1) den Bau des Wohnhauſes Wormſer Straße 11 „ zur Ergänzung der Mittel für den Ausbau und die Erweiterung und Erneuerung bereits vorhandener Ein⸗ richtungen: 2) Straßen⸗, Brücken⸗ und Uuferdauten. b) den Ausbau der Kanali⸗ ſation c) den Ausbau der Gasanſtalt d) den Ausbau des Elek⸗ trizitätswerks e) den Ausbau der Waſſer⸗ werke 1) den Erweiterungsbau des Rathauſes g) Erweiterung des Kranken⸗ hauſes auf Weſtend h) den Erweiterungsbau der Realſchule in der Guericke⸗ ſtraße zum Zwecke des Ausbaues dieſer Anſtalt zur Oberrealſchuue 1) Erſtattung des Grund⸗ wertes für die Erweiterung der Oberrealſchule k) den Erweiterungsban der Auguſta Viktoriaſchule für folgende neue Zwecke: 2) den Bau einer Realſchule nebſt Direktorwohnhaus b) den Bau eines Schul⸗ —— 306 ——— 17250,— 4957100,— 2106300,— 4000000,— . 7335000,— 2100000,— 2120000,— 882000, — 300000,— 155175,— 60000,— 1219000,— hauſes für die obligatoriſche Fortbildungsſchule c) den Bau eines Schulhauſes für die Mädchenfort⸗ bildungsſchule d) den Neubau der Sophie Charlottenſchule . —. e) den Erwerb eines Spiel⸗ platzes im Grunewald f) den Bau einer Anſtalt zur Behandlung von Tu⸗ berkulöſen und eines Gene⸗ ſungsheims für Kranke Aller Arr... g) den Bau eines Kranken⸗ hauſes für Geburtshilfe verbunden mit einem Wöchnerinnenheim . 1850000,— 300000,— 970000,— 750000,— 1400000,— 1660000,— 77 7¹ 77 7 72 4% 77 77 7 77 77 7 7 7 77¹ 7¹ 72 h) den Bau eines Zentral⸗ depots für die Straßen⸗ reinigung 1) den Neubau der Volks⸗ Büchereee K) 4 Ausſtattung des ommſen⸗ Gymnaſiums, der Realſchule und der höheren Mädchenſchule I1 mit Unterrichtsmaterialien 1) den Neubau einer IV. höheren Mädchenſchule . 1100000,— „ D) zur Verſtärkung der Mittel des Grundſtückserwerbsfonds 3821131,— „ E) zur Deckung des Ausfalls an Kursverluſt bei der 1905 er Anteihee 2 2 750000,— 500000,— „ 63200,— „ 254800,— „ . Die Geſamtanleihe iſt entweder in einer Summe oder in Abteilungen zu begeben und je nach Wahl der ſtädtiſchen Körperſchaften mit 4 oder 3½ % zu verzinſen. . Die Tilgung der Geſamtanleihe oder jeder Anleihe⸗Abteilung hat 2 Jahre nach erfolgter Begebung zu beginnen. . Der Tilgungsſatz für die Geſamtanleihe wird auf 2% des Schuldkapitals zuzüglich der er⸗ ſparten Zinſen feſtgeſetzt. . Der Vorbehalt einer verſtärkten Tilgung oder vollſtändigen Aufkündigung der im Umlauf befindlichen Anleiheſcheine iſt nach Ermeſſen der ſtädtiſchen Körperſchaften zur Zeit der Begebung auf 5 oder 10 Jahre von der Be⸗ gebung ab auszuſchließen. . Jede Million der Geſamtanleihe iſt in folgenden Abſchnitten zu begeben 90 Stücke 3 5000 ℳ . . 450000 ℳ 100 „ 4 2000 „ 200000 „ 200 „ a 1000 , 2300000 „ 200 „ 500 „ 100000 „ 200. „ 8. 290⸗ „, 40000 „ 190. „ A 100 „ . 10000 „ 10000%0 ℳ Die Beſchlußfaſſung über die Einzelheiten der zukünftigen Begebung bleibt vorbehalten. Berichterſtatter: Stadtv. Hirſch. v. g u Roſenberg, Kaufmann, Hirſch, Schwarz, Dr. Frentzel, uch. Münch St. V. 406. Charlottenburg, den 14. Mai 1907. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Roſenberg. Druck von Adolf Gertz, G. m. b. H., Charlottenburg.