteil allein nicht ausreichen. Die Verbindung des Seitenflügels mit einem längs der Straße an⸗ zuordnenden Gebäude würde aber inſofern wieder ungünſtige Verhältniſſe hervorrufen, als ſich dabei das ſtörende Zurückblenden der Sonnenſtrahlen von dem einen Gebäudeflügel auf den anderen nie ganz vermeiden laſſen würde.