trauensärztlichen Atteſte vom 9. April 1907 iſt Tonn für den Feuerwehrdienſt dauernd unfähig und wurde infolgedeſſen am 15. April 1907 aus dem Feuer⸗ wehrdienſte entlaſſen. Lungenſpitzenkatarrh. Die Entſtehung dieſes Leidens führt er auf eine gelegentlich des 12. . 1 am 25. September 1904 zuge cgene Dienſtbeſchädi⸗ gung — Bruſtquetſchung — zurück. Durch das ver⸗ trauensärztliche Atteſt wird dieſe Angabe beſtätigt, wenigſtens inſoweit, als durch die erlittene Bruſt⸗ quetſchung die Lunge widerſtandsunfähiger und zum Befallen von Tuberkuloſe 41— wurde. Die Dienſtunfähigkeit des ehemaligen Feuerwehr⸗ mannes Tonn iſt mithin die Folge eines bei Aus⸗ übung des . und ohne eigenes Ver⸗ ſchulden erlittenen Unfalles. Nach § 1 der Ruhe⸗ benee88 der Feuerwehrmannſchaften vom 18. ezember 1897 ſteht Tonn, obwohl er noch nicht 10 Jahre im Dienſte der Stadt war, ein Anſpruch auf Ruhegehalt zu. Nach dem letzten Abſatz des § 2 der vorgenannten Ordnung beträgt im vorliegenden Falle das Ruhegehalt 3%/60 des zuletzt erhaltenen Lohnes. Da Tonn zuletzt an Lohn 1320 ℳ erhalten hat, beträgt das Ruhegehalt 3%/60 von 1320 ℳ — 660 . Nach § 8 der Ruhegehaltsordnung für die Feuer⸗ wehrmannſchaften iſt der Magiſtrat berechtigt, den Ruhegehaltsberechtigten an Stelle des Ruhegehalts eine andere ihren Kräften entſprechende Beſchäftigung im ſtädtiſchen Dienſte zuzuweiſen. Ton wurde des⸗ halb vom 15. bis 22. April 1907 bei der Park⸗ verwaltung beſchäftigt. Dieſe Arbeit mußte er aber aufgeben, weil ſich hierbei heftige Bruſtſchmerzen ver⸗ bunden mit Lungenſtichen einſtellten. Eine andere leichtere Beſchäftigung z. B. als Hilfsbote empfiehlt ſich wegen der Anſteckungsgefahr für die Perſonen ſeiner Umgebung nicht. Mit unſerer Vorlage aechen wir einem An⸗ trage der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 8. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Meyer. XIVb 21. Druckſache Nr. 220. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützuug an einen Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 250 ℳ an den Sekretär Szlapczynski aus Ord. Kapitel 1 Abſchn. 13 Nr. 2 für 1907 wird zugeſtimmt. Die 13 Jahre alte Tochter des Sekretärs Solapczynski iſt in ihrer geiſtigen und körperlichen Entwickelung hinter ihrem Alter zurückgeblieben. Seit 11 Jahren befindet ſie ſich deswegen in ärztlicher, ſeit einiger Zeit in ärztlich⸗pädagogiſcher Behandlung. Zur 4.7. ihrer Geſundheit hat ſie alljährlich längere Zeit ufenthalt an der See nehmen müſſen. Die Ehefrau des Sekretärs Szlapczynski iſt im Jahre 1904 operiert und im Anſchluß daran in einer Klinik behandelt worden. Durch dieſe Krankheiten ſind dem Genannten alljährlich erhebliche Koſten entſtanden, die er auf durchſchnittlich etwa 250 ℳ für 1 Jahr und 3. 3t. leidet Tonn noch an für das Jahr 1904 auf 432 ℳ berechnet. Seildem das Kind ſich in ärztlich⸗pädagogiſcher Behandlung befindet, betragen die Koſten für IInterricht, ärztliche Behandlung und beſondere Pflege jährlich 470 ℳ. 4 Szlapczynskti beſitzt kein Vermögen. Mit Rück⸗ ſicht auf die Höhe der ihm ſeit Jahren entſtandenen Mehraufwendungen haben wir beſchloſſen, ihm eine einmalige Unterſtützung von 250 ℳ zu gewähren. Szlapczynski iſt ſeit dem 1. November 1895 in unſerer Berwaltung angeſtellt. Er bezieht 3. 8. 3300 J Gehalt und 180 ℳ Militärpenſion. Durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 22./28. Juni 1899 iſt ihm bereits aus dem gleichen Anlaß eine Unterſtützung in Höhe von 300 ℳ bewilligt worden. Charlottenburg, den 4. Mai 1907. Der Magiſtrat⸗ Schuſtehrus. 1. 92. Druckſache Nr. 221. Borlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an einen Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten 125 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 200 ℳ. an den Bureaugehilfen a. Pr. Kuſch aus Ord. Kapiiel I Abſchn. 13 Nr. 2 für 1907 wird zugeſtimmt. Der Bureaugehilfe a. Pr. Kuſch leidet ſeit dem 5. November 1906 an Iſchias. Auf ärztliche An⸗ ordnung hat er zur Wiederherſtellung ſeiner Geſund⸗ heit vom 1. März bis 6. April d. Is. eine Kur in Bad Oeynhauſen gebraucht. Sein Leiden hat ſich dadurch zwar gebeſſert, jedoch iſt Kuſch zur Zeit noch nicht ſoweit hergeſtellt, daß er ſeinen Dienſt wieder verſehen kann. Durch die Badekur ſind dem Kuſch folgende Koſten entſtanden: a. für ärztliche Behandlung 21,00 ℳ b. für Bäder, Maſſage u. dergl. 64,10 ℳ 6. fur Berpſteguns.... 108,00 ℳ d. für die Eiſenbahnfahrr 13,70 ℳ zuſammen 206,80 ℳ Kuſch beſitzt kein Vermögen. Zur Durchführung der Badekur iſt ihm ein Gehaltsvorſchuß von 200ℳ bewilligt worden. Mit Rückſicht auf ſeine Bedürftig⸗ keit haben wir beſchloſſen, ihm eine einmalige Unter⸗ ſtützung in Höhe von 200 ℳ zu gewähren. Kuſch iſt ſeit dem 5. Oktober 1903 in unſerer Verwaltung beſchäftigt. Er bezieht zur Zeit 1850 ℳ— Gehalt und 144 ℳ Militärpenſion. Seine Familie beſteht aus Frau und zwei Kindern im Alter von 2 und 4 Jahren. Eine Unterſtützung aus ſtädtiſchen Mitteln hat er bisher nicht erhalten. Charlottenburg, den 4. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Druckſache Nr. 222. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an einen Bureandiener. Urſchriftlich nebſt Perſonalheft 5 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer einmaligen Unterſtützung von 150 ℳ an den Bureaudiener Hahn aus dem Dispofitionsfonds Ord. Kapitel I Abſchn. 14 Nr. 1 für 1907 wird zugeſtimmt. 1. 113.