— 3 aals Gerichtsaſſeſſor oder Regierungsaſſeſſor be⸗ ſtanden haben, darf öffentliche oder private mit Einkommen verbundene Nebenämier nicht übernehmen und darf freiwillig das Amt nur nach 3 monatlicher Kündigung aufgeben. Die Beſoldung regelt ſich nach dem Normalbeſol⸗ dungsetat für Magiſtratsmitglieder Abſchnitt — Stadträte — (Anfangsgehalt 7500 Mark, Alterszulagen nach je 3 Jahren 500 Mark, Höchſtgehalt 10 500 Mk.). c) Das Ortsſtatut vom 16. Mai 1903 betr. die Zahl der Magiſtratsmitglieder wird gemäß dem Beſchluſſe zu a abgeändert. Nach dem Ortsſtatut vom 16. Mai 1903 be⸗ ſteht der Magiſtrat gegenwärtig aus 9 beſoldeten und 14 unbeſoldeten Mitgliedern. Die Zahl der Magiſtratsmitglieder iſt zuletzt im Jahre 1903 um ein beſoldetes Mitglied (Kämmerer) und im Jahre 1898 um zwei unbeſoldete Mitalieder vermehrt — 12. März 1902 worden (Gemeindebeſchluß vom 9. Mat 1903 und 12. Auguſt 27. Oktober — Dr der Stadiverordneten⸗ 27. Otiober!7 Druckſachen der S Verſammlung 1902 Nr. 101; 1903 Nr. 182; 1897 Nr. 189 und 223). Bereits in unſerer Vorlage vom 12. März 1902 betr die Neuſchaffung der Kämmererſtelle hatten wir uns dahin ausgeſprochen, wie mit völliger Sicher⸗ heit zu erwarten ſei, daß in abſehbarer Zukunft kein Stillſtand in der Vergrößerung der Verwaltung ein⸗ treten, ſondern dieſe im bisherigen ſtetigen Maße weiterſchreiten werde. Unſere Erwartungen haben ſich in vollem Umfange beſtätigt; ja ſie find durch die Tatſachen übertroffen. Folgende Vergleichungen veranſchaulichen das Wachstum in Zahlen: Einwohnerzahl 1992⸗ 195 300 2 254 100 Zunahme 58 800 Stadthanshaltsetat (Haupt⸗ und Sonderetats) Ab⸗ ſchlußſumme der Einnahmen und Ausgaben im Ordinarium und Ertraordinarium zuſammen 1902 rd... 65 Millionen 1902 = rd.. 133 5 2 Zunahme 68 Millionen Beamienzahl 1902: 466 19072 . 2 688 Zunahme: 222 Geſamtvermögen 190O2. xrd. 82 Millionen 1905 . 1d. 1186 „ (letzter A bſchluß) 2 Zunahme 34 Millionen Geſamtſchulden 19000:.: 4905 (letzter Abſchluß) 56 Millionen 83 7 Zunahme 27 Millionen Die bedeutende großſtädtiſche Entwickelung der Stadt Charlottenburg hat eine enorme Vermehrung der Geſchäftslaſt hervorgerufen. Von allen Seiten drängen fortgeſetzt weitere Aufgaben an die Kommual⸗ verwaltung heran. Dabei ſpielen auch die vielfachen Anregungen aus der Stadtverordneten⸗Verſammlung eine nicht unweſentliche Rolle. Als neue Verwaltungs⸗ zweige find ſeit der letzten Vermehrung der Magiſtrats⸗ mitglieder hinzugetreten: die Angelegenheiten be⸗ treffend die Wegſchaffung des Hausmülls, die Ver⸗ waltung der Waſſerwerke, die örtliche Straßenbau⸗ polizei, auf dem Gebiet der Schulverwaltung die obligatoriſche Fortbildungsſchule, die Maßnahmen zur — 53 Hebung der Volksſchulen, auf ſozial⸗politiſchem Gebiet die Fürſorge für Lungenkranke, für Säuglinge, für uneheliche Kinder, für die Verbeſſerung der Wohnverhältniſſe der minderbegüterten Bevölkerung, die Erſchließung neuer Stadtteile (Neuweſtend, am Lietzenſee, nördlich der Spree), die Erhebung von Beiträgen für ſtraßenbauliche Veranſtaltungen, die Verwaltung des Krankenhauſes Weſtend, die Rathaus⸗ verwaltung, die Verwaltung des bedeutend erweitert en ſtädtiſchen Grundbeſitzes, die Regelung der Arbeiter⸗ verhältmiſſe u. a. m. Alles dies hat zur Folge gehabt, daß die den Dezernenten des Magiſtrats obliegenden Arbeiten ganz außerordentlich gewachſen und mit den vorhandenen Kräften nicht mehr zu bewältigen ſind, zumal die Dezernenten durch die Teilnahme an den Sitzungen der Deputation und Ausſchüſſe, durch die Vorbereitung der Beſchlüſſe der Deputationen, des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗Verſammlung, durch die Ver⸗ tretung ihres Dezernals vor dieſen Körperſchaften, durch das Siudium und die ſtete Verfolgung der einſchlägigen Geſetze, Verordnungen und Entcheidungen, durch Teilnahme an Verſammlungen und Kongreſſen u. ſ. w. im UIbermaß in Anſpruch genommen werden. Insbeſondere hat es ſich als dringend notwendig herausgeſtellt, den Oberbürgermeiſter, den Bürger⸗ meiſter und den Kämmerer zu entlaſten und den dem Syndikus beigegebenen Aſſeſſor für das Syndikats⸗ dezernat völlig frei zu machen. Der Ober bürgermeiſter iſt ſchon allein durch die ihm obliegenden Dirigentengeſchäfte größtenteils beſchäftigt. Dazu kommt, daß die Pflichten der Repräſentation ſich fortgeſetzt vermehren, die münd⸗ lichen Verhandlungen mit Behörden, Geſellſchaften, Vereinen und Perſonen, die Entgegennahme der täglichen Vorträge der Dezernenten und Beamten einen ſehr erheblichen Teil des Tages in Anſpruch nehmen. Zu feinen Aufgaben gehört u. a. auch die Superreviſion aller Verfügungen auf Magiſtrats⸗ beſchluß, aller Vorlagen an die Stadtverordneten⸗ Verſammlung, aller Berichte an vorgeſetzte und vor⸗ geordnete Behörden, alle Verfügungen von einiger Wichtigkeit. Sein Dezernat umfaßt die Organiſation der ſtädtiſchen Verwaltung, die Regelung des Geſchäfts⸗ ganges, die Geſchäftverteilung, die wichtigeren Perſo⸗ nalien, Disziplinarangelegenheiten, Beförderungen, Beurlaubungen der Beamten (zur Zeit rund 700 Perſonen). Im weiteren iſt der Oberbürgermeiſter Mitglied des Herrenhauſes, des Provinzial-Landtages, des Provinzialrats und des Provinzial⸗Ausſchuſſes. Die mit dieſen Mitgliedſchaften verbundenen Geſchäfte ſind zahlreich und ſind ſowohl durch die Sitzungen, wie durch die Vorbereitungen zu dieſen (Durcharbeiten der Vorlagen, Teilnahme an den Kommiſfionen, Über⸗ nahme von Referaten u. ſ. w.) ſehr zeitraubend. Die Regierungsvorlagen im Herrenhauſe, insbeſondere die Geſetzesentwürfe nebſt ihren oft umfangreichen Be⸗ gründungen erfordern zur wirkſamen Mitarbeit ein durchdringendes Studinm. Im Provinzial⸗Landtage führt der Oberbürgermeiſter den ſtellvertretenden Vorſitz, wodurch ſeine ſtete Anweſenheit bei allen Plenarverhandlungen erforderlich wird. Der Oberbürgermeiſter führt endlich u. a. den Vorfitz in der Tiefbaudeputation, deren Geſchäftsumfang von Tag zu Tag ſich mehr ausdehnt und iſt erſter Vorſitzender der Veranlagungskommiſſion, deren Geſchäfte ebenfalls von Jahr zu Jahr erheblich zu⸗ genommen haben. Auch ſeine im öffentlichen Intereſſe erforderliche Beiteiligung bei den wohltätigen und gemeinnützigen Unternehmungen, Veranſtaltungen und