—— 14 Tagen nach Aufforderung zur Verfügung. Die Errechnung der hiernach einzufordernden Beträge erfolgt in der Weiſe, daß die nach dem Rertſchreiten der Arbeiten zur Verfügung ſtellenden Beträge von den Anliegern nach Maßgabe des Verhältniſſes der Straßenfront⸗ länge ihrer Grundſtücke zur Summe der be⸗ bauungsplanmäßigen Grundſtücksſtraßenfronten an dem zu regulierenden Straßenteil getragen werden. Die Firma Fritz Flatow tritt hierbei für die Fronten der im § 1 genannten Grund⸗ ſtücke ein. 5 . Sie hinterlegt als Sicherheit für die Erfüllung der unter a und b übernommenen Verpflich⸗ tungen bei der Stadthauptkaſſe in Charlotten⸗ burg bei einer Frontlänge der im § 1 bezeich⸗ neten Grundſtücke von zuſammen etwa 115,30 m eine Sicherheit von 115,30 1,75 — 20178 ℳ rund 20 200 ℳ. Hierauf kommt die für das Gruhnſche Grundſtück bereits hinterlegte Sicher⸗ heit zur Anrechnung. Die Hinterlegung der Sicherheit hat in bar, mündelſicheren Wertpapieren oder geeigneten Wechſeln größerer Banken, die von der Stadt⸗ gemeinde für hinreichend ſicher befunden werden, innerhalb 14 Tagen nach Rechtswirk⸗ ſamkeit dieſes Vertrages und Aufforderung zu erfolgen. Im Falle der Hinterlegung von Wertpapieren ſind möglichſ. große Stücke zu hinterlegen und Nummernverzeich niſſe in zwei⸗ facher Ausfertigung miteinzureichen. Wertpapiere, deren Zinsfuß 3) vom Hundert oder mehr beträgt, kommen zum vollen Nennwert, Wert⸗ papiere mit einem Zinsfuß unter 3½ vom Hundert nur mit 90 vom Hundert ihres Nenn⸗ wertes in Anrechnung⸗ Im übrigen dürfen nur Wertpapiere hinterlegt werden, welche ſeiterns der Deutſchen Reichsbank beliehen werden, und zwar werden dieſe Papiere zu dem bei der Deutſchen Reichsbank beleihbaren Bruchteil des Kurswertes, jedoch nicht über den Nennwert des Papiers hinaus, als Sicher⸗ heit angenommen. Die Ergänzung einer in Wertpapieren be⸗ ſtellten Sicherheit kann ſeitens der Stadt⸗ gemeinde gefordert werden, wenn im Falle eines Kursrückganges der Kurswert oder der zuläſſige Bruchteil deſſelben für den Betrag der Sicherheit nicht mehr volle Deckung bietet. Der Magiſtrat übernimmt weder die Ver⸗ zinſung einer etwa hinterlegten Barſicherheit noch die UÜberwachung und Ausloſung der Wertpapiere. Im Falle der Hinterlegung von Wechſeln ſteht der Stadtgemeinde das Recht zu, an Stelle der Wechſel jederzeit eine andere Sicher⸗ heit in bar oder mündelſicheren Wertpapieren zu fordern, und, wenn dieſem Verlangen nicht ſofort entſprocheu wird, die Wechſel zu ver⸗ werten. Die Stadtgemeinde iſt berechtigt, die hinterlegte Sicherheit ohne Beobachtung der in den §§ 1234 —1240 Bürgerlichen Geſetzbuchs gegebenen und gemäß § 1243 daſelbſt verzicht⸗ baren Verkaufsvorſchriften außergerichtlich zu verſilbern, wenn die von der Firma Fritz Flatow zu zahlenden Beiträge nicht oder nicht friſtgerecht gezahlt werden. Die Rückgabe der hinterlegten Sicherheit erfolgt in Höhe der bei der Stadthauptkaſſe gemäß § 3 Abſatz e zur 323 Verfügung geſtellten Barbeträge. Der etwa verbleibende Reſt der Sicherheit wird inner⸗ halb 4 Wochen zurückgegeben, nachdem die Ab⸗ rechnung über die Regulierung von den be⸗ teiligten Anliegern anerkannt und der Regulie⸗ rungskoſtenbeitrag gezahlt iſt. e. Sie räumt der Stadtgemeinde das Recht ein, die Krone des anzuſchüttenden Straßendammes in einer größeren Breite als in der Breite zwiſchen den Straßenfluchtlinien herzuſtellen und geſtattet, daß die Verbreiterung des Erd⸗ dammes ſowie die Böſchung für die erforder⸗ liche Straßenaufhöhung auf die im § 1 be⸗ zeichneten angrenzenden Grundſtücke gelegt wird. Sie verpflichtet ſich auch, das Beſtehen der Erdſchüttung auf dieſen Grundſtücken bis zu deren Bebauung entſchädigungslos zu dulden. Sollte den Grundſtücken durch die Herſtellung und das Beſtehen des Straßenkörpers in irgend einer Weiſe Schaden zugefügt, die Zugänglich⸗ keit und die Bewirtſchaftung oder die Ent⸗ wäſſerung erſchwert oder geſtört werden, ſo ſteht der Firma Fritz Flatow in keiner Weiſe ein Anſpruch auf Schadenerſatz gegenüber der Stadtgemeinde Charlottenburg zu. Etwaige Anſprüche der Frau Gruhn hat die Firma Fritz Flatow zu vertreten und dafür einzu⸗ ſtehen, daß Frau Gruhn oder ihre Rechtsnach⸗ folger die von der Firma übernommenen Ver⸗ pflichtungen zur Erfüllung bringen. Wegen Zahlung der Kanaliſationsbeiträge ver⸗ bleibt es bei den geſetzlichen und ortsſtatutariſchen Beſtimmungen. § 5. Die Firma Fritz Flatow verpflichtet ſich, von den Gebäuden, welche auf den im § 1 bezeichneten Grundſtücken errichtet werden, die für die Ausführung beſtimmten Entwürfe der ſichtbaren Außenſeite min⸗ deſtens im Maßſtab 1: 50 dem Magiſtrat zur Ge⸗ nehmigung vorzulegen, gleichzeitig auch die zur Be⸗ urteilung erforderlichen Grundriſſe und Schnitte ſo⸗ wie einen kurz gefaßten Erläuterungsbericht beizu⸗ fügen. Der Erlänterungsbericht muß Angabe über die zu verwendenden ſichtbar bleibenden Bauſtoffe nach Art ihrer Verwendung, Oberflächenbehandlung und Farbe enthalten. Innerhalb 3 Wochen nach Eingang eines Ent⸗ wurfs mit den zugehörigen Anlagen hat der Magiſtrat über das Ergebnis ſeiner Prüfung ſich zu äußern und gegebenenfalls ſeine Abänderungsforderungen zu ſtellen. Dabei iſt der Magiſtrat jedoch nicht berech⸗ tigt. die Verwendung teuerer Bauſtoffe zu verlangen. Andererſeits iſt der Einwand ausgeſchloſſen⸗ daß bereits getroffene Maßnahmen irgend welcher Art die verlangten Anderungen nicht mehr zulaſſen, oder daß die Anderungen mit Geldverluſten verbunden ſind. Die Entwürfe müſſen vielmehr ſo zeitig eingereicht werden, daß durch Abänderungen keine nutzlos auf⸗ gewendeten Koſten entſtehen. Hat innerhalb der oben feſtgeſetzten Friſt von 3 Wochen der Magiſtrat ſich nicht geäußert, ſo gilt der Entwurf als genehmigt und iſt ohne Anderung für die Ausführung einzuhalten. Werden vom Magiſtrat Anderungen gefordert, ſo gilt die Genehmi⸗ gung auf Grund des eingereichten Entwurfs mit ſeinen Anlagen erſt als erteilt, nachdem die Firma Fritz Flatow ſich ſchriftlich zu der Ausführung nach den vom Magiſtrat geſtellten Bedingungen ohne Ein⸗ ſchränkung bereit erklärt hat.