Vereinen uſw. außerhalb der eigentlichen Gemeinde⸗ verwaltung iſt für die Beurteilung ſeiner Arbeitslaſt nicht gering zu veranſchlagen. Der Bürg ermeiſter iſt Vorſitzender der Schul⸗ deputation und der Deputation für die höheren Lehranſtalten, des Kuratoriums für die Angelegen⸗ heiten der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule und der Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputation, ferner Vor⸗ ſitzender der vorübergehend eingeſetzten Deputation für die Hebung der Volksſchulen, für die unentgelt⸗ liche Gewährung der Lernmittel an Schüler der Gemeindeſchulen, für die Einrichtung von Jugend⸗ Spielplätzen und für den Markthallenbau. Er iſt Dezernent für die allgemeine Verwaltung, inſoweit ſich nicht der Oberbürgermeiſter das Dezernat vor⸗ behalten hat, für die Bücherei und Schreibmaterialien⸗ Verwaltung, für das Statiſtiſche Amt, für ſämtliche Wahlſachen (Reichstags⸗, Landtags⸗ und Stadt⸗ verordneten⸗Wahlen) und für eine Reihe ſonſtiger An⸗ gelegenheiten (Ortspolizei⸗Verordnungen, Verdingungs⸗ weſen, gemeinnützige Inſtitute, Veranſtaltungen und Vereine uſw.). In Unterſtützung des Dirigenten obliegt ihm ferner die Reviſion mehrerer Dezernate, was bei den vielen reviſionsbedürftigen Sachen ſehr ins Gewicht fällt. Bei Abweſenheit und Behinderung hat er endlich den Magiſtratsdirigenten im vollen Umfange zu vertreten. Bei der von Jahr zu Jahr zunehmenden anderweiten dienſtlichen Behinderung des Oberbürgermeiſters wird der Bürgermeiſter hier⸗ durch in erheblichem Maße in Anſpruch genommen, ſo daß es deshalb immer mehr zur Notwendigkeit wird, ihn von anderen Geſchäften entſprechend zu befreien. Der Kämmerer iſt Vorſitzender der Depoſital⸗ Verwaltung, des Vorſtandes der Sparkaſſe, der Grundeigentums⸗Deputation, der Deputation für die Waſſerwerke, der Servis⸗ und Einquartierungs⸗ Deputation, des Veranlagungsausſchuſſes für Ge⸗ meindeſteuern, erſter Stellvertreter des Vorſitzenden der Veranlagungskommiſſion für die Staats⸗ Einkommenſteuer, des Schätzungsausſchuſſes für die Ergänzungsſteuer und der Gewerbeſteuerausſchüſſe. Ferner iſt er Mitglied verſchiedener Verwaltungs⸗ Deputationen (Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputation, Armen⸗Direktion uſw.). Zu ſeinem Dezernat gehören das Kaſſen⸗, Etats⸗ und Rechnungsweſen, die Spar⸗ kaſſenverwaltung, die Steuerverwaltung, Grund⸗ eigemumsſachen, Militärangelegenheiten, Naturali⸗ ſationen, die Angelegenheiten der Bezirks⸗Vorſteher und Schiedsmänner, des Ratskellers, der Branden⸗ burgiſchen Feuerſozietät, der Haftpflichtverſicherung, Perſonalien der auf Kündigung angeſtellten Beamten und Bedienſteten, die Verwaltung der Waſſerwerke und endlich alle Angelegenheiten, die nicht zum Geſchäftsbereich einer anderen Verwaltungsſtelle gehören. Behufs Entlaſtung der vorgenannten Magiſtrats⸗ mitglieder iſt — ohne damit der Zuſtändigkeit des Dirigenten zur Geſchäftsverteilung vorzugreifen — beabſichtigt, folgende Geſchäfte dem neuen Stadtrat als Dezernenten zu übertragen. Aus dem Dezernat des Oberbürger⸗ meiſters: Die Perſonalien der beamteten und nicht bramteten Perſonen, die Angelegenheiten des Schiller⸗ theaters und des in der Vorbereitung begriffenen Wohnungsamts. Aus dem Dezernat des Bürgermeiſters: Die Angelegenheiten betreffend ſtädtiſche Verwaltungs⸗ Gebäude und Dienſträume, Dienſtwohnungen, Rathaus⸗ verwaltung, Feuerverſicherung ſtädtiſcher Gebäude 3514 —— und Inventarien, Bücherei und Schreibmaterialien⸗ verwaltung, Polizeiverwaltung und Polizeiverord⸗ nungen, Standesamtſachen, amtliche Zeugniſſe in Privatſachen, gemeinnützige Inſtitute, Veranſtaltungen und Vereine, die ſtatiſtiſchen Angelegenheiten, Wahlen zum Reichstag und Landtag, Stadtoerordnetenwahlen, Verwaltungsbericht und Meldeweſen. Aus dem Dezernat des Kämmer ers: Die Perſonalien der auf Kündigung angeſtellten Bedienſteten, die Angelegenheiten des Ratskellers, der Haftpflicht⸗ verſicherung, der Brandenburgiſchen Feuerzozietät, der Bezirksvorſteher und Schiedsmänner, Naturalſationen, Militärſachen und alle Sachen, die nicht zum Geſchäfts⸗ bereich anderer Stellen gehören, ſowie die Bearbeitung ſämtlicher Angelegenheiten der Waſſerwerke. Ferner iſt beabſichtigt, dem neuen Stadtrat das Dezernat für Straßenreinigung und Müllbeſeitigung zu übertragen. Dieſer Geſchäftszweig hat durch den Hinzutritt der Müllbeſeitigung an Bedeutung und Umfang ſo erheblich zugenommen, daß es einem un⸗ beſoldeten Magiſtratsmitgliede nicht mehr zugemutet werden kann, dieſe Geſchäfte dauernd weiterzuführen. Dazu kommt, daß bereits Vorarbeiten für die Er⸗ richtung eines ſtädtiſchen Fuhrparks in Angriff ge⸗ nommen worden find, deren Durchführung Zeit und Kräſte erheblich in Anſpruch nehmen wird. Selbſtverſtändlich übernimmt der neue Stadtrat auch die juriſtiſchen Angelegenheiten der zu ſeinem Dezernat gehörigen Gegenſtände, die bisher andern übertragen waren, ſowie die juriſtiſchen Angelegen⸗ heiten von Dezernaten anderer. nicht juriſtiſcher (techniſcher) oder unbeſoldeter Magiſtratsmitglieder. Durch dieſe letztere Regelung ſoll beſonders der Stadiſyndikus und der ihm beigegebene Aſſeſſor eine Entlaſtung erfahren und damit der letztere für die eigentlichen Syndikatsgeſchäfte völlig verfügbar werden. Endlich ſoll der neue Stadtrat zur Vertretung der übrigen Dezernenten bei Erkrankungen, Beur⸗ laubungen, Dienſtreiſen uſw. ſowie zur Entlaſtung der übrigen Magiſtratsmitglieder, namentlich der un⸗ beſoldeten, in deren Tätigkeit als Mitglieder von Verwaltungsdeputationen herangezogen werden. Es hat ſich gerade in der letzten Zeit als ein großer Ubelſtand herausgeſtellt, daß z. B. bei längeren Er⸗ krankungen nicht genügend Kräfte vorhanden ſind, um die Stellvertretung ohne Nachteil für die Ver⸗ waltung zu regeln. Da bei der großen Haſt, mit welcher in der hieſigen ſtädtiſchen Verwaltung gearbeitet werden muß, die Kräfte ganz außerordentlich in Anſpruch genommen werden, ſo muß auch Vorſorge getroffen werden, daß in Fällen von Erkrankungen uſw. keine Störung im Geſchäftsbetrieb vorkommt und daß für dieſen Zweck eingearbeitete Kräfte vorhanden find. Wir glauben in Vorſtehendem die Notwendig⸗ keit der Verſtärkung der Berufsmitglieder im Magi⸗ ſtratskollegium nachgewieſen zu haben und bitten dringend, unſerem Antrage, der auf einſtimmigen Beſchluß ergeht, zu entſprechen. Für die Befähigung des neuen Stadtrats iſt die 1. der Prüfung als Gerichts⸗ oder Re⸗ gierungs⸗ feſſor zur Bedingung geſtellt, weil Ge⸗ ſetzes⸗ und Verwaltungskunde in ſeinem künftigen Dezernat durchaus notwendig iſt. Die Beſoldung entſpricht dem durch Gemeinde⸗ beſchluß feſtgeſtellten Normalbeſoldungsetat für Magi⸗ ſtratsmitglieder (Stadträte). Endlich empfehlen wir mit Rückſicht auf die Verſtärkung der Berufsmitglieder des Magiftrats⸗