—— 267 — zahlen ſein. 0— Jahre 1907 für die Erweiterung des Pumpwerks 1 vorgeſehenen Koſten in Höhe von 400 000 ℳ, nur ſolche in Höhe von 50 000 ℳ erforderlich werden. Sollte ſich dagegen der Verſuch nicht bewähren, ſo wmürden die Koſten desſelben in Höhe von 16 000 ℳ allerdings vergeblich aufgewendet worden ſein und die im Etat vorgeſehenen Mittel würden um die gleiche Summe erhöht werden müſſen. Da die erforderliche Menge elettriſcher Energie auch bei Durchführung des gleichen Betriebes bei den ſpäter noch erforderlichen Erweiterungen dieſes Pumpwerkes nicht ſo bedeutend ſein wird, daß ſie ſeitens des Elektrizitätswerkes nicht ſtets und unter allen Umſtänden geliefert werden könnte, ſo haben wir die Bedenken, welche aus dieſem Grunde gegen die Verwendung elektriſchen Antriebes auf dem neu⸗ zuerbauenden Pumpwerk 11/111 am Fürſtenbrunner⸗ weg ſprechen, hier fallen laſſen können. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Kanaliſationsdeputation. „Charlottenburg, den 25. April 1907. Stizan Ani Der Magiſtrat. „e Schuſtehrus. Bredtſchneider. IX. A. 667. 2% n zul Druckſache Nr. 192. Vorlage In dieſem Falle würden ſtatt der im betr. Errichtung von 2 Maſchinen⸗ kranen. 45 Urſchriftlich mit den Akten Fach 19 Nr. 2 Bd. II und III und Mappe III 38 enthaltend 3 Pläne, einen Erläuterungsbericht und einen Koſtenanſchlag 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Ausbau der ſtädtiſchen Ladeſtraße am Landwehrkanal und die Errichtung von 2 weiteren Maſchinenkranen auf derſelben nach Maßgabe des vorgelegten Entwurfes und Koſtenanſchlages wird genehmigt. Der koſten⸗ anſchlagsmäßige Betrag von 136 300 ℳm hier⸗ zu wird aus Anleihemitteln bewilligt. 1 1 Der Magiſtrat wird ermächtigt, wegen der Benutzung der beiden neuen Krane durch die Ziegel⸗ Transport A.⸗G. mit dieſer einen Vertrag auf der Grundlage der abgedruckten Grundzüge abzuſchließen. In unſeren Vorlagen vom 11. Januar 1904 — Druckſache Nr. 13 — betr. die Herſtellung von 2 fahrbaren Kranen auf der ſtädtiſchen Ladeſtraße am Landwehrkanal (Bl. 116 1I1 M. 13 1) und vom 30. Auguſt 1905 — Druckſache Nr. 320 — betr. Ankauf von Grundſtücken für einen Stätteplatz (Bl. 35 R II 8 59) hatten wir bereits darauf hingewieſen, daß die vorhandenen öffentlichen Lade⸗ ſtraßen und die Einrichtungen auf dieſen nicht ausreichen, um den von Jahr zu wachſenden Be⸗ ürfniſſen des Löſch⸗ und Ladeverkehrs zu genügen. Durch die nach Maßgabe unſerer vorbezeichneten Vorlage vom 11. Januar 1904 und des Beſchluſſes der Stadtverordneten⸗Verſammlung vom 20. Januar 1904 erfolgte Errichtung der z. Zt. beſtehenden beiden Maſchinenkrane auf der Ladeſtraße am Land⸗ wehrkanal ſind zwar die Verhältniſſe etwas beſſer geworden, es macht ſich aber immer noch ein größeres Bedürfnis nach der Neueinrichtung von weiteren 4144 eltend. Die beiden hier vorhandenen Maſchinenkrane ſind durch den Löſch⸗ und Lade⸗ verkehr bereits derart voll beanſprucht, daß es nicht 411. Krane längere Zeit dauernd zur Löſchung ihrer Maſſengüter benutzen wollen, ſie zu dieſem Zweck zur Verfügung zu ſtellen. Bereits im vorigen Herbſt iſt die in Berlin domi⸗ zilierende Ziegel⸗Transport⸗Geſellſchaft m. b. H., welche ſich inzwiſchen in eine Aktiengeſellſchaft unter der Firma „Ziegel⸗Transport⸗Aktiengeſellſchaft“ umgewandelt hat, mit uns wegen der Schaffung von Ansladegelegenheit für ihre Zwecke auf den ſtädtiſchen Ladeſtraßen in Charlotten⸗ burg in Verhandlung getreten. Dieſe Aktien⸗ geſellſchaft, deren Statut ſich Bl. 163 und 170 der Akten Bd. 11I befindet, iſt mit einem Grundkapital von 2 500000 ℳ errichtet, um in erſter Linie den Transport von Ziegelſteinen einerſeits von den Ziegeleien bis zu den Ladeſtraßen von Groß⸗Berlin mi eigenen Schiffsfahrzeugen und andererſeits von dieſen Ladeſtraßen bis zu den Verwendungsſtellen (Bauſtellen) mit eigenem Fuhrwerk zu bewirken. Sie hat zu dieſem Behufe mit einer größeren Anzahl von Ziegeleien Verträge abgeſchloſſen, wonach dieſe ſich verpflichtet haben, ihr regelmäßig beſtimmte Mengen von Ziegelſteinen abzugeben. Die Geſell⸗ ſchaft beabſichtigt den Transport zu Waſſer ſo einzurichten, daß er auf den Waſſerſtraßen von Wind und Wetter pp. unabhängig iſt; es ſollen deshalb Schiffsgefäße Verwendung finden, die mit elektriſcher Kraft betrieben werden. Durch dieſe Transporteinrichtung ſoll auf den Waſſerſtraßen Pünktlichkeit in dem Verkehr der Schiffe herbei⸗ geführt werden. Zur Ausführung dieſes Unternehmens iſt es erforderlich, daß ſich die Geſellſchaft an den Lade⸗ ſtraßen von Groß⸗Berlin Ausladeſtellen fichert, die ihr auf Verlangen jederzeit für ihre Zwecke zur Verfügung ſtehen. Die Geſellſchaft hat bereits in Berlin am Hafen am Urban eine derartige Ladeſtelle eingerichtet und ſteht wegen der Errichtung weiterer Ladeſtellen an den Waſſerſtraßen von Berlin mit den zuſtändigen Körperſchaften in Verhandlung. Auch mit uns iſt die Geſellſchaft, wie geſagt, zu dem gleichen Zweck in Verhandlungen getreten und dieſe haben zu dem aus unſeren obigen Anträgen erficht⸗ lichen Ergebnis geführt. Es ſoll die an der Lade⸗ ſtraße am Landwehrkanal neben der Dovebrücke vor⸗ handene ſtädtiſche Maſchinen⸗Krananlage um 108 m nach Südoſten verlängert werden, ſodaß hier außer den vorhandenen beiden noch 2 neue Krane errichtet werden und an dieſer ſo erweiterten Anlage im ganzen 4, je 46,5 m lange Schiffe gleichzeitig anlegen und löſchen können, alſo vor jedem Kran ein Schiff. Das vorangegebene Maß von 46,5 m iſt das Marimal⸗ maß, welches polizeilicherſeits für ſolche Schiffe zu⸗ gelaſſen iſt, welche am Landwehrkanal löſchen wollen, die in der Regel hier verkehrenden ſogenannten Finowkähne haben nur eine Länge von etwa 40 m. Aus praktiſchen Gründen ſollen die neuen Krane auf der vorhandenen Ladeſtraße aufgeſtellt werden, wäh⸗ rend die z. Zt. hier beſtehenden beiden Krane auf der im unmittelbaren Anſchluß neu herzuſtellenden Verlängerung der Ladeſtraße zur Aufſtellung kommen ſollen. Mit Rückſicht darauf, daß in der Regel 1500 Steine mit einem Mal aus dem Schiff gehoben werden, müſſen die neuen Krane eine Tragfähigkeit von 5 t erhalten — die vorhandenen Krane haben nur eine Tragfähigkeit von 2,5 t —. Während ferner die vorhandenen Krane als Dreh⸗ oder Schwenk⸗ krane konſtruiert werden mußten, da ſie zum Ent⸗ laden aller vorkommenden Güter, alſo auch von Langholz, Profileiſen und dergl. beſtimmt waren, möglich iſt, größeren Transporifirmen, welche die ſollen die neuen Krane, da hier dieſe Rückſichtnahme