4.—.——.—.——.—— werden dann in beſonderer Vorlage weitere untrege, — 2 2682. —— ſondern nur für ein Syſtem aufgeſtellt und dem⸗ entſprechend bei dem zeichneriſchen Entwurf dieſes Syſtem zu Grunde gelegt, und zwar iſt hierfür das Syſtem mit ſympathiſchen oder Springuhren gewählt worden. Nach der Genehmigung unſerer Vorlage ſeiteuns der Stadtverordneten⸗Verſammlung be⸗ abſichtigen wir, die Herſtellung der öffentlichen Uhren⸗ anlage auszuſchreiben und ſie demjenigen Unternehmer zu übertragen, deſſen Angebot am vorteilhafteſten ſein wird. Der hierzugehörige allgemeine Entwurf ſoll alſo keineswegs die Uhrenanlage als ſolche oder in ihren einzelnen Teilen, abgeſehen von der Ver⸗ teilung der Uhren über das Stadtgebiet, irgend wie feſtlegen, ſondern ſoll nur ein Bild davon geben, wie eine ſolche Anlage überhaupt gedacht werden kann, und als Grundlage für die Koſtenberechnung dienen. Indem wir bezüglich der Einzelheiten auf den in der Mappe befindlichen Erläuterungsbericht verweiſen, wollen wir hier nur kurz die Grundzüge des Entwurfs hervorheben. Der Entwurf ſieht zwei Hauptuhrenwerke vor, und zwar das eine in unſerer Oſtfeuerwache in der Rankeſtraße, das zweite in der im Bau befindlichen Südwache in der Suarezſtraße. Die Feuerwehr, in deren Gebäuden alſo die Zentralſtellen der Anlage untergebracht werden ſollen, ſoll den Betrieb der ge⸗ ſamten Anlage leiten, da ſie bereits über ein hierfür geeignetes Perſonal verfügt. Von den Hauptuhren⸗ werken gehen je drei Kabelleitungen nach den einzelnen Uhren aus. Dieſe Kabelleitungen ſollen, ſoweit dies möglich iſt, die vorhandenen Kabelröhren der Feuer⸗ wehr mitbenutzen, ſodaß Aufgrabungen nur in be⸗ ſchränktem Umfange erforderlich ſein werden. Das Bedürfnis nach genau richtig gehenden Uhren erſtreckt ſich nicht nur auf die nur in be⸗ ſchränkter Zahl herzuſtellenden öffentlichen Uhren auf den Straßen und Plätzen; auch ſonſt, und zwar in erſter Linie in den ſtädtiſchen und ſonſtigen öffent⸗ lichen Gebänden (Hochſchulen, Kirchen, Schulen, Feuerwehrwachen, Krankenhäuſer, Rathaus, Polizei⸗ Prüſidium u. ſ w.) — ferner auch in Privathäuſern, in Fabriken, Geſchäftshäuſern und Geſchäftsräumen u. ſ. w. beſteht das Bedürfnis, genau richtig gehende Uhren zu haben, deren Gang von einer Zentralſtelle aus fortdauernd geregelt wird. Wir ſind daher der Anſicht, daß das Kabelnetz und die Zentrale für die öffentliche Uhrenanlage ſo angelegt werden muß, daß auch dem Bedürfnis zum Anſchluß anderer Uhren in öffentlichen und Privathäuſern jederzeit durch weiteren Ausbau des Kabelnetzes entſprochen werden kann. Der Entwurf iſt daher ſo aufgeſtellt worden, daß von jedem der beiden Hauptuhrenwerke aus etwa 1500 Uhren im Ganzen alſo 3000 betrieben werden können, und es wird nach unſeren Berech⸗ nungen vorausſichtlich möglich ſein, eine richtig gehende und fortdauernd regulierte Uhr gegen Zahlung einer jährlichen Entſchädigung von 12 bis 20 d je nach der Größe vorzuhalten. Die beiden Zeichnungen Bl. 2 und 3 ſollen ein Bild der ge⸗ ſamten Anlage geben unter der Annahme, daß in jeder Straße Uhren angeſchloſſen werden müſſen: in Wirklichkeit wird die Anlage dieſe Vollſtändigkeit . . K 25 Mͤit der Erweiterung des Kabelnetzes zum An⸗ ſchluß der öffentlichen Gebn de und von Privat⸗ gebäuden 4½4 wir erſt vorzugehen, wenn die öffentlichen Uhren fertig aufgeſtellt und einige Zeit im Betrieb geweſen ſein werden und wir hier die 40 geſammelt haben werden. Wir namentlich auch hinfichtlich der Gebühren für den Anſchluß privater Uhren ſtellen Mit der Herſtellung des Kabelnetzes und der Uhrenzentrale für die öffentliche Uhrenanlage beab⸗ ſichtigen wir vorzugehen, ſobald der Vertrag mit der Deutſchen Kioskaefellſchaft wegen Aufſtellung der Kioske abgeſchloſſen ſein wird, und hoffen die öffent⸗ liche Uhrenanlage gleich eitig mit der Eröffnung der Kioske in Betrieb zu ſetzen, alſo etwa am 1. April 1908. Die Mittel für eine öffentliche Uhrenanlage ſind bereits in dem Ordinarium des Stadthaushalts⸗ etats für 1907 im Kapitel VIII Abſchn. 12 vor⸗ geſehen, und zwar werden von den dort bereit geſtellten 70000 ℳ hier nur 66000 ℳ angefordert. Der Unterſchied erklärt ſich daraus, daß 3 öffent⸗ liche Uhren, die wir früher noch geplant hatten⸗ auagenblicklich noch nicht zur Ausführung kommen ſollen. Charlottenburg, den 24. April 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. IX A. 654. Dr. Maier. Druckſache Nr. 190. Vorlage betr. Verlegung eines dritten Druck⸗ rohrs vom Pumpwerk I nach dem Rieſelfeld. Urſchriftlich mit den Akten Fach 28 Nr. 4 und mit einer Mappe, enthaltend 14 Blatt Zeichnungen, 1 Erläuterungsbericht und 2 Koſtenanſchläge an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der vorgelegte Entwurf für die Verlegung der erſten Teilſtrecke eines dritien Druckrohres (erſter Bauabſchnitt) wird genehmigt. Der im Kanaliſationsetat für 1907. Ertra⸗ Ord. Abſchnitt 1 Nr. 4 vorgeſehene 1. Teil⸗ betrag für die Verlegung eines neuen Druck⸗ rohres in Höhe von 824000 ℳ wird auf 1033500 ℳ erhöht. Bei Gelegenheit der landespolizeilichen Ge⸗ nehmigung der Kanaliſation von Weſtend (Syſtem I1) hat die Landespolizeibehörde uns u. a. zur Pflicht gemacht, ein drittes Druckrohr von mindeſtens 1,0 m Durchmeſſer zur Verbindung unſeres Pumpwerks 1 mit dem Rieſelfelde im Jahre 1907 herzuſtellen. Unter dieſer Bedingung hat ſich die Auffſichtsbehörde damit einverſtanden erklärt, daß die Abwäſſer von Weſtend dem Pumpwerk 1 in der Sophie Charlotten Straße zugeführt werden und daß auf den Bau eines eigenen Pumpwerks für Weſtend bis auf weiteres verzichtet wird. Der Magiſtrat hat dieſe Bedingungen angenommen in der Erwägung, daß es auf dieſe Weiſe möglich ſein wird, den koſtſpieligen Bau des neuen Pumpwerks noch auf mehrere Jahre hinauszuſchieben. Die Notwendigkeit der Verlegung eines neuen Druckrohres iſt von uns ſchon ſeit langem erkannt worden. Wir ſind bisher jedoch dieſer Frage nicht näher getreten, da wir die tatſächlichen Waſſer⸗ mengen, die dem Pumpwerk 1 von dem Charlotten⸗ burger Gebiet zufließen, nicht überſehen konnten, ſo lange als die Vororigemeinden Schöneberg, Wilmers⸗ dorf, Friedenau, Schmargendorf und Grunewald an unſer Kanaliſationsſyſtem angeſchloſſen waren. Nach⸗ dem nunmehr jedoch die Verträge mit dieſen Ge⸗ meinden wegen Einleitung des Abwaſſers in unſere Kanaliſation ihr Ende erreicht haben und wir die genauen Waſſermengen kennen, die in Zukunft von dem Pumpwerk zu bewältigen ſein werden, kann die b)