9 Band: 71 Blatt Nr. 281 0. Band 179 Blatt Nr. 6178. Herr Engel verpflichtet ſich der Stadt Charlottenburg gegenube 9 5 ſtücken gehörende bebauungsplanmäßige Straßenland der Windſcheidſtraße zwiſchen Kant⸗ und Bismarck⸗ ſtraße in vollem Umfange unentgeltlich. pfand⸗, laſten⸗ und koſtenfrei an die Stadtgemeinde aufzulaſſen. Saollte ſich ergeben, daß noch ſonſtiges Straßen⸗ land der Windſcheidſtraße zwiſchen Kant⸗ und Bis⸗ marckſtraße Herrn Engel gehören ſollte, ſo iſt er verpflichtet, es in gleicher Weiſe an die Stadtgemeinde aufzulaſſen. Das zur Auflaſſung erforderliche Kataſter⸗ und Planmaterial hat die Stadtgemeinde Charlottenburg auf ſtädtiſche Koſten zu beſchaffen. 2 Die Auflaſſung des Straßenlandes hat inner⸗ halb 4 Wochen nach Genehmigung dieſes Vertrages und Beſchaffung des Kataſtermaterials zu erfolgen. Herr Engel verpflichtet ſich jedoch, das Straßenland der Stadtgemeinde nach Genehmigung dieſes Ver⸗ trages und ergangener Aufforderung ſofort zu Re⸗ gulierungszwecken zur Verfügung zu ſtellen 3. Herr Engel verpflichtet ſich — ohne Rückficht auf einen etwa eintretenden Eigentumswechſel — der Stadtgemeinde Charlottenburg gegenüber ferner zu folgendem: a) Er trägt anteilig bei zu den Koſten der Frei⸗ legung einſchl. des Grunderwerbs, der Regu⸗ lierung, der Pflaſterung ſowie der Beleuchtungs⸗ anlagen, Baumpflanzungen und Raſenanlagen der Windſcheidſtraße acſchen dem vorhandenen definitiven Pflaſter der Kant⸗ und Bismarck⸗ ſtraße ſowie der platzartigen Erweiterung an der Bismarckſtraße ohne Rückſicht auf die Breite der Windſcheidſtraße im Verhältnis der Front⸗ länge ſeiner angrenzenden Grundſtücke zur Ge⸗ ſamtfrontlänge des zu regulierenden Straßenteils. Behufs Ermittelung der anteiligen Koſten wird der auf 1 lfd. m Grundſtücksſtraßenfront entfallende Beitrag in der Weiſe feſtgeſtellt, daß die geſamten Koſten der Regulierung uſw. der Windſcheidſtraße zwiſchen Kant⸗ und Bismarck⸗ ſtraße und der platzartigen Erweiterung an der Bismarckſtraße durch die Summe der bebauungs⸗ planmäßigen Baufronten an dem genannten Straßenteil der Windſcheidſtraße angrenzenden Baugrundſtücke geteilt werden. Der ſich hier⸗ nach ergebende Einheitsſatz mit der bebauungs⸗ planmäßigen Baufrontlänge der Grundſtücke des Herrn Engel an der Windſcheidſtraße multi⸗ pliziert, ſtellt den von Herrn Engel zu zahlen⸗ den Regulierungskoſtenbeitrag dar. Nach Be⸗ endigung der Regulierungsarbeiten wird eine Abrechnung aufgeſtellt und Herrn Engel zur Anerkennung binnen 14 Tagen überſandt. Nach Ablauf der 14tägigen Friſt können etwaige Ausſtellungen gegen die Abrechnung keine Be⸗ rückſichtigung mehr finden. Die Abrechnung gilt dann als anerkannt. Hinſichtlich der von der Stadtgemeinde in Rechnung geſtellten Koſten hat Herr Engel nur ein Prüfungsrecht inſofern, als es ſich nicht um die Notwendigkeit der gemachten Auf⸗ wendungen und die Angemeſſenheit der gezahlten Freiſe handelt. Außer den unmittelbar ent⸗ ſtandenen Koſten ſind die nicht Y. weisbaren Verwaltungs⸗ und Nebenkoſten mit egenübet. das noch zu ſeinen Grund⸗ ſonders nach⸗ b) Zuſchlägen vom Hundert der wirklichen Aus⸗ Kan . an ſür Grunderwerb nach zu zahlen. Sollte eine vorläufige Pflaſterung der Straße erforderlich oder von den Anliegern der Straße gefordert werden, dann hat Herr Engel auch die auf ſeine Grundſtücke anteilig entfallenden Koſten der vorläufigen Pflaſterung zu zahlen. Er verzinſt die während der Regulierung der Straße ſeitens der Stadtgemeinde aufgewendeten, auf ſeine Grundſtücke entfallenden anteiligen Koſten mit 4 vom Hundert vom Tage der Verausgabung ab bis zum Tage der Wieder⸗ einziehung. Die Zahlung der Zinſen hat zu⸗ gleich mit den nach Ziffer a fälligen Regulierungs⸗ koften zu erfolgen. c) Für die Erfüllung der vorſtehend unter a und b übernommenen Verpflichtungen hinterlegt Herr Engel folgende Sicherheiten bei der Stadthaupt⸗ kaſſe in Charlottenburg: zu a) Für das Ifd. m Straßenfront betragen die Regulierungskoſten anſchlagmäßig 283,09 ,; dem⸗ nach ſind zu hinterlegen für 199,84 m , 31095 ℳ zu b) Für die Verzinſung der Regu⸗ Herungskoſtenn 2 1244 zuſammen 32339 ℳ rund 33000 ℳ, Von dieſer Sicherheit entfallen zu a auf das Grundſtück Band 71 Bl. Nr. 2810 r.. 24549 ℳ, auf das Grundſtück Band 179 Bl. 6178 1d. 6674 ℳ Ferner zu b auf das Grundſtück Bd. 71 Bl. Nr. 2stord.. 979 , auf das Grundſtück Bd. 179 Bl. 6178 10... 266 ℳ, zuſammen entfallen auf das Grund⸗ ſtück Band 71 Bl. 2810 rund . 26000 ℳ, auf das Grundſtück Band 179 Bl. 6118 d. 7000 ℳ. Die Hinterlegung der Sicherheit hat in bar, in mündelſicheren Wertpapieren oder in geeig⸗ neten Wechſeln größerer Banken, die von der Stadtgemeinde für hinreichend ſicher befunden werden, innerhalb 14 Tagen nach Genehmigung dieſes Vertrages und Aufforderung zu erfolgen. Im Falle der Hinterlegung von Wertpapieren ſind möglichſt große Stücke zu hinterlegen und