—— 298 —— Nr. 7 für 1907 wird um 300 ℳ verſtärkt. Die Mittel ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. F In die beim Ord. Kapitel IV Abſchnitt 2 Nr. 7 des Etats für 1907 vorgeſehene Stelle eines Lehrers der gewerblichen und kaufmänniſchen Fortbildungs⸗ ſchule für männliche Perſonen haben wir den bisherigen 2244 der vII. Gemeindeſchule Auguſt Hauer ge⸗ wählt. Hauer iſt bereits ſeit April 1904 an unſeren Fortbildungsſchulen mit gutem Erfolge nebenamtlich beſchäftigt geweſen. — Ein kreisärztliches Zeugnis über Hauer befindet ſich Blatt 5 der Akten, von einer nochmaligen ärzt⸗ lichen Unterſuchung haben wir mit Rückſicht darauf, daß er bereits ſeit dem 1. April 1896 im Schul⸗ dienſte unſerer Verwaltung angeſtellt iſt, Abſtand enommen. Das Weitere über ſeine perſönlichen erhältniſſe iſt aus den Perſonalakten zu erſehen. Hauer hat die Wahl angenommen, ſeine An⸗ ſtellung erfolgt auf Lebenszeit und bedarf der Be⸗ ſtätigung durch den Herrn Regierungspräſidenten. Das Beſoldungsdienſtalter des Hauer rechnet gemäß den Beſtimmungen des Normaletats für die Leiter, Lehrer pp. an den ſtädtiſchen Schulen in Charlottenburg vom 1. April 1895, ihm ſteht ſomit vom 1. April 1907 ab ein jährliches Gehalt von 4000 ℳ (4 Altersſtufen) zu. Da beim Ord. IV—2—7—07 nur 3 Alterszulagen angenommen und demgemäß nur 3700 ℳ eingeſetzt wurden, bitten wir, dieſe Etatsnummer um 300 ℳ zu ver⸗ ſtärken. Charlottenburg, den 1. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VIIB² 137. Druckſache Nr. 216. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Lagerplatzgehilfe). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft 8 Nr. 249 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Militäranwärters Paul Steffen als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Lagerplatzgehilfe — 6 des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 32 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 1. Juni 1906 auf Probe in einer im Stadt⸗ haushaltsplan vorgeſehenen offenen Lagerplatzgehilfen⸗ Stelle. Leiſtungen und Führung waren zufrieden⸗ ſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 22. April 1907 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Caharlottenburg, den 8. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. I. 261. Druckſache Nr. 217. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Banaufſeher). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft 8 Nr. 248 48 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Technikers Wilhelm Schrader als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Bauaufſeher — F V des Normalbeſoldungs⸗ etats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklaren. 2 Der Genannte iſt 33 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 1. Juni 1906 auf Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorgeſchenen offenen Bauaufſeher⸗ Stelle. Leiſtungen und Führung waren zufrieden⸗ ſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 27. April 1907 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 8. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. I. 248. Druckſache Nr. 218. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen eamten auf Kündigung (Boten). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft P. Nr. 84 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Militäranwärters Podszus als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Boten — B vI des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu er⸗ klären. Der Genannte iſt 31 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 17. Dezember 1906 auf Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorgeſehenen offenen Boten⸗Stelle. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 6. Mai 1907 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten anf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 8. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. 1. 292. Druckſache Nr. 219. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an einen ehemaligen Feuerwehrmann. Urſchrifllich mit dem Perſonalheft und einer Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage zu beſchließen: Dem ehemaligen Feuerwehrmann Tonn wird vom 16. April 1907 ab ein lebenslängliches Ruhegehalt von 660 ℳ jährlich bewilligt. Die erforderlichen Mittel für das Rechnungsjahr 1907 ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der ehemalige Feuerwehrmann Tonn, geboren am 8. Juli 1879, wurde am 9. Oktober 1903 als Feuerwehrmann bei unſerer Feuerwehr eingeſtellt. Nach dem Unterſuchungsbefunde des ſtädtiſchen Ver⸗ trauensarztes vom 9. Oktober 1903 war Tonn bei der Einſtellung geſund. Am 7. Juli 1906 erkrankte Tonn an Lungenſpitzenkatarrh und befand ſich dieſer Erkrankung wegen vom 7. Juli bis 1. September 1906 in ärztlicher Behandlung und vom 17. Sep⸗ tember bis 28. Dezember 1906 in der Lungenheil⸗ anſtalt Sülzhayn. Vom 29. Dezember 1906 bis 15. April 1907 hat Tonn leichten Dienſt bei der Feuerwehr getan jedoch mit der Einſchränkung, daß er in letzter Zeit vom Nachtdienſt befreit war. Tonn befand ſich ſeit dem Tage der Erkrankung außerdem in ſtändiger Beobachtung ſeitens des Leiters der Fürſorgeſtelle für Lungenkranke. Nach dem ver⸗