fonds in der beantrag Notwendigkeit. E. Deckung ten Höhe für eine dringende des Kursverluſtes bei Begebung der 1905er Anleihe. Bei der zum Kurſe von 99,02% begebenen 26 Millionenanleihe von 1905 iſt ein Kursverluſt von 254 800 ℳ. entſtanden. Zur Deckung dieſes Verluſtes ſtehen Mittel nicht zur Verfügung. Eine Anleihe in der Höhe, wie ſie diesmal be⸗ antragt wird, iſt von der Stadt Charlottenburg bisher noch nicht aufgenommen worden. Es iſt aber zu berückſichtigen, daß für die induſtriellen Werke allein rund 13½ Millionen Mark verlangt werden und daß rund 6 Millionen Mark für Unternehmungen, welche die Verzinſung und Tilgung der Mittel ſelbſt aufbringen, ſowie rund 4000000 Mark für den Grundſtückserwerbsfonds vorgeſehen find. Die von uns geſtellten Anträge bilden das Ergebnis wiederholter eingehender Beratungen in der Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputation und im Magiſtrat. Insbeſondere ſind die Forderungen für Kranken⸗ hauszwecke eingehend geprüft worden. Dieſe Forde⸗ rungen ſind auf das geringſte zuläſſige Maß beſchränkt worden. Eine weitere Herabminderung des Anleihebedarfs für dieſe Zwecke iſt nicht an⸗ gängig. Wir nehmen in dieſer Beziehung auf den von der Krankenhaus⸗Deputation vorgelegten Bericht und die beigefügten Überfichten — Bl. 74—83 der Akten — Bezug. Ende März 1907 hatte die Stadtgemeinde einen privilegienmäßigen Anleihebeſtand von rd. 102000 000 Mark. Bis zu dieſem Zeitpunkt waren hiervon 9150000 ℳ getilgt. Es verblieben ſomit noch 92 850000 ℳs Hiervon beſitzt die Stadt noch ein Bankguthaben von rd. 10750000 ℳ, der wirkliche Schuldenbeſtand betrug daher Ende März d. I 82 100000 ℳ. Dieſe Summe erhöhte ſich am 1. April d. I. durch die Begebung der Anleihe zum Erwerb der Waſſerwerke um 19220000 ℳ auf 101320000 ℳ. Von dieſer Summe entfallen: auf gewinnbringende Unter⸗ nehmungen (Gasanſtalt, Elek⸗ trizitätswerk und Waſſer⸗ werke) „auf Unternehmungen, welche die Verzinſung und Tilgung ſelbſt aufbringen (Kanaliſation, Ladeſtraßen, Schillertheatełyr auf den Grundſtückserwerbs⸗ fonds auf die allgemeine Verwaltung ſowie auf Zuſchuß erfordernde Anſtalten und Einrichtungen, wie höhere Lehranſtalten, Kunſtgewerbe⸗ und Hand⸗ werkerſchule, Volksbadean⸗ ſtalt, Krankenhäuſer u. dergl. auf geleiſtete Vorſchüſſe für das Bismarckſtraßen⸗Unter⸗ nehmen uſw. 3. 42 181 745,12 ℳ 13410769,59 „ 10 684527,58 „ 29 070 696,08 „ 5 972 261,63 , zuſ. 101 320000,00ℳ Bei Berückſichtigung der neuen Anleihe erhöhen 4 274 ſich die Beträge zu a um 13435000 ℳ, zu b um 5596 810 ℳ, zu c um 3838431 ℳ und zu d um 17 129759 ℳe. Es entfallen alsdann 2 a. auf gewinnbringende Unter⸗ uehmungen 55 616 745, 12 b. auf Unternehmungen, welche die Verzinſung und Tilgung ſelbſt aufbringen. 19007 579,59 „ c. auf den Grundſtückserwerbs⸗ fonds 14522 958,58 „ d. auf die Allgemeine Verwaltung 46 200 455,08 „ Sa. 135 347 738,37 . Die Feſtſetzung des Zinsfußes für die neue Anleihe bleibt zweckmäßig noch vorbehalten; ebenſo empfiehlt es ſich, die Frage noch offen zu laſſen, ob die Anleihe in einer Summe oder in Abteilungen zu begeben iſt. Die Entſchließungen hierüber ſind in der Regel abhängig von der Lage des Geldmarktes und der Schnelligkeit des Anleiheverbrauchs. Dieſe Umſtände laſſen ſich aber nicht beſtimmt vorausſehen. Die Höhe des durchſchnittlichen Tilgungsſatzes iſt auf 2 % berechnet. Die Einzelheiten dieſer Er⸗ rechnung, die nach den Grundſätzen des Miniſterial⸗ erlaſſes vom 1. Juni 1891 erfolgt iſt, ſind aus der mit abgedruckten Ulberſicht zu erſehen. Die zugrunde gelegten Einheitsſätze ſind auch bei den bisherigen Anleihen angewendet worden. Unſere übrigen Anträge hinſichtlich des Beginns der Tilgung, des Vorbehalts der verſtärkten Tilgung und hinſichtlich der Bemeſſung der Abſchnitte, in welchen jede Million der Geſamtanleihe herausgegeben werden ſoll, entſprechen dem bisherigen Verfahren bei Aufnahme von Anleihen. Es empfiehlt ſich, eine Anderung hierin nicht eintreten zu laſſen. Durch die neue Anleihe wird das Ordinarium des Hauptetats mit den Zinſen von rd. 17 Millionen Mark und der Tilgung von rd. 21 000000 ℳ belaſtet. Es iſt dies bei 4 %iger Verzinſung eine jährliche Belaſtung von 680 000 ℳ. 420 000 ℳ, eine Summe von erheblicher Höhe, die ſich jedoch nicht herabmindern läßt, weil in dieſer Anleihe nur den notwendigſten Bedürfniſſen der nächſten Jahre Rechnung getragen wird. Berückſichtigt man jedoch demgegenüber das raſche Wachstum m Stadt, das durch die Erſchließung neuer Stadtteile für die Bebauung noch beſonders gefördert wird, die erfreuliche Entwickelung unſerer induſtriellen Werke, insbeſondere des elektriſchen Werkes, welches wir im Jahre 1910 in eigene Ver⸗ waltung nehmen, und den Umſtand, daß die Be⸗ laſtung des Ordinariums mit Zinſen ſich auf mehrere Jahre verteilen wird, da die Mittel nicht in einem Jahre voll aufgebraucht werden, ſo iſt eine Gefä g der Finanzlage unſerer Stadt auch durch dieſe An⸗ leihe nicht zu befürchten. Wir beantragen unſeren Anträgen zu entſprechen. Charlottenburg, den 25. April 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. v 1371. — 22