—— 312 —— reinigung — werden 7500 ℳ. aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt. Zur Unterbringung der im Betriebe unſerer Straßenreinigung befindlichen Geräte und Fahrzeuge ſtehen uns bisher nur 3 kleine Schuppen in unſerm ausgedehnten Stadtgebiet zur Verfügung. Da dieſe leider nur einen geringen Teil der täglich im Ge⸗ brauch befindlichen Fahrzeuge aufzunehmen vermögen, iſt es notwendig, daß eine Anzahl Fahrzeuge, welche in dem Schuppen des Unternehmers, der ver⸗ traglich für ſachgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen hat, untergebracht ſind, unnötigerweiſe zwei⸗ mal täglich nach und von der Arbeitsſtelle längere Strecken zurücklegen muß. Um dies zu vermeiden, haben wir beſchloſſen, 3 weitere Schuppen auf ſtädti⸗ ſchen Grundſtücken in verſchiedenen Stadtgegenden zu errichten, und haben auch die nötigen Mittel im Geſamtbetrage von 10000 ℳ im Etat für 1907 vorgeſehen. Da wir inzwiſchen zu der Überzeugung gelangt ſind, daß es zum Zwecke der guten Erhaltung unſerer Fahrzeuge notwendig iſt, daß die Stadtgemeinde die Reparaturen an den Fahrzeugen, welche bisher ver⸗ traglich dem Unternehmer zur Laſt fallen, ſachgemäß im eigenen Betriebe ausführen läßt, wird es not⸗ wendig, eins der geplanten neuen Depots mit einer Schmiedewerkſtatt zu verſehen. In dieſer können dann die meiſten Reparaturen ausgeführt werden, während ſolche Inſtandſetzungen, für welche beſondere Werkzeugmaſchinen erforderlich ſind, bis zur Errich⸗ tung des in Ausſicht genommenen Zentraldepots, welches einen ausgedehnten Werkſtättenbetrieb er⸗ halten ſoll, vorläufig noch in den Werkſtätten der Feuerwachen vorgenommen werden können. Die Koſten für die drei zu errichtenden Depots ſowie für die Erbauung der Schmiedewerkſtatt und die Ausſtattung der letzteren mit Werkzeugen be⸗ laufen ſich nach der auf Bl. 42 des Anlagenheftes enthaltenen Koſtenüberſicht auf rund 17500 ℳ. Da in dem Etat für 1907 für dieſen Zweck nur 10000 ℳ vorgeſehen ſind, wird eine Verſtärkung des betreffenden Etatsanſatzes um 7500 er⸗ forderlich. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 27. Mai 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. XIVa. 441. Druckſache Nr. 235. Vorlage betr. Vergebung der Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung, Parkverwaltung und Feuerwehr. Urſchriftlich mit Akten Fach 3 Nr. 1 Bd. vII und einem Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Es iſt in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob die Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung nebſt Beſprengung, die Parkverwaltung und die Feuerwehr vom 1. April 1910 ab in eigene Regie zu übernehmen ſein werden. b) In Anſehung des Beſchluſſes zu a iſt von einer Neuausſchreibung der genannten Fuhr⸗ leiſtungen abzuſehen und der Vertrag mit dem Fyuhrunternehmer Fricke mit der Maßgabe zu verlängern, daß die Reparaturen, welche durch Meyer. ſachgemäßen Gebrauch und in Folge regel⸗ mäßiger Abnutzung der Fahrzeuge verurſacht werden, und welche jetzt dem Unternehmer zur Laſt fallen, auf Koſten der Stadtgemeinde übernommen werden. Langjährige Erfahrungen haben gelehrt, daß in;⸗ dem Betriebe der Straßenreinigung trotz der ſorg⸗ fältigſten Vorkehrungen und trotz ſcharfer UIber⸗ wachung ſeitens der ſtädtiſchen Verwaltung gewiſſe Mißſtände im Fuhrbetriebe ſich nicht ganz beſeitigen laſſen werden, wenn die Fuhrleiſtungen an einen Unternehmer vergeben ſind, und daß die eigene Regie für dieſen Verwaltungszweig allein zufrieden⸗ ſtellende Zuſtände erhoffen läßt. / Wir halten es daher für geboten, eingehend in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob es ſich trotz der vorausſichtlich dedeutend höheren Koſten, welche das eigene Fuhr⸗ weſen der Vergebung der Leiſtungen gegenüber verurſachen wird, empfiehlt, zur eigenen Regie zu ſchreiten. J Unter ſolchen Geſichtspunkten iſt es nicht angängig, die Fuhrleiſtungen noch für einen längeren Zeitraum ſondern nur bis zu dem Zeitpunkte zu vergeben, bis zu welchem dieſe Frage entſchieden ſein wird und im Falle der Verwirklichung der eigenen Regie ſämtliche Vorbereitungen getroffen ſein können. Dies wird ſich aber vor Ablauf von 2 Jahren nicht ermöglichen laſſen. Der mit dem Fuhrunternehmer Paul Fricke zu Berlin, Chriſt⸗ burger Straße 19“/21 abgeſchloſſene Vertrag vom 11. — 20. Februar 1905 erreicht mit dem 31. März 1908 ſein Ende. Es ſteht aber nach § 26 des Vertrages der Stadtgemeinde einſeitig das Recht zu, 3 Monate vor Ablauf den Vertrag auf weitere 2 Jahre zu den⸗ ſelben Bedingungen zu verlängern. Da nun bei dem Gedanken der eigenen Regie eine Vergebung der Leiſtungen nur auf ungefähr 2.Jahre möglich iſt, erſcheint eine Neuausſchreibung völlig zwecklos. Denn zunächſt muß in Betracht gezogen werden, daß der eventuelle neue Unternehmer Einrichtungen zu ſchaffen hätte, die alsdann nach 2 Jahren ſo gut wie wertlos für ihn ſein würden, und daß unter dieſen Umſtänden die Preiſe für die Einzelleiſtungen in den Angeboten dementſprechend höher ſein würden. Außerdem iſt aber auch zu berückſichtigen, daß wir im Jahre 1904 von dem Unternehmer Fricke für die Abſchließung des gegen⸗ wärtigen Vertrages günſtige Angebote erhalten haben und daß bei einer Neuausſchreibung in Anbetracht der allgemeinen Verteuerung auf allen Gebieten des wirtſchaftlichen Lebens die Preiſe für die Leiſtungen ſich auch dieſerhalb ganz beträchtlich höher ſtellen werden als bisher. Wir glauben übrigens nicht fehl zu gehen, wenn wir annehmen, daß die aus den erwähnten Gründen zu erwartende Verteuerung annähernd die Hälfte unſerer bisherigen Gegen⸗ leiſtung ausmachen wird. Unter ſolchen Umſtänden halten wir es für geboten, von einer Neuausſchreibung abzuſehen und den Fricke ſchen Vertrag gemäß § 26 auf weitere 2 Jahre d. i. bis zum 31. März 1910 zu verlängern. Bei dieſer Gelegenheit erſcheint es nun zweckmäßig, die Beſtimmungen über die Inſtand⸗ haltung der Fahrzeuge, die nach § 2 des Vertrages dem Unternehmer obliegt, nicht länger beſtehen zu laſſen ſondern ſie im Sinne unſeres Antrages abzuändern. Unternehmer die . dender arat mit möglichſt geringem Koſtenaufwande ausführen die Dauer zur Folge hat, daß 3 Es hat ſich nämlich herausgeſtellt. daß der aturen läßt, was dann au die Fahrzenge und Maſchinen einem frühzeitigen