— —— 294 —— der vorliegende Entwurf anfgeſtellt worden, durch den eime weſentliche Verbeſſerung in bezug auf die Teilung des Verkehrs ermöglicht wird. Es wird ferner durch die Fortführung der Neuen Kant Straße weſtlich der Eiſenbahn bis zum Treffpunkt des Kaiſerdamms mit der Ruhlebener Anſchlußbahn eine neue direkte Verbindung mit dem Grunewald, alſo eine Verteilung des Verkehrs geſchaffen und eine Ablenkung desſelben vom Kaiſerdamm in ſeinen weſtlichen Teilen, gewährleiſtet. Durch dieſe Maß⸗ regel murde allerdings eine ganze Anzahl weiterer Anderungen des vorhandenen Bebauungsplanes bedingt, die jedoch nicht ſehr ins Gewicht fallen, da faſt aus⸗ ſchließlich ſtädtiſcher Beſitz und Beſitz der Terraingeſell⸗ ſchaft Neu Weſtend betroffen werden. Die Terrain⸗ geſellſchaft Neu Weſtend hat ſich mit den geplanten Anderungen einverſtanden erklärt. Im übrigen ver⸗ weiſen wir wegen der Einzelheiten auf den Erläute⸗ rungsbericht. Durch die anderweitige Ausgeſtaltung des Fluchtlinienplans wird über einiges öffentliches Wegegelände anderweitig verfügt, infofern als es bisher innerhalb bebauungsplanmäßig ausgewieſener Straßen und Plätze lag, nach dem neu aufgeſtellten Entwurf aber Bauland wird; dazu gehört das Wegegelände des Königsweges zwiſchen der Brücke über die Ringbahn im Zuge der Neuen Kantſtraße und dem Grunewald, das Gelände des parallel mit der Ringbahn und weſtlich derſelben verlaufenden Weges im Zuge der bisherigen Königin Eliſabeth Straße, ſowie bisheriges Straßengelände am Platz E und der Straße 22 ſüdlich des Platzes E. Wenn die bisherigen öffentlichen Wege nun in Folge der 0 9 Verſchiebung der Straßen innerhalb des Baulandes zu liegen kommen, ſo müſſen die an die neuen Straßen angrenzenden Beſitzer um ſo viel mehr an Straßenland abtreten als die zu Bauland gewordene Wegefläche beträgt, ihnen würde alſo dieſe Fläche ur Bebauung entzogen werden und es iſt billig, ihnen dadurch Erſatz zu gewähren, daß ihnen die Rechte an den bis⸗ herigen Wegeflächen unentgeltlich übereignet werden. Das kann naturgemäß erſt dann geſchehen, nachdem die Verlegung der Wege in die benachbarten neuen Straßen geſchehen und die Beſttzer innerhalb dieſer Slraßen die für die Verlegung erforderlichen Flächen gleichfalls unentgelllich an die Stadtgemeinde ab⸗ getreten haben. Was das Platzland am Platz E und das Straßenland der Straße 22 anbetrifft, ſo handelt es ſich um Gelände, welches die Neu⸗Weſtend⸗Aktien⸗ Gceſellſchaft vor kurzem an die Stadtgemeinde unent⸗ geltlich aufgelaſſen hat und welches naturgemäß an dieſe zurückaufgelaſſen werden muß, da dieſes Gelände nach dem neuen Entwurf Bauland wird. Mit unſeren Anträgen befinden wir uns in UÜbereinſtimmung mit den entſprechenden Veſchlüſſen der Tiefbau⸗Depulation. Charlottenburg, den 8. Mai 1907. Der Magiſtrat. Bredtſchneider. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX E 611. 14 Druckſache Nr. 212. Vorlage betr. Errichtung der für 1908 er⸗ forderlichen Oberlehrerſtellen an den Lehranſtalten für Knaben. urſchriftlich mit 1 Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung höheren mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Im Rechnungsjahre 1908 ſind an den ſtädtiſchen höheren Lehranſtalten für Knaben folgende neue Stellen für Lehrkräfle zu ſchaffen: 1. Oſtern 1908: a) am Reform⸗Realgymnaſium 2 Oberlehrer, b) am Mommſen⸗Gymnaſium 1 Oberlehrer. 2. Michaelis 1908: am Mommſen⸗Gymnaſium 1 Oberlehrer. II. Die erforderlichen Mittel ſind in den Etat für 1908 einzuſtellen. Die Gründung der beantragten Siellen iſt eine Folge bereits gefaßter Gemeindebeſchlüſſe. Infolge des weiteren Ausbaues der beiden noch in der Entwickelung befindlichen Anſtalten ſind im Rechnungejahre 1908 folgende Klaſſen zu errichten: 1. Oſtern 1908: 2) am Reform⸗Realgymnaſium: eine Klaſſe U II und — eine Klaſſe U III des Realzweiges, b) am Mommſen⸗Gymnaſinm: die Klaſſe U10. 2. Michaelis 1908: am Mommſen⸗Gymnaſium: die Klaſſe 0 1II M. Im ganzen werden alſo an den genannten An⸗ ſtalten im nächſten Rechnungsjahre 4 neue Klaſſen zu errichten ſein. Das Bedürfnis an neuen Stellen ergibt ſich unter Zugrundelegung der für die verſchiedenen Lehrkräfte gültigen Pflichtſtundenzahl wie folgt: 1. Der weitere Ausbau des Reform⸗Real⸗ gymnaſiums macht zu Oſtern 1908 die Er⸗ richtung der Klaſſen U I1 und einer Klaſſe U III des Realzweiges erforderlich. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsſtunden beträgt in U 1I1 — 34 und in R. U III1 33, ſodaß von Oſtern 1908 ab wöchentlich 67 Stunden mehr als im laufenden Rechnungsjahre zu erteilen ſind. Da ein Oberlehrer wöchentlich 20—22, durchſchnittlich alſo 21 Stunden erteilt, ſind 3 neue Overlehrerſtellen erforderlich. Hiervon ſind durch Neuanſtellung nur 2 Stellen zu beſetzen, da wir zu Oſtern 1908 einen Oberlehrer des Realgymnaſiums, der zu dieſem Zeitpunkt dortſelbſt durch die Auflöſung des zweiten Oſter⸗Cötus der Klaſſe U 11 über⸗ zählig wird, an das Reform⸗Realgymnaſium verſetzt haben. Am Mommſen⸗Gymnaſium erhöht ſich infolge Errichtung der Klaſſe 010 zu Oſtern 1908 die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsſtunden, abgeſehen von der Vorſchule, auf 387 Stunden. Durch die in den ſchon bewilligten Stellen be⸗ findlichen Lehrkräfte werden vorausſichtlich 363 Stunden zu erteilen ſein, ſodaß noch 24 Stunden zu decken bleiben. Für dieſe iſt eine neue Oberlehrerſtelle erforderlich. 5 Zu Michaelis 1908 wird am Mommſen⸗ Gymnaſium ferner die Klaſſe 01II mit wöchentlich 33 Stunden eröffnet. Es iſt daher erforderlich, zu dieſem Zeitpunkt eine weitere Oberlehrerſtelle einzurichten. Die überſchießenden Stunden können durch einen Hilfslehrer erteilt werden.