lege ich bei der Stadthauptkaſſe in Charlotten burg eine Sicherheit von98,28. 283,0927822 wörtlich: Siebenundzwanzigtauſendachthundert⸗ zweiundzwanzig Mark. 6 Die Hinterlegung der Sicherheit hat in bar, mündelſicheren Wertpapieren oder geeig⸗ neten Wechſeln größerer Banken, die von der Stadtgemeinde für hinreichend ſicher befunden werden, innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung durch den Magiſtrat zu erfolgen. Im Falle der Hinterlegung von Wert⸗ papieren ſind möglichſt große Stücke zu hinter⸗ legen und Nummernverzeichniſſe in zweifacher Ausfertigung miteinzureichen. Wertpapiere, deren Zinsfuß 3½ v. H. oder mehr beträgt, kommen zum vollen Nennwert, Wertpapiere mit einem Zinsfuß unter 3½ v. H. nur mit 90 v. H. ihres Nennwerts in Anrechnung. Im übrigen dürfen nur Wertpapiere hinterlegt werden, welche ſeitens der Deutſchen Reichsbank beliehen werden, und zwar werden dieſe Pa⸗ piere zu dem bei der Deutſchen Reichsbank be⸗ leihbaren Bruchteil des Kurswertes, jedoch nicht über den Nennwert des Papiers hinaus, als Sicherheit angenommen. Die Ergänzung einer in Wertpapieren be⸗ ſtellten Sicherheit kann ſeitens der Stadtge⸗ meinde gefordert werden, wenn im Falle eines Kursrückganges der Kurswert oder der zuläſſige Bruchteil desſelben für den Betrag der Sicher⸗ heit nicht mehr volle Deckung bietet. Der Magiſtrat übernimmt weder die Ver⸗ zinſung einer etwa hinterlegten Barſicherheit noch die Uberwachung der Ausloſung der Wert⸗ papiere. Im Falle der Hinterlegung von Wechſeln ſteht der Stadtgemeinde das Recht zu, an Stelle der Wechſel jederzeit eine andere Sicher⸗ heit in bar oder mündelſicheren Wertpapieren zu fordern und, wenn dieſem Verlangen nicht ſofort entſprochen wird, die Wechſel zu verwerten. Die Stadtgemeinde iſt berechtigt, die hinter⸗ legte Sicherheit ohne Beobachtung der in den §§ 1234—1240 Bürgerlichen Geſetzbuches ge⸗ gebenen und gemäß § 1243 daſelbſt verzicht⸗ baren Verkaufsvorſchriften außergerichtlich zu verſilbern, wenn die von mir zu zahlenden Beträge nicht oder nicht friſtgerecht gezahlt werden. 3. Hinſichtlich der Zahlung der Kanaliſationsbeiträge verbleibt es dei den geſetzlichen und ortsſtatuta⸗ riſchen Beſtimmungen. Charlottenburg, den 16. Mai 1907. Alfred Schrobsdorff. Druckſache Nr. 241. Anfrage. Die Unterzeichneten richten an den Magiſtrat die Anfrage, aus welchen Gründen dem Charlotten⸗ burger Berein „Freie Turnerſchaft“ die Benutzung ſtädtiſcher Volksſchulen entzogen reſp. nicht mehr geſtattet iſt. Charlottenburg, den 13. Mai 1907. Dr. B. Borchardt, Bartſch, Vogel, Klick, Sellin, Scharnberg, Jander, Mickler. St. v. 478. 1 349. ——— Druckſache Nr. 242. Antrag. Der Magiſtrat wird erſucht, bei dem Herrn Miniſter des Innern dahin vorſtellig zu werden, die Verfügung betr. Verhängung der Schaufenſter während der Sonn⸗ und Feiertage baldmöglichſt aufzuheben. Charlottenburg, den 15. Mai 190O7. Bollmann, Otto, Schwarz, Kaufmann, Dr. Röthig, Holz. Münch, Wenig. Braune, C. Mittag, Dr. Frentzel, Haack, Dr. Rothholz, Lemm. St. V. 484. Druckſache Nr. 243. Vorlage betr. Nachbewilligung von Mitteln für Bebauung des Grundſtücks Wormſer Straße 11. Urſchriftlich mit Akten Fach 16 Nr. 1 und einer Nachweiſung an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) für den Neubau des Wohnhauſes Wormſer Straße Nr. 11 werden 26 600 ℳ, b) für Regulierung des Schulhofes des Mommſen⸗ gymnaſiums 2500 ℳ aus Anleihemitteln nachbewilligt. 3 31. Mai Durch Gemeindebeſchluß vom 7. Jumi 1905 (Druckſache Nr. 208) wurden 228 000 ℳ zum Neu⸗ bau des Wohnhauſes Wormſer Straße Nr. 11 be⸗ willigt. Der Koſtenanſchlag für dieſen Neubau hat, wie ſchon im Baubericht vom Juli 1906 vorausge⸗ nommen worden iſt, eine Überſchreitung erfahren, deren Höhe ſich ausweislich der unten abgedruckten Nachweiſung auf rd. 26 600 ℳ belaufen wird. Der Bau fiel gerade in eine Periode außer⸗ gewöhnlicher Preisſteigerungen im Baugewerbe. Daß dieſe Preisſteigerung eingetreten und wie erheblich dieſelbe geweſen iſt, wird unter Anderem dadurch bewieſen, daß, während früher bei Veranſchlagung ſtädtiſcher Schulen mit einem Einheitsſatz von 20 ℳ für das chm umbauten Raumes gerechnet werden konnte, dieſes jetzt nicht mehr möglich iſt. Beim Anſchlag der höheren Mädchenſchule 11I1 mußte der Einheitsſatz auf 21 ℳ für das ehm, beim Direktor⸗ wohnhaus derſelben Schule ſogar auf 22 ℳd erhöht werden. Auch dei dem geſamten Anſchlag für das Reformrealgymnaſium auf Weſtend iſt mit dem Satz von 22 ℳ für das ohm gerechnet. Zur Begründung der Überſchreitung im einzelnen wird noch angeführt: Zu 4 der Nachweiſung. Von mehreren Mietern wurden Wünſche geäußert, die erfüllt werden mußten, da das Mieten der Wohnungen davon abhängig ge⸗ macht wurde. So war das Verlegen, Durchbrechen und Vergrößern von Türen, ſowie das Verändern von Heizkörpern erforderlich. Dem Mieter der Woh⸗ nung im 1II. Obergeſchoß wurde die Uberdachung des hinteren Balkons zugeſtanden. Die Geſamtmehrkoſten hierfür betragen 965 ℳ. Zu B. Im Koſtenanſchlag war mit Rückſicht darauf, daß das Haus elektriſches Licht erhalten ſollte, nur für die Hintertreppe und für die Küchen Gas⸗ beleuchtung vorgeſehen. Im Laufe der Bauzeit ſtellte es ſich jedoch als unbedingt notwendig heraus, daß ſämtliche Zimmer Gasleitung erhielten. Die Mehrkoſten betragen 2862,50 ℳ. Zu C. Da während der Bauzeit der Schul⸗ betrieb in dem hinter der Bauſtelle belegenen Momm⸗ ſengymnaſium aufrecht erhalten werden mußte, waren beſonders umfangreiche Sicherheitsmaßregeln erforder⸗