Der Bureandiener Hahn war vom 16. Mai] bis 6. Juni und vom 25. Inni bis zum 28. Ok⸗ tober v. I. infolge eines chroniſchen Eczems arbeits⸗ unfähig. Auch ſeine Ehefrau war längere Zeit krank und mußie elwa 20 Wochen hindurch im Kranken⸗ hauſe behandelt werden; ebenſo waren beide Kinder des Hahn etwa je 8 Wochen krank. Auf ärztliche Anordnung ſoll die Ehefrau des Hahn ſich einer Nachkur auf dem Lande un erziehen. Da Hahn in⸗ folge der vielfachen Erkrankungen in ſeiner Familie in ſeinen wirtſchaftlichen Verhältniſſen zurückgekommen und auch im übrigen nicht in der Lage iſt, die Koſten für den Landaufenthalt ſeiner Ehefrau aus eigenen Mitteln zu beſtreiten, ſo haben wir beſchloſſen. ihm eine einmalige Unterſtützung in Höhe von 150 ℳ zu gewähren. Hahn iſt ſeit dem 15. Oktober 1903 mit ge⸗ ringen Unterbrechungen als Bureaudiener auf Arbeits⸗ vertraz beſchäftigt. Er bezieht einen Monatelohn von 100 ℳ. Da Hahn nicht Beamter iſt, ſo kann die Zahlung aus Ord. I — 13 — 2 (Unterſtützung für ſtädtiſche Beamte auf Gemeindebeſchluß) nicht erfolgen. Andere geeignete Mittel ſtehen uns für dieſen Fall nicht zur Verfügung. An größeren Umerſtützungen hat Hahn bisher erhalten: am 25. September 1905 aus einer Schenkung 100 ℳ am 19. Mai 1906 aus einer Stiftung 100 ℳ. Charlottenburg, den 4. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. 7 I. 302. Druckſache Nr. 223. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Aulage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Kaufmanns Harry Pompe werden Einwendungen nicht erhoben. Der Kaufmann Harry Pompe iſt am 22. April 1868 zu Langenau im Staate Oſterreich geboren, katho⸗ liſcher Konfeſſion und beſitzt durch Abſtammung die öſterreichiſche Staatsangehörigkeit. Von der Geburt bis zum Jahre 1883 hat er ſich in Langenau, von da ab abwechſelnd in Prag, Teplitz und Berlin aufgehalten. Seit dem 1. Sep⸗ tember 1902 wohnt er in Charlottenburg, z. 3. Bayreuther Straße 31. E 2 Er iſt Inhaber eines Kolonialwaren⸗, Delika⸗ teſſen⸗ und Weingeſchäfts und beziffert ſein Jahres⸗ einkommen auf 2400 ℳ; zur Staatseinkommen⸗ ſteuer iſt er mit 44 ℳ veranlagt. Zur Begründung des Geſuchs führt Pompe an, daß er ſich mit einer Deutſchen zu verheiraten ge⸗ denke, die die preußiſche Staatsangehörigkeit nicht verlieren möchte; auch veabſichtigt er ſich danernd in Deutſchland aufzuhalten. A Wir haben gegen den Antrag keine Bedenken. Eharlottenburg, den 30. April 1907. „Der Ma giurat.. Matting. Scholtz. HIa 54. mit dem Antrage, zu deſchließen: IIIa. 202. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Aulage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung — Gegen die Einbürgerung des Arbeiters Johann Nepomuk Weiß mit ſeinen 4 Kindern werden Einwendungen nicht erhoben. Der Arbeiter Weiß iſt am 17. Juni 1863 zu Grün (Oberpfalz) in Bayern geboren, katholiſcher Religion, und beſitzt durch Abſtammung die öſter⸗ reichiſche Staatsangehörigkeit. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1896 hat er ſich in verſchiedenen Orten Oſterreichs und Deutſchlands aufgehallen, von da ab wohnte er abwechſelnd in Berlin und Charlottenburg. Seit dem 1. Juli 1905 wohnt er wieder hier, z. Zt. Erasmus Straße 16. Die Ehe⸗ frau iſt im Jahre 1901 verſtorben; ſeine 4 Kinder ſind gegenwärtig 16, 15, 14 und 11 Jahre alt. Weiß erwirbt ſeinen Lebensunterhalt als Arbeiter; ſein Jahreseinkommen beläuft ſich angeblich auf ca. 3000 ℳ. Zur Steuer iſt er mit einem Ein⸗ kommen von 1500 ℳ veranlagt. Als Gründe für ſeine Einbürgerung führt er an, daß er in Deutſchland geboren iſt und nur durch die Verheiratung ſeiner Mutter die öſterreichiſche Staatsangehörigkeit erlangt hat. Er will ſich mit einer Deutſchen, die der evangeliſchen Konfeſſion an⸗ gehört, verheiraten und kann als Oſterreicher den vorgeſchriebenen kirchlichen Diſpens nicht erlangen. Wir haben gegen den Antrag keine Bedenken. Charlottenburg, den 2. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. IHITa 13. Druckſache Nr. 225. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Anlage 1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: — Gegen die Einbürgerung der Gebrüder Sergius und Alexander Simonowitz werden Ein⸗ wendungen nicht erhoben. — Die Genannten ſind am 4. März 1886 bezw. 15. Jannar 1889 zu Moskau im Staate Rußland geboren, moſaiſcher Religion und beſitzen durch Ab⸗ ſtammung die ruſſiſche Staatsangehörigkeit. Von ihrer Geburt bis zum Jahre 1892 haben ſie ſich in ihrem Geburtsorte, von da ab in Berlin aufgehalten. Seit dem 1. Oktober 1905 wohnen ſie in Charlottenburg, z. Zt. Kneſebeck Straße 72/73. Sie werden von ihrem Vater, dem Spediteur Adolf Simonowitz unterhalten und ſind auch in deſſen Geſchäft tätig. Der Vater, der ſeine Einwilligung zur Stellung der Geſuche gegeben hat, iſt zur Staats⸗ einkommenſteuer mit 52 ℳ und zur Ergänzungsſtener mit 14,80 ℳ veranlagt. eeee Zur Begründung der Geſuche führen die Geſuchs⸗ ſteller an, daß ſie hier die Schule beſucht haben und auch in Preußen ihrer Militärpflicht genügen möchten. Wir ſtellen den Anträgen leine Bedenken ent⸗ gegen. 444 422 448. 244 4 cCharlottenburg, den 2. Mai 1907 4 240 Der Magiſtrat. Scholtz. 42 42% 2 14 Schuſtehrus.