— 261 noch höher gelegenen Plattform über dem vorderen ſteilen Dache nicht rätlich erſcheinen laſſen. 7. Zugänglichkeit der Räume. Es bleibt nun noch nötig, das Erforderliche über die Eingänge, Flure und Treppen nachzuholen. Der Haupteingang liegt am günſtigſten möglichſt in der Mitte der Anſtalt. Würde man ihn mehr an die Seite rücken, ſo würde ein zweiter Eingang von der Straße aus notwendig werden, der dann aber die Aufſicht bedeutend erſchweren würde. Bei der gewählten Anordnung iſt in der Tat nur ein Eingang von der Straße aus erforderlich, der in der Nähe der Schuldienerwohnung gelegen, von dort aus leicht überwacht werden kann. (Die Einfahrt an der Nordweſtgrenze des Grundſtücks dient lediglich dem Kohlenverkehr). Die über dem Eingangsraum gelegenen größeren Vorplätze ſollen dazu dienen, einige Hauptſammlungsſchränke aufzunehmen, damit der Schüler ſtets die wichtigſten Anſchauungsgegen⸗ ſtände vor Augen hat. Abgeſehen von dieſen Vor⸗ hallen wird der Verkehr zu den einzelnen Räumen des Saalbaues durch einen Mittelflur von 3,39 m Breite vermittelt. Wenn auch im allgemeinen in Schulgebäuden die Anordnung von Seitenfluren wegen der beſſeren Beleuchtung vorzuziehen iſt, ſo ſind in dem vorliegenden Falle ernſtliche Bedenken gegen die Anlage eines Mittelflurs durchaus nicht geltend zu machen. Erſten⸗ bekommt derſelbe bei ſeiner garnicht ſo übermäßigen Länge durch das weſtliche Treppenhaus eine ge⸗ nügende Beleuchtung, die an geeigneten Stellen noch durch Anordnung von Türoberlichten verſtärkt werden ſoll, zweitens wird ein regerer Maſſenverkehr, wie er auf dem Seitenflur des Klaſſenbaues ſich in jeder Pauſe abſpielen wird, auf dieſen Fluren nur ganz ausnahmsweiſe herrſchen. Außer den beiden bereits erwähnten Treppen am weſtlichen und am öſtlichen Ende des Schulhauſes iſt noch eine Haupttreppe ziemlich in der Mitte des Schulhauſes vorhanden, welche den hauptſächlichſten Verkehr innerhalb des Gebäudes aufzunehmen beſtimmt iſt. Sie hat eine Laufbreite von 3,22 m, während die beiden anderen Treppen eine ſolche von 2,35 und 1,65 m erhalten. Die Geſamtbreite genügt alſo den Vorſchriften über die Verkehrsſicherheit vollſtändig, da nach dieſen bei einer Zahl von 960 Perſonen 500. 0,7 460. 0,5 2 190⸗ — 150 5,8 m Treppenlaufsbreite ge⸗ fordert wird. Auch die Ausgänge, für welche dieſelbe Breite vorgeſchrieben iſt, genügen der Vorſchrift reichlich, denn es ſind vorhanden 0 am Haupteingang 3. 1,80 - an der Weſttreppe an der Sſreppceete 2. 2 Hinterausgänge 2. 2. 1,18—. 4.22 m zuſammen 13,30 m Alle Räume des Schmlhauſes ſind ſo gelegen, daß von ihnen immer mehr als 1 Treppe und 1 Aus⸗ gang erreichbar iſt. 8. Anardnung der Geſchoſſ e. Nu m 4. + 2 — 1 14. 2110 , e Se er ulne ib ten ſind ausnahmslos 4 en und einem hoch gelegenen für Kellergeſ )oß eingerichtet. ———— Die Bauordnung für den Bezirk Neuweſtend geſtattet nur die Anordnung von Wohngeſchoſſen und den teilweiſen Ausbau des Dachgeſchoſſes. Wollte man alſo hier das Kellergeſchoß bewohnbar herrichten, ſo würde man darüber außer dem nur teilweiſe ausnutzbaren Dachgeſchoß nur noch 3 Ge⸗ ſchoſſe errichten können. Es ſchien deshalb von vornherein günſtiger, kein bewohnbares Kellergeſchoß vorzuſehen, ſondern ſtatt deſſen lieber gleiy ein volles hohes Geſchoß über der Erde anzuordnen und die Kellerräume für die Heizung, Lüftung uſw. ganz in die Erde einzuſenken. Das hat zur Folge, daß die Erdgeſchoßräume nicht 1.5— 2,0 m, ſondern nur etwa 0,15 m über dem Boden liegen und daß infolgedeſſen ſämtliche Unterrichtsräume in allen 4 Geſchoſſen um etwa 1,35— 1,85 m weniger hoch über der Straße liegen als in den bisherigen Schul⸗ gebäuden. Eine weitere Folge dieſer Abweichung von dem bisher üolichen iſt, daß die Turnhalle nicht, wie bei den bisherigen Bauten, in denen die Turnhalle im Hauptbau eingebaut iſt, anderthalb Stockwerk hoch iſt, ſondern zwei volle Stockwerke umfaßt. Jedoch weicht die ſo erreichte Höhe von etwa § m nicht erheblich ab von dem entſprechenden Maße der in einem eigenen Gebäude errichteten Turnhallen. 9. Grundriß des Wohnhauſes. Das Wohnhaus enthält im Erdgeſchoß drei Wohnzimmer, die Küche und die erforderlichen Nebenräume, im Obergeſchoß 5 Schlafzimmer, ein Badezimmer und eine Mädchenkammer. Die Waſch⸗ küche iſt im Dachgeſchoß untergebracht. 10. Bauart. Das Außere des Gebäudes ſoll im Erdgeſchoß mit roten Handſtrichſteinen verblendet werden, während die übrigen Stockwerke geputzt werden ſollen. Die Straßenſeite des Saalbaues ſoll an den wichtigeren Stellen, namentlich am Haupteingang durch die Verwendung von Sand⸗ oder Kalkſtein hervorgehoben werden. Auch für die Pfeiler der unteren Vorhallen ſind Werkſteine vorgeſehen. Im Innern ſoll außer den Vorhallen nur der Schulſaal eime reichere Ausſtattung mit Stuck er⸗ halten. Außerdem ſollen auch noch die Trinkſtellen auf den Fluren architektoniſch hervorgehoben werden. Alle Schmuckformen am Außeren und im Inneren ſollen möglichſt in Beziehung zum Zwecke der Schule geſetzt werden. Sie ſollen auf dieſe Weiſe den Schulern gleichzeitig zur Anregung und Belehrung dienen. So ſollen im öſtlichen Treppenhaus die einzelnen Stockwerke in den verſchiedenen in Deutſch⸗ land heimiſch geweſenen Stilformen ausgebildet werden, um das Verſtändnis der Schüler durch Anſchauung zu wecken. Auch die Dachaufbauten ſollen ſo ausgebildet werden, daß ſie als Vorbilder für den Zeichenunterricht dienen können. Im übrigen ſoll der Ausbau dem ſonſt bei Bauten für höhere Schulen Üblichen entſprechen. 11. Heizung. Sämtliche Räume der Anſtalt werden mittelſt einer Dampf⸗Niederdruckheizung erwärmt. Die Be⸗ heizung erfolgt zum Teil durch vorgewärmte friſche Luft, zum Teil durch Radiatoren, welche zur Ver⸗ ringerung von Zugluft unter den Fenſtern der Räume angebracht ſind. Die Lüftung wird gleichzeitig durch Zuführung der erwärmten friſchen Luft und durch Abführung