—— 320 — ſteht nicht feſt, ob er überhaupt eine Mehrforderung geltend machen will, ſo kann der Magiſtrat die Höhe der Sicherheit beſtimmen, die vor der Auflaſſung zu leiſten iſt. § 6. Der Stadtgemeinde bleibt allein das Recht vor⸗ behalten, die Höhe der vom Bezirksausſchuß feſt⸗ geſtellten Enteignungsentſchädigung nach ihrem Er⸗ meſſen im ordentlichen Rechtswege anzufechten, ohne dabei an die Zuſtimmung des Herrn Bachſtein ge⸗ bunden zu ſein. Herr Bachſtein entſagt dem Ein⸗ wande des unrichtig geführten Prozeſſes. 2 Herr Bachſtein verpflichtet ſich in Anſehung der an ihn nach Maßgabe dieſes Vertrages aufzulaſſenden Pirwitzſchen Grundſtücksflächen — ohne Rückſicht auf eine eiwaige Wiederveräußerung dieſer Flächen — der Stadtgemeinde Charlottenburg gegenüber ferner zu folgendem: 2) Er trägt anteilig bei zu den Koſten der Frci⸗ legung einſchließlich des Grunderwerbs, der Regulierung, der Pflaſterung ſowie der Be⸗ leuchtungsanlagen und eiwaigen Baum⸗ pflanzungen ) der Straße 11a—V—3 zwiſchen der Windſcheid⸗ und Suarez Straße, 5) der Windſcheid Straße zwiſchen Kant⸗ und Bismarck Straße ohne Rückſicht auf die Breite dieſer Straßen⸗ teile im Verhältnis der Frontlängen der Pirwitzſchen Grundſtücksflächen zu den Geſamt⸗ frontlängen der zu regulierenden Straßenteile. Behufs Ermittelung der anteiligen Koſten wird der auf 1 lfd. m Grundſtücksſtraßenfront entfallende Beitrag in der Weiſe feſtgeſtellt, daß die geſamten Koſten der Regulierung uſw. der beiden obengenannten Straßenteile — und zwar für jeden Straßenteil geſondert — durch die Summe der Frontlängen aller an dieſe Straßenteile angrenzenden Baugrundſtücke ge⸗ teilt werden. Die ſich hiernach für die Straße 11a und die Windſcheid Straße er⸗ gebenden Einheitsſätze mit den Straßenfront⸗ längen der Pirwitzſchen Grundſtücksflächen an der Straße 11a und der Windſcheid Straße multipliziert, ſtellen die von Herrn Bachſtein zu zahlenden Regulierungskoſtenbeiträge dar. Nach Beendigung der Regulierungsarbeiten wird für jeden Straßenteil geſondert eine Ab⸗ rechnung aufgeſtellt und Herrn Bachſtein zur⸗ Anerkennung binnen 14 Tagen überſandt. Nach Ablauf der 14 tägigen Friſt können etwaige Ausſtellungen gegen die Abrechnung keine Berückſichtigung mehr finden. Die Ab⸗ iechnung gilt dann als anerkannt. Hinſichtlich der von der Stadtgemeinde in Rechnung geſtellten Koſten hat Herr Bachſtein nur inſofern ein Prüfungsrecht, als es ſich nicht um die Notwendigkeit der gemachten Auf⸗ wendungen und die Angemeſſenheit der ge⸗ zahlten Preiſe handelt. Die Zahlung der Regulierungskoſten hat ſpäteſtens binnen 14 Tagen nach Zuſtellung der Abrechnungen zu erfolgen. Durch einen etwaigen Einſpruch wird die Zahlung der Regulierungskoſtenbeiträge nicht aufgehalten. Die Stadtgemeinde iſt berechtigt, ſchon vor Beendigung der Regulierung bezw. vor endgültiger Abrechnung auf Grund einer vor⸗ gegen die Abrechnungen läuſigen Berechnung die Koſten in der bis dahin von ihr feſtgeſtellten Höhe anteilig ein⸗ zufordern, vorbehaltlich der Einforderung des Reſtes nach endgültiger Abrechnung. Die auf Grund der vorläufigen Berechnung eingeforderten Beträge ſind innerhalb 14 Tagen nach ergangener Zahluugsaufforderung an die Stadthauptkaſſe zu zahlen. Sollte eine vorläufige Pflaſterung der Straßen nach dem Ermeſſen des Magiſtrats erforderlich werden, dann hat Herr Bachſtein auch die auf die Pirwitzſchen Grundſtücksflächen anteilig entfallenden Koſten der vorläufigen Pflaſterung zu zahlen. Für die Zahlung der Koſten der proviſoriſchen Pflaſterung gilt ſinn⸗ gemäß das für die Zahlung der endgültigen Koſten Beſtimmte. p) Für die Erfüllung der vorſtehend unter a ſowie in den §§ 3 und 5 übernommenen Verpflich⸗ tungen hinterlegt Herr Bachſtein folgende Sicherhemn bei der Stadthauptkaſſe in Char⸗ lottenburg. zu a) Für das lfd. m Straßenfront betragen 4%) in der Straße 11a—V—3 die orts⸗ ſtatutariſchen Regulierungskoſten einſchl. der Grunderwerdskoſten ſchätzungsweiſe 1214 ℳ. Demnach beläuft ſich die Sicherheit bei einer Frontlänge von etwa 64,60 m auf 78 424 Hierin ſind nicht enthalten die Koſten einer etwaigen Baum⸗ pflanzung ſowie vorläufigen Pflaſterung 56) in der Windſcheid Straße die ortsſtatutariſchen Regulierungs⸗ koſten ſchätzungsweiſe 192 ℳ. Demnach berechnet ſich die Sicherheit bei einer Frontlänge von etwa 18,2 m auf Hierin ſind nicht enthalten et⸗ waige Grunderwerbskoſten ſo⸗ wie die Koſten einer etwaigen vorläufigen Pflaſterung zuſammen 81 918 ℳ rund 82 000 ℳ Die Hinterlegung der Sicherheit hat in bar, in mündelſicheren Wertpapieren oder in geeigneten Wechſeln größerer Banken, die von der Stadtgemeinde für hinreichend ſicher be⸗ funden werden, innerhalb 14 Tagen nach Ge⸗ nehmigung dieſes Vertrages und Aufforderung 8 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung von ertpapieren ſind möglichſt große Stücke zu hinterlegen und Nummernverzeichniſſe in zwei⸗ facher Ausfertigung miteinzureichen. Wert⸗ papiere, deren Zinsfuß 3½ v. H. oder mehr beträgt, kommen zum vollen Nennwert, Wert⸗ papiere mit einem Zinsfuß unter 3½ v. H. nur mit 90 v. §. ihres Nennwerts in An⸗ rechnung. Im übrigen dürfen nur Wertpapiere hinterlegt werden, welche ſeitens der deutſchen Reichsbank beliehen werden und zwar werden dieſe Papiere zu dem bei der deutſchen Reichs⸗ bank beleihbaren Bruchteil des Kurswertes, je⸗ doch nicht über den Nennwert des Papiers hinaus, als Sicherheit angenommen. 3 494 ℳ Sie Erganzung einer in Wertpapieren be⸗ ſtellten Sicherheit kann ſeitens der Stadtge⸗ meinde gefordert werden. wenn im Falle eines Kursrückganges der Kurswert oder der zuläſſige „Ir 115 KE e,